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Schulbeginn - Warnung vor der Bildungsdokumentation
Mit Schulbeginn starten wieder die Erhebungen zur Bildungsdokumentation - lebenslange zentrale Speicherung persönlicher Schuldaten - Zukünftige Verwendung der Daten ungeklärt - Bildungsdokumentationsgesetz bietet keine Garantien gegen Datenmissbrauch - Verfahren vor der europäischen Kommission anhängig - Schüler und Eltern sollten keinesfalls Daten zur Bildungsevidenz bekannt geben

Lebenslange zentrale Speicherung persönlicher Schuldaten

Mit Schulbeginn starten wieder die Erhebungen zur Bildungsdokumentatoin. Die ARGE DATEN rät allen Schülern und Eltern, unter Hinweis auf laufende VfGH-Verfahren, die Mitwirkung zu verweigern und keine Daten, insbesondere die Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben.

Wie die ARGE DATEN mehrmals berichtete, bedeutet die Bildungsdokumentation(Bildungsevidenz) das mehr als 60-jährige zentrale Speichern von Schulbesuchsdetails, des Schulerfolgs inklusive Angaben zum Verhalten in der Schule, zum Besuch von Schulveranstaltungen und der Nachmittagsbetreuung oder des Religionsbesuchs. Details --> http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BILDOK

Einen personenbezogenen Zugriff auf diese Daten haben derzeit die Beamten des Bildungsministeriums, die Schulerhalter (etwa Bürgermeister), aber auch der Gerichte und die Sozialversicherungsanstalten. Mit einfacher parlamentarischer Mehrheit könnten in Zukunft aber auch Steuerbehörden, Polizei oder Unternehmen (Personalberater) Zugriffsrechte erhalten. Das Gesetz bietet keine Garantien, dass in den nächsten 60 Jahren diese Daten nicht für beliebige Zwecke missbraucht werden.


Verfahren vor der europäischen Kommission anhängig

Viele tausend Schüler und Eltern haben bisher die Bekanntgabe persönlicher Daten, insbesondere der Sozialversicherungsnummer verweigert. Hunderte Beschwerden liegen mittlerweile bei den Landesschulräten, dem Unterrichtsministerium und der Datenschutzkommission.

In einigen dutzend Fällen hat die ARGE DATEN die Betreuung und Vertretung übernommen, in einigen Fällen wurde mittlerweile Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht.

Die Beschwerde bei der EU-Kommission erfolgte, weil für die Betroffenen keine ausreichenden Informationsrechte nach der Datenschutz-Richtlinie vorgesehen sind, insbesondere haben die Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf vollständige Information der über sie gespeicherten Daten.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Wir schätzen die Erfolgsaussichten sehr hoch ein. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich wegen ungenügender Umsetzung der Datenschutzrichtlinie ist wahrscheinlich."


Schüler und Eltern sollten keinesfalls Daten bekannt geben

Schulbeginn ist für Schüler und Eltern meist eine stressige Zeit. Schulausstattung ist zu besorgen, die Stundenpläne sind noch nicht festgelegt und viele Schulaktivitäten des Jahres müssen zu Beginn koordiniert werden. Datenschutzfragen, die immer auch etwas Ruhe und Zeit benötigen, gehen oft unter. Lehrer und Schuladministratoren nutzen daher oft diese Zeit um Fragebögen zu verteilen, bei denen das "Ausfüllen" ohne Begründung verlangt wird.

Besonders bei Schulanfängern (Taferlklasslern) und jenen Schülern, die die Schule wechseln wird wieder verstärkt eine Datenerhebung durchgeführt.

Schüler und Eltern sollten sich aber nicht einem künstlichen Zeitdruck unterwerfen, sie haben Anspruch, in jedem Fall zu erfahren, wozu Daten erhoben werden. Die Bekanntgabe von Daten für die Bildungsdokumentation sollte daher unter Hinweis auf die laufenden Verfahren und die ungeklärte Rechtmäßigkeit des gesamten Gesetzes verweigert werden. Eine rechtlich korrekte Vorgangsweise findet sich im Musterbrief http://ftp.freenet.at/bil/Musterbrief-Bildungsevidenz.pdf

Schüler und Eltern sollten auch keine Sorge haben, durch die Weigerung der Bekanntgabe der Daten die "Lehrer zu verärgern" oder das "Schulklima zu trüben". Tatsächlich gibt es auch viele Lehrer und Direktionen, die Verständnis für die Sorgen der Schüler und Eltern haben und daher eine Datenverweigerung respektieren.

Für Schüler und Eltern hat die ARGE DATEN umfangreiche Hilfestellungen zusammengestellt, wie man sich erfolgreich gegen die Bildungsdokumentation wehrt.


Appell an Lehrer und Direktionen

Lehrer und Schuldirektionen sollten keinen Druck auf Schüler und Eltern ausüben und die Entscheidung, keine Daten zur Bildungsdokumentation abzugeben, respektieren.


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