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Sorgfaltspflichten können durch Onlinebankingbetreiber individuell vereinbart werden - Sie müssen jedoch angemessen sein und sich am Kenntnisstand der Kunden orientieren - Sie dürfen nur Bereiche umfassen, die der Kunde beeinflussen kann - Es darf kein unzumutbarer Eingriff in die Datenverarbeitung des Kunden stattfinden - Finanzinstitute haben Verpflichtungen Kunden nach dem Stand der Technik zu unterstützen und zu informieren Sorgfaltspflichten können individuell vereinbart werden 'Um sicherzustellen mit der Bank verbunden zu sein, hat der Kunde die Zertifikatsinformationen der Secure Socket Layer-Verschlüsselung (SSL) auf folgenden Inhalt zu überprüfen: Eigentümer: Herausgeber: online.ba-ca.com www.verisign.com (Anmerkung: auch online1.ba-ca.com, online2.ba-ca.com,...)' Anm.: Eine Aufforderung, der viele Laien kaum nachkommen können. Verlangt wird die Prüfung des 'SSL-Fingerabdrucks': 'Fingerabdruck Microsoft Internet Explorer Version 4.0 und Netscape 4.6: 91:4D:9A:DB:08:F1:E5:A9:8F:15:5D:E1:36:68:30:21 Fingerabdruck Microsoft Internet Explorer Version 5.0: C19E D6E5 CCC0 D796 D85E 8AA2 91B2 F771 B982 DBDA (Der oben angeführte Fingerabdruck ist 1 Jahr gültig. Sollte der angezeigte Fingerabdruck mit dem hier gedruckten nicht mehr ident sein, so finden Sie den aktuellen Fingerabdruck auf unserer Homepage unter BTV ONLINE-Banking oder Sie rufen einfach die BTV ONLINE-Hotline an.' Anm.: Abgesehen von der Tatsache, dass für alle anderen Brwoser keine Information verfügbar ist, ist es schlicht realitätsfremd vom Kunden bei jeder Telebanking-Einwahl zu verlangen bei der BTV-Hotline anzurufen um einen Sicherheitscode zu erfragen.' '.... Die Verwendung von Bezeichnungen, welche das Erraten oder Ausprobieren der richtigen PINBezeichnung durch unbefugte Dritte erleichtern, ist aus Sicherheitsgründen tunlichst zu vermeiden, insbesondere sollten daher weder Vor- oder Familienname noch Geburtsdaten oder dergleichen für diese Zwecke verwendet werden. Lediglich aufsteigende (ABCDE), absteigende (54321) oder gleichlautende (wwwww) Buchstaben- oder Ziffernreihen sind nicht zulässig. ... Der Kunde hat im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Möglichkeiten alle erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen zu treffen, dass sich keine Computerviren auf seinem Computer befinden. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fremdsoftware einschließlich besonderer Verschlüsselungssoftware nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden soll. Der Kunde wird vor Herstellung der Internetverbindung zur Kreditunternehmung allfällig vorhandene ActiveX-Controls in seinem Internet-Browser deaktivieren, um Beeinträchtigungen von ELBA-internet zu vermeiden. Der Kunde wird stets die aktuelle Version (Release) seines Internet-Browsers und seiner Antivirenprogramme verwenden. ....' Extrem detaillierte technische Anweisungen, die zum Teil von der Bank selbst beeinflußt werden könnten (Paßwortvergabe), zum Teil unrealistisch sind (Active-X-Abschaltung). Die Active-X-Einstellungen benötigt der IE für die Anzeige von pdf-Dokumenten(!). Auch ist der Zusammenhang von Viren und der Internetbanksoftware nicht nachvollziehbar. 'Der Kontoinhaber haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass Sofa-Banking per Internet die persönlichen Identifikationsmerkmale von anderen Verfügungsberechtigten missbräuchlich verwenden' Diese sprachlich wie inhaltlich völlig unverständliche Formulierung findet sich gleich zweimal unter 'Haftung' und 'rechtsgültige Verfügung'. - Protokollfunktion: die letzten 10 Einwahlversuche (erfolgreiche/erfolglose) inkl. IP-Adresse und Zeitpunkt sollten abrufbar sein - Brwoserkontrolle: Informationen zum verwendeten Browser und zuletzt bekannt Sicherheitsprobleme sollten bereitgestellt werden - Wegkontrolle: der tatsächliche Zugriffsweg über das Internet (inkl. wer welchen dieser Knoten betreibt) sollte angezeigt werden - erweiterter Systemcheck: der Kunde sollte die Möglichkeit haben, sein System Online zu prüfen |
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