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2006/09/19 Bildungsdokumentation - die Jagdsaison beginnt
Lebenslange Speicherung von Schuldaten geht in nächste Runde - 1. Oktober Stichtag für Datensammlung - Daten sollen auch mit Einkommens- oder Gesundheitsdaten verknüpft werden - Kriminalisierungsversuche von mutigen Schulleitern - Bildungsdokumentation stellt einen unzulässigen Eingriff in den Datenschutz dar - Rechte der Eltern und Schüler - Appell an Schulen

Lebenslange Speicherung von Schuldaten geht in nächste Runde

Kurz nach Schulbeginn folgen nun auch die Erhebungen zur Bildungsdokumentation. Jener von Frau Bundesminister Gehrer geschaffener Datensaurier, bei dem persönliche Schuldetails mindestens bis zum 75sten Lebensjahr aufbewahrt werden, unter anderem welche Umgansgsprache man zu Hause pflegt, welche Schulsportveranstaltungen man besucht hat, ob man aus disziplinären Gründen einmal von der Schule "geflogen" ist und ob man sein Mittagessen in der Schule konsumiert hat.

Damit diese Daten auch lebenslang einer Person zugeordnet werden können, dient die Sozialversicherungsnummer als Schlüssel, der pseudonymisiert, jedoch nicht anonymisiert abgespeichert wird.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: "Seit Verabschiedung des Bildungsdokumentationsgesetzes hat es Frau Bundesminister Gehrer verabsäumt zu erklären, welche bildungsplanerische Relevanz es etwa hätte, dass man jetzt nachprüfen könnte, ob Frau Gehrer als Volksschülerin ihre Wurstsemmel zu Hause oder in der Schule konsumiert hat."

Auch ob man den Religionsunterricht besucht hatte, wird penibel dokumentiert. Offenbar benötigt man Datenmaterial für den oft beschworenen "Kampf der Kulturen"(!)

Alle erhobenen Daten sind unter http://ftp.freenet.at/bil/datenkatalog-bildok.pdf abrufbar.

Durch Verwendung der Sozialversicherungsnummer ist auch die Verknüpfung mit anderen Daten, etwa zukünftigen Einkommensdaten, Berufsdaten, Gesundheitdaten und Angaben über Wohnverhältnisse möglich. Ein erster Probegalopp dazu findet diesen Herbst, getarnt als "Probevolkszählung" statt. Die Verknüpfung erfolgt mittels eines komplizierten Pseudonymisierungssystems, mit dem sicher gestellt wird, dass im Bedarfsfall jederzeit alle Daten wieder der Einzelperson zugeordnet werden können.


Kriminalisierungsversuche von mutigen Schulleitern

Während das Bundesministerium es bisher scheut wie der Teufel das Weihwasser über Eltern, die die Herausgabe von Daten verweigern, eine Verwaltungsstrafe zu verhängen, wird von der Statistik Austria eine Art Stellvertreterkrieg geführt.

Mehrere Schulleiter von Steiner-Privatschulen, die gemäß des Auftrages der Eltern und der Schulgemeinschaft keine Daten zur Bildungsdokumentation herausgeben, sind nun auf Antrag der Statistik Austria mit einem Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert. Mangelnde Kooperationsbereitschaft und fehlende Vollziehung des Bildungsdokumentationsgesetzes lauten die Vorwürfe.

Hans G. Zeger: "Ein Strafverfahren gegen die Erziehungsbrechtigten oder Schüler wäre für das Bildungsministerium mit erheblichen Risken verbunden. Könnte sich doch im Zuge des Instanzenweges sehr rasch herausstellen, dass die Datenerhebung den Verfassungsbestimmungen des DSG widerspricht. damit wäre das gesamte Gesetz gekippt."


Bildungsdokumentation als unzulässiger Eingriff in den Datenschutz

Grundsätzlich ist es zwar dem Staat erlaubt Daten über seine Bürger zu sammeln, die Datensammlung darf jedoch auf Grund der Verfassungsbestimmungen des DSG nur im umbedingt notwendigen Umfang erfolgen. Gesetze, die darüber hinausgehene Daten sammeln sind verfassungswidrig und daher ungültig. Dies gilt umso strenger, wenn auch sensible Daten, wie dies bei der Bildungsdokumentation der Fall ist, betroffen sind.

Die ARGE DATEN hat daher eine Reihe von Informationen zusammen gestellt, die es Schülern, Eltern und Lehrern erlauben, gegen diese grundrechtswidrige Datensammlung vorzugehen: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BILDOK

An Schulleiter wird appeliert keinesfalls Druck auf die Eltern auszuüben, wenn diese die Bekanntgabe bestimmter Daten, etwa die Sozialversicherungsnummer verweigern und eben in diesen Fällen von einer Meldung der Daten abzusehen.

mehr --> http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BILDOK
Archiv --> Datenkatalog Bildungdokumentationsgesetz

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