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1995/03/22 Überflüssiges Meldegesetz
Stellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf des neuen Meldegesetzes.
Schon mit der Meldegesetznovelle 1995 wurde ein zentrales Melderegister vorgeschrieben. Obwohl alle Beteiligten, Beamten, Parteien, Regierung, wußten, daß ein derartiges Register nicht machbar war. Das BMI sprach damals von einem 3-stelligen Millionenbetrag, den dieses Register kosten würde, wohl wissend, daß rund 20 % der Melderegistrierungen falsch, veraltet, irreführend oder unvollständig sind. Östereich hat, geht man nach den Melderegisterzahlen, 10 Mio. Bewohner!

Diese Horrorzahlen stammen nicht von mißtrauischen Datenschützern, sondern sind Angaben der führenden Beamten des BMI. Was nach 1995 folgte war typisch österreichisch. Weil sowieso niemand ein zentrales Melderegister benötigt, folgten nach dem Gesetzesbeschluß keine Taten und niemand fiel das fehlende zentrale Register auf.

Aus einfachem Grund. Jede Behörde muß sowieso für ihren eigenen Aufgabenbereich ein aktuelles Register führen. So haben wir für die bundesweiten Wahlen selbstverständlich eine zentrale Wählerevidenz, die Sozialversicherung hat ihre Versichertenevidenz, die Gewerbebehörden ihre Evidenzen und sogar das BMI hat im EKIS rund 100 verschiedene Fachevidenzen.

Und für eine Generalinventur der Österreicher, wie sie in den 30-er- Jahren im Nazi-Deutschland durchgeführt wurde, fehlte bislang der politische Wille.

Diese Regierung macht jedoch alles neu. Statt weniger Steuerbelastung haben wir 2001 die höchste Abgabenquote der zweiten Republik, statt einer schlanken Staatsadministration neue zentrale Register.

Dabei ist es fraglich ob ein derartiges Register überhaupt verfassungskonform wäre. Das Datenschutzgsetz verlangt eine strenge Zweckbindung gesammelter Daten. Daten, die nicht unmittelbar benötigt werden, dürfen nicht verwendet werden. Genau die Begründung dieser Notwendigkeit bleibt die zentrale Meldeevidenz schuldig.

Nun könnte man Grundrechts- und Wirtschaftlichkeitsaspekte einfach beiseite schieben. Die Problematik einer zentralen Meldeevidenz geht jedoch noch weiter. Alle Fachleute sind sich einig, daß ein derartiges System nur mit einer österreichweiten Personenkennziffer betrieben werden kann. Weiters müssen die Daten laufend geprüft und aktualisert werden. Das möchte man dadurch erreichen, daß alle Behörden verpflichtet sind, statt ihre eigenen Evidenzen zu betreuen, laufend Abfragen in der zentralen Meldevidenz zu machen.

Für das BMI mit einem äußerst lukrativen Nebennutzen. Durch die ständigen Abfragen verschiedenster Behörden, bekommt das BMI erstmalig und ganz legal, flächendeckenden Einblick in die Lebensführung der Bürger. Jeder Gang zum Sozialamt, zum Arbeitsamt, zum Finanzamt oder zur Gewerbebehörde, zum Jugendamt oder Fürsorgeamt, jeder Subeventionsantrag und jede Genehmigung einer Parkberechtigung führt zu einer Meldeevidenzabfrage und somit zu einer Protokollierung, welche Behörde mit welcher Aktenzahl wann welcher Antrag eines Bürgers bearbeitet wurde.

Die - wir wir 2000 sehen konnten - beliebte politische und privat motivierte polizeilichen Bespitzelungen hätte endlich auch genügend Material! Und wir wären einem Polizeistaat einen wesentlichen Schritt näher.


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