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[Datenschutzgesetz 2000]  [Datenschutzgesetz 1978]  [EU-Datenschutzrichtlinie]

[Datenschutzgesetz – historische Entwicklung]

1. Änderung DSG

Mediengesetz

Originaltitel: "Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz)"

Kundmachung: 7. Juli 1981, BGBl. 1981/314

Materialien: NR: GP XV RV 2 AB 743 S. 79. BR: 2350 AB 2351 S. 412.

Text (in Auszügen):

Artikel IV. Änderung des Datenschutzgesetzes

An die Stelle des § 54 des Datenschutzgesetzes vom 18. Oktober 1978, BGBl. Nr. 565, tritt folgende Bestimmung: "[eingearbeitet]"

Artikel V. Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1982 in Kraft.

[Art. V Abs. 2 und 3 und die Übergangsbestimmungen des Art. VI beziehen sich nicht auf das Datenschutzgesetz.]

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