2005/10/19 Bildungsdokumentation - Landesschulrat Burgenland ist Vorreiter in Datenschutzverletzung
Landesschulrat Burgenland und Unterrichtsministerium gewähren Einblick in Zukunft der Bildungsdokumentation - Datenschutzkommission verurteilt Vorgangsweise
Frau M. (Name der ARGE DATEN bekannt) hatte sich gegen die Datenerfassung der Bildungsdokumentation zur Wehr gesetzt und die Löschung der im Rahmen der BilDok erfassten Daten ihrer Tochter in einer burgenländischen Volksschule beantragt.
Die Löschung wurde abgelehnt, aber - quasi als Musterbeispiel für renitentes und obrigkeitswidriges Verhalten - hat das Unterrichtsministerium den Landesschulrat Burgenland beauftragt, das Schreiben von Frau M. nebst entsprechender Hilfestellung wie man mit derartigen Personen zu verfahren hat, an alle burgenländische Schulen weiter zu leiten, inklusive Namensnennung von Frau M.
Nun ist zwar der Landesschulrat von Burgenland weisungsgebunden, rechtswidrige Weisungen, die als solche erkennbar sind, dürfen aber nicht befolgt werden. Die Weitergabe an Dritte bzw. Veröffentlichung von Briefen und Eingaben von Bürgern ist ganz offensichtlich unzulässig und hätte daher unterbleiben müssen.
Verfahrenshilfe durch ARGE DATEN
Mit Hilfe der ARGE DATEN brachte Frau M. Beschwerde bei der Datenschutzkommission (DSK) ein, diese entschied mit GZ K121.041/0012-DSK/2005, dass diese Datenweitergabe unzulässig und rechtswidrig ist.
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: "Dieser Fall zeigt geradezu exemplarisch den künftigen Umgang mit Bürgerinformationen an. Wird ein Bürger auffällig, dann werden seine Daten - quasi zur Abschreckung und Argumentationshilfe - an beiliebige Behörden und Dienststellen weitergeleitet. Die 6oig-jährige Speicherung von Schuldetails helfen zusätzlich, über jeden Bürger 'interessante' Details vorrätig zu haben. Die Daten aus der Gesundenuntersuchung oder aus der Vorratsdatenspeicherung von Telefonaten und Internetnutzung werden das Kontrollnetz noch weiter vervollständigen."
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