rating service  security service privacy service



[Datenschutzgesetz 2000]  [Datenschutzgesetz 1978]  [EU-Datenschutzrichtlinie]

§ 20 DSG

Datengeheimnis

(1) Automationsunterstützt verarbeitete Daten, die ausschließlich auf Grund einer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, dürfen unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung des Auftrag- oder Arbeitgebers oder deren Beauftragten übermittelt werden (Datengeheimnis).

(2) Personen, denen berufsmäßig Daten anvertraut sind oder zugänglich gemacht werden, sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Einhaltung des Datengeheimnisses ausdrücklich zu verpflichten. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.

(3) Weiterreichende gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.

(4) Aus der Verweigerung der Ausführung eines Auftrages, der gegen das Datengeheimnis verstoßen würde, darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil erwachsen.

(5) In einem behördlichen Verfahren nach diesem Bundesgesetz kann sich niemand seiner Zeugenpflichten unter Berufung auf das Datengeheimnis entschlagen.


Text der Stammfassung des DSG

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2014webmaster