[Datenschutzgesetz 2000]
[Datenschutzgesetz 1978]
[EU-Datenschutzrichtlinie]
Datenschutzgesetz 2000
Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten - Datenschutzgesetz 2000 DSG 2000
Datenschutzgesetz 2000 Materialien
Artikel 1. (Verfassungsbestimmung)
§ 1 Grundrecht auf Datenschutz
§ 3 Räumlicher Anwendungsbereich
Artikel 2. 1. Abschnitt. Allgemeines
§ 5 Öffentlicher und privater Bereich
2. Abschnitt. Verwendung von Daten
§ 7 Zulässigkeit der Verwendung von Daten
§ 8 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten
§ 9 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler Daten
§ 10 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen
§ 11 Pflichten des Dienstleisters
§ 12 Genehmigungsfreie Übermittlung und Überlassung von Daten in das Ausland
§ 13 Genehmigungspflichtige Übermittlung und Überlassung von Daten ins Ausland
3. Abschnitt. Datensicherheit
§ 14 Datensicherheitsmaßnahmen
4. Abschnitt. Publizität der Datenanwendungen
§ 16 Datenverarbeitungsregister
§ 17 Meldepflicht des Auftraggebers
§ 18 Aufnahme der Verarbeitung
§ 19 Notwendiger Inhalt der Meldung
§ 20 Prüfungs- und Verbesserungsverfahren
§ 22 Richtigstellung des Registers und Rechtsnachfolge
§ 22a Verfahren zur Überprüfung der Erfüllung der Meldepflicht
§ 23 Pflicht zur Offenlegung nicht-meldepflichtiger Datenanwendungen
§ 24 Informationspflicht des Auftraggebers
§ 25 Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers
5. Abschnitt. Die Rechte des Betroffenen
§ 27 Recht auf Richtigstellung oder Löschung
§ 29 Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten
6. Abschnitt. Rechtsschutz
§ 30 Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörde
§ 31 Beschwerde an die Datenschutzbehörde
§ 31a Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
§ 32 Anrufung der Gerichte
§ 34 Gemeinsame Bestimmungen
7. Abschnitt. Kontrollorgane
§ 35 Datenschutzbehörde und Datenschutzrat
§ 36 Einrichtung der Datenschutzbehörde
§ 37 Organisation und Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde
§ 38 Bescheide der Datenschutzbehörde
§ 39 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
§ 40 Revision beim Verwaltungsgerichtshof
§ 41 Einrichtung und Aufgaben des Datenschutzrates
§ 42 Zusammensetzung des Datenschutzrates
§ 43 Vorsitz und Geschäftsführung des Datenschutzrates
§ 44 Sitzungen und Beschlußfassung des Datenschutzrates
8. Abschnitt. Besondere Verwendungszwecke von Daten
§ 46 Wissenschaftliche Forschung und Statistik
§ 47 Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von
Betroffenen
§ 48 Publizistische Tätigkeit
§ 48a Verwendung von Daten im Katastrophenfall
9. Abschnitt. Besondere Verwendungsarten von Daten
§ 49 Automatisierte Einzelentscheidungen
§ 50 Informationsverbundsysteme
9a. Abschnitt. Videoüberwachung
§ 50b Besondere Protokollierungs- und Löschungspflicht
§ 50c Meldepflicht und Registrierungsverfahren
§ 50d Information durch Kennzeichnung
10. Abschnitt. Strafbestimmungen
§ 51 Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
§ 52 Verwaltungsstrafbestimmung
11. Abschnitt. Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 53 Befreiung von Gebühren, Abgaben und vom Kostenersatz
§ 54 Mitteilungen an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union
§ 55 Feststellungen der Europäischen Kommission
§ 56 Verwaltungsangelegenheiten gemäß Art. 30 B-VG
§ 57 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 61 Übergangsbestimmungen
§ 62 Verordnungserlassung
Stand: 1. Jänner 2014
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