2006/05/04 Polizei warnt vor privater Videoüberwachung
Deutsche Polizei warnt vor Schnüffelbären - Verwendung in Österreich nicht klar geregelt - Österreich schon in der Telefonüberwachung ein überdurchschnittlich lauschgeiles Volk - Eltern könnten ihre Kinder, Angestellte ihre Arbeitskollegen, Hausbewohne ihre Nachbarn auf Gang, Straße und im Hof weitestgehend straflos überwachen
Deutsche Polizei warnt vor Schnüffelbären
Die Polizei Traunstein (D) warnt vor handelsüblichen Plüsch-Teddybären mit integrierter Kamera und eingebautem Mikrofon.
"Durch die in die Nase des Teddys installierte Kamera und dem im Arm vorhandenen Mikrofon ist es möglich, unbemerkt Bild- und Tonaufnahmen zu fertigen. Diese können dann drahtlos z.B. an ein Fernsehgerät etc. übertragen werden. Diese „Geräte“ gelten als verbotene Sendeanlagen im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz. Der Vertrieb und Besitz dieser Teddy-Kameras ist strafbar." so der Pressetext der Polizei.
Neben der Warnung vor dem Kauf dieser Schnüffelbären wird angeraten, schon gekaufte Bären bei der Polizei abzugeben.
Verwendung in Österreich nicht eindeutig verboten
Während die Tonaufzeichnung ohne Zustimmung des Betroffenen auch in Österreich verboten wäre, ist die Sachlage im Zusammenhang mit der Videoaufzeichnung nicht eindeutig geregelt. Der private Lauschangriff ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen nicht geregelt (und daher erlaubt).
Auf Grund verschiedenster Gesetzeslücken dürften überwachungsgeile Österreicher derartige Schnüffelbären problemlos erwerben. Ihr Besitz ist nicht strafbar. Der Videoeinsatz ist in Österreich nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn direkt in die Privatsphäre von Menschen eingegriffen wird. Wann ein derartiger Eingriff vorliegt, müßte jedoch im Einzelfall vor einem Zivilgericht entschieden werden. Ein teures, unsicheres und mühsames Unterfangen.
So könnten derartige Schnüffelbären in Kindergärten, Kaufhäusern oder Jugendgruppen verwendet werden. Auch Eltern könnten auf Grund der unzulänglichen Rechtslage ihre Kinder mit diesem Schnüffelbär überwachen. Auch ein privater Lauschangriff auf Kollegen am Arbeitsplatz wäre denkbar und nur dann eindeutig verboten, wenn der Schnüffelbär vom Arbeitgeber in Betrieb genommen wird.
|