2005/08/05 Wiener Linien starten Videoüberwachung
Mit fragwürdiger Lösung wird auf populistischen Druck hysterischer Politiker reagiert - Versuchsbetrieb derzeit nur auf ein Jahr beschränkt - 4 Züge werden ausgestattet - kein Einfluss auf Gesamtkriminalität zu erwarten - kein Schutz gegen Hauptdelikt, den Taschendiebstahl
Am 6. August wird Probebetrieb gestartet
Ab 6. August werden 4 Züge der Wiener Linien (1 neuer U-Bahnzug, ein alter U-Bahn-Zug "Silberpfeil" und zwei Straßenbahnbeiwägen) mit Videoüberwachung ausgestattet. Damit gibt die Wiener Stadtverwaltung einem populistischen Sicherheitsdruck nach und investiert enorme Beträge in Maßnahmen, die schon in anderen Städten keine spürbare Verbesserung von Sicherheit oder Absenkung der Gesamtkriminalität brachten.
So zeigte eine schon 2002 durchgeführte Studie der "National Association for the Care and Resettlement of Offenders" (NACRO) in Großbritannien, dass bei 24 untersuchten Videoeinsatzgebieten die Kriminalitätsrate in 13 Fällen zwar gesunken ist, in vier jedoch gestiegen ist und bei 7 gleichgeblieben ist. Insgesamt betrug der Effekt der Kriminalitätssenkung gerade 5%, wobei mit wesentlich billigeren und einfacheren Maßnahmen, wie besserer Straßenbeleuchtung, Beseitigung von Sichthindernissen, desolaten Straßenlokalen und "toten Winkeln", aber auch mit einer angemessenen persönlichen Kontrolle, bessere Ergebnisse erzielt würden. Insgesamt verlieren Überwachungsmaßnahmen extrem rasch an Wirkung, so ein Resumee der Studie.
Enthalten in der Studie waren auch 4 Installationen von Videoüberwachungen bei öffentlichen Transportsystemen, bei zwei konnten positive Effekte festgestellt werden, bei einer Installation kein Effekt und in einem Fall negative Effekte. Insgesamt, so schließt die Studie zeigten diese Videoüberwachungen "keinen statistisch signifikanten Einfluß auf die Kriminalität".
Auch in London, mit seinen mehr als 500.000 Videokameras, wohl als Hauptstadt der Überwachung zu bezeichnen, kam es zu keiner Absenkung der Kriminalitätsrate.
In Wien möchte man mit der Videoüberwachung die vergleichbar geringfügige Kriminalität in den öffentlichen Verkehrsmitteln reduzieren. Laut Angaben der Wiener Linien betrug der Gesamtvandalismusschaden im letzten Jahr 200.000 EUR, angesichts des Umfangs des Fuhrparks eine geradezu erstaunlich geringe Größe. Auch die Gesamtzahl der angezeigten Straftaten ging in den letzten Jahren - ohne Videoüberwachung - drastisch zurück und lag bei einem Rückgang um 800 Taten (minus 37%) im letzten Jahr bei weit unter 2000 Anzeigen, dies bei etwa 700 Millionen Passagierfällen. Die Wahrscheinlichkeit auf den Straßen Wiens in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden liegt dramatisch höher.
Technischer Hintergrund der Überwachung
Installiert wird ein lokales, in den Zügen befindliches Überwachungs- und Aufzeichnungssystem, bei dem die Daten rund um die Uhr aufgezeichnet und jedenfalls 48 Stunden aufbewahrt werden. Sie werden jedoch weder live beobachtet, noch nachträglich systematisch ausgewertet. Erst bei Anzeigen werden die Daten des betreffenden Zeitraums angesehen.
Die Daten werden digital aufbewahrt, sind passwortgeschützt und sind somit nur mit bestimmter Software und Zugangskennung abrufbar.
Die mit Überwachung ausgestatteten Züge sollen gekennzeichnet werden. Man erhofft sich durch die Kennzeichnung eine präventive Wirkung, diese muss aber angesichts der geringen Zahl der ausgestatteten Züge bezweifelt werden. Darüber hinaus versagen Präventionsmaßnahmen bei emotionsgesteuerten Delikten, etwa aggressives, unkontrolliertes Verhalten, das keine Rücksicht auf anschließende Konsequenzen nimmt.
Kein Schutz bei akuten Bedrohungen
Für die Fahrgäste bedeutet dies, dass bei akuten Bedrohungen, etwa Pöbeleien, Beschimpfungen oder aggressiven Attacken, niemand diese erkennt und Gegenmaßnahmen setzt. In der U-Bahn soll zwar die Möglichkeit bestehen, durch Drücken des Notsignals die Videoanzeige beim Fahrer zu aktivieren, ob jedoch jemand in einer Bedrohungssituation die Möglichkeit hat den Hebel zu betätigen oder überhaupt daran denkt, sei dahingestellt.
Kein Schutz bei Delikten
Wie auch der Geschäftsführer der Wiener Linien, DI Dr. Lichtenegger einräumt, bietet die Kamerainstallation beim gängigsten Kriminalitätsdelikt, dem Taschendiebstahl, keinerlei Schutz. Die praktisch nur im Gedränge oder im Zuge des Ein- und Aussteigens stattfindenden Delikte sind von den Kameras nicht erfassbar.
Ab einer gewissen Personendichte kann das Kamerasystem nicht mehr erkennen, ob zwischen einzelnen Personen kriminelle Handlungen stattfinden.
Hans G. Zeger: "Um gewisse hysterische Politiker aus der braunen Ecke gleich zu beruhigen. Dies ist kein Mangel der wiener Installation, sondern eine generelle Leistungsgrenze von Videoüberwachung. Videoüberwachung versagt immer im Personengedränge, man müsste hunderte Kameras in allen Blickwinkeln installieren um etwa das Geschehen in einem vollbesetzten Zug vollständig dokumentieren zu können."
Senken der persönlichen Zivilcourage
Insgesamt stellt die gesamte Installation eine Irreführung der Fahrgäste dar. Es wird eine subjektive Sicherheitserhöhung vorgegaukelt (ein Placebo-Effekt), der bei der Mehrzahl der Passagiere den Eindruck hervorrufen wird, "dass da jemand sei, der aufpaßt".
Kommt es dann doch einmal in einem Zug zu aggressiven Handlungen fällt es diesen Menschen noch leichter als jetzt "wegzuschauen, da schon wer einschreiten wird". Die Bereitschaft zum Einschreiten oder auch nur zur genauen Beobachtung und Dokumentation eines Vorfalls um zumindest als Zeuge auftreten zu könnnen, wird angesichts der technischen Überwachung noch weiter sinken. Wenig beruhigend für potentielle Opfer, zeigen doch viele Erfahrungen, dass oft schon ein energischer Ruf oder auch nur das Signal zum Einschreiten viele Gelegenheitstäter von ihren Vorhaben abbringen.
Selbst Drogendeals könnten in Zukunft im Gedränge unter dem "Schutz" der Kamerasysteme erleichtert werden, da niemand mehr den Vorgängen in den Zügen Beachtung schenkt.
Keine klaren Erfolgs-Kriterien definiert
Der Betrieb wurde vorerst als Probebetrieb bis 30. Juli 2006 befristet. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Leider wurden keinerlei Erfolgskriterien festgelegt, an denen der Betrieb gemessen wird. So wird wohl nächstes Jahr jedes Ergebnis, sei es ein Sinken, ein Gleichbleiben oder ein Ansteigen der Gesamtdelikte in den U-Bahnen bzw. in den überwachten Zügen, abhängig vom politischen Willen, als Beweis für die Notwendigkeit der Überwachung herhalten können.
Sinken die Deliktzahlen weiter ab, wird man argumentieren, man befinde sich am richtigen Weg und müsse nur mehr machen, steigen sie an, wird man vorbringen, dass die wenigen Züge eben noch keinen Effekt hatten und man müsse mehr machen.
Konstruktive Maßnahmen sinnvoller als Überwachung
Auf die Debatte, dass zwischen Deliktzahl und Videoüberwachung überhaupt kein Zusammenhang besteht, wird man sich wohl - aus ideologischen Grunden - wieder nicht einlassen. Tatsächlich dürften ganz andere Faktoren für das vergleichsweise bescheidene Deliktniveau in Wien verantwortlich sein.
Abgesehen davon, dass die sozialen Spannungen einzelner Bevölkerungsgruppen und Stadtteile in Wien bei weitem nicht mit Städten wie London und Paris vergleichbar sind, wurden bei den Wiener Linien auch eine Fülle konstrutiver Maßnahmen gesetzt, die die Kriminalität verhindern.
So sind die U-Bahn-Gänge vergleichsweise gut beleuchtet und kurz gehalten, Fahrstühle und Treppen verglast und einsehbar und auch die persönlichen Kontrollgänge der U-Bahn-Aufsicht erleichtern das frühzeitige Erkennen von kritischen Situationen. Diesen Weg konsequent weiter zu beschreiten wäre sinnvoller und billiger als fragwürdige technische Installationen. Und hätte auch für alle Benutzer, mit kürzern Wegen, kürzeren Intervallen bequemeren Staionen auch unmittelbaren Nutzen.
Debatte über Grenzen des totalitäten Überwachungszugriffs überfällig
Das Scheitern von Videoüberwachung gegenüber "harter" Kriminalität, also organisierter Kriminalität, Verbrechen im Umkreis von Terrorismus oder auch Drogenhandel, hat bei den Ideologen der Überwachung bisher zu keinem Umdenken geführt.
Wie das Beispiel Großbritannien zeigt, ganz im Gegenteil. Dort wurden nunmehr neue Gesetze geschaffen, die "asoziales Verhalten", was immer das sei, kriminalisieren. Herumlungern auf der Straße, Vagabundieren, Lärmen oder auch betrunken Herumtorkeln sind Verhaltensweisen, die sozial lästig sind, durch Videokameras leicht zu entdecken sind und damit auch leicht zu verfolgen sind. Durch Kriminalisierung dieser Verhaltensformen hofft man offenbar die mageren Erfolgsstatistiken der Videoüberwachung aufbessern zu können.
Überfällig ist - nicht nur in Österreich - jedoch die Grundsatzdebatte, wie weit der Zugriff des Staates auf die Bürger gehen darf.
Grundsätzlich besteht für jeden Bürger Anspruch auf ein unbeobachtetes, unkontrolliertes Leben, zumindest solange er kein Delikt begangen hat. Vorbeugende Überwachung und Kontrolle widerspricht den Menschenrechten, die in Österreich zumindest formell im Verfassunsrang stehen, insbesondere dem Art. 8 EMRK.
Die regelmäßige Reaktion auf schwere Verbrechen, sofort einen Teil der Grundrechte aufzugeben, bestätigt bloß fundamentalistische Kritiker am europäischen Rechtssystem, die mit Erfolg darauf verweisen können, dass schon beim kleinsten Anlassfall die angeblich unumstößlichen Grundrechte aufgegeben werden. Damit wird erst recht der Nährboden für neue, gewalttätige Auseinandersetzungen geschaffen. Ein sich immer rascher bewegender Kreislauf, aus dem auszusteigen den europäischen Staaten offenbar immer schwerer fällt.
Jede Überwachungsmaßnahme greift in das Grundrecht des unbeobachteten Lebens ein und ist daher in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Der Eingriff müsste daher für alle Betroffenen einen derartig hohen Gewinn bringen, dass er damit gerechtfertigt werden kann. Dies ist gerade bei Videoüberwachung nicht der Fall. Im Gegenteil, die spärlichen positiven Effekte liegen auf Plazebo-Niveau, das Verdrängen und Verstreuen von Kleindelikten, die drastische Erhöhung sozialer Unterschiede zwischen überwachten und nicht-überwachten (non-going-) Orten, aber auch das Nachlassen der Bereitschaft der Menschen zum Einschreiten und Dokumentieren in kritischen Situationen (sinkende Zivilcourage) stehen auf der negativen Seite.
Auch der volkswirtschaftliche Aspekt sollte nicht unberücksichtigt bleiben. Die Kosten ernsthafter Überwachungsversuche sind derartig enorm, dass auch eine Gefährdung des wirtschaftlichen Wohls eines Landes besteht, was ebenfalls eine Verletzung eines Verfassungsrechts darstellt. Alle Bürger haben den Anspruch, dass mit den verfügbaren Mitteln des Staates sparsam umgegangen wird und nicht populistische Aktionen subventioniert werden, sondern damit ein leistbares Gesamtsicherheitsniveau erreicht wird.
mehr --> Mehr zum Themenkreis Videoüberwachung Archiv --> Überwachungskameras in Wiener U-Bahn Zügen andere --> National Association for the Care and Resettlement of Offenders andere --> DSK-Bescheid zur Videoüberwachung in Villach andere --> DSK-Bescheid zur Videoüberwachung der Wiener Linien
|