2005/01/14 Camel - Gar nicht meilenweit zur Sozialversicherungsnummer
Unter dem Vorwand der Kontrolle des Teilnehmergeburtsdatums verlangt die Zigarettenmarke Camel zur Teilnahme am "World of Pleasure Programm", also Freizeitgetaltung durch Rauchen, die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer.
Von der Bekanntgabe der eigenen Sozialversicherungsnummer (SVN) muss dringend abgeraten werden. Sie SVN stellt einen bedeutenden Schlüssel zum Zugang zu einer Fülle von Informationen dar. Neben Ärzten und Gesundheitseinrichtungen, den Sozialversicherungen und den Privatkrankenversicherungen verwenden noch eine Reihe anderer Stellen diese Nummer. Sowohl dem Arbeitgeber ist sie bekannt zu geben, als auch der Bank bei Abschluss eines Bausparvertrages, gegenüber der Steuerbehörde ist sie genauso anzugeben, wie beim Arbeitsamt. Auch die Bildungsdokumentation der Frau Bundesminister Gehrer verwendet die SVN als zentralen Schlüssel.
Je mehr Stellen die Sozialversicherungsnummer kennen, desto höher wird das Risiko unerwünschter oder unzulässiger Datenverknüpfungen. Auch für die Jagd nach Personen mit hohem Gesundheitsrisiko wäre der Camel-Datenbestand von besonderem Interesse. Mit einfachem Gesetzesbeschluss könnte jeder Tabakerzeuger gewungen werden derartige Datenbestände Behörden bekannt zu geben, Die Zusicherung von Camel, die Daten nicht weiter zu geben wäre dann nicht mehr viel wert.
Verwendung von Aliasangaben wird empfohlen
Wer trotzdem an dem Camel-Activityspiel mitmachen will, dem wird empfohlen eine frei gewählte SV-Nummer zu verwenden. Die ARGE DATEN hat dazu ein Tool bereitgestellt, das die Erzeugung geeigneter Nummern leicht ermöglicht (http://www2.argedaten.at/static/svnr.html).
Die Verwendung von Alias-Angaben ist dann unbedenklich, wenn sie den Empfänger nicht irreführen. Zulässig ist es ein Recht mit Hilfe von Aliasdaten wahrzunehmen, das man auch dann hätte, wenn man die eigenen Daten bekannt geben würde. Unzulässig wäre es im konkreten Fall, wenn man sein Geburtsdatum auf über 18 Jahre setzen würde (Camel knüpft die Teilname am Gewinnspiel an das Erreichen des 18. Lebensjahres).
Bedenkliche Aussagen in der Datenschutzerklärung
Zusätzlich bedenklich ist die Camel-Seite auch mit dem Hinweis auf das Melderegister: "Ihre Sozialversicherungsnummer dient zur Verifizierung der angegebenen Daten und kann im Melderegister überprüft werden."
Erstens dürfen im österreichischen Melderegister keine Sozialversicherungsnummern verwaltet werden, zweitens wäre eine Abfrage aus dem Melderegister bloß zur Verifizierung von Gewinnspielteilnehmern unzulässig. Melderegister-Nutzer (sog. Businesspartner des BMI) die eine derartige Abfrage durchführen, würden sich strafbar machen.
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