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Immer mehr Eltern und Schüler verweigern Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer - Statistik Austria versucht Datensammlung zu rechtfertigen - Verdacht der EU-widrigen Datenerhebung bleibt - International einmaliger Datendinosaurier Immer mehr Eltern und Schüler verweigern Sozialversicherungsnummer Für statistische Zwecke ist die Sozialversicherungsnummer keinesfalls nötig. Bildungspolitische Entscheidungen sollten auf Grundlage aktueller Daten erhoben werden und nicht mit 60 Jahre alten Betragensnoten und Besuchsdaten zu Schulveranstaltungen. Für derartige aktuelle Erhebungen ist überhaupt kein Personenkennzeichnen notwendig. Die EU verlangt zwar von den Ländern aussagekräftige Bildungsstatistiken, überläßt es jedoch den einzelnen Ländern, wie die Erhebungen im Detail durchzuführen ist. Die Mehrzahl der EU-Länder führt dazu repräsentative Stichprobenerhebungen durch, wie sie auch in der Privatwirtschaft üblich sind. Nur einzelne skandinavische Länder, verwenden, wie von der Statistik Austria zitiert, aus historischen Gründen Personenstandsregister und speichern die Bildungsabschlüsse. KEIN einziges EU-Land speichert über Jahrzehnte Verhaltensdaten, den Besuch von Schulveranstaltungen oder des Religionsbesuchs. Tatsächlich wird die SV-Nummer codiert abgespeichert. Es können jederzeit (mindestens 60 Jahre lang!) alle Schuldaten durch Eingabe der SV-Nummer (Person) abgerufen werden. Ein in der EDV technisch zwingender Vorgang (Daten werden immer codiert abgespeichert) wird als Argument verwendet um einen unrechtmäßigen Vorgang zu verschleiern. |
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