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2002/01/07 ONE verletzt Datenschutzgesetz

Mobilkom-Anbieter ONE verletzt Datenschutzgesetz – Richtungweisende Entscheidung der Datenschutzkommission - Folgewirkung für bis zu 3 Millionen Mobiltelefonkunden - 'Schwarze Listen' am Rande der Legalität

In einem während der Weihnachtsfeiertage ergangenen Bescheid der Datenschutzkommission (DSK) wird festgestellt, dass die Firma 'Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH-ONE (ONE)' das Recht auf vollständige Erteilung der Auskunft über die gesammelten Daten verletzt hat.

Einem Interessenten für ONE-Dienstleistungen wurde ein Mobilanschluß wegen 'mangelhafter Bonität' verweigert. Dies hat für den Interessenten Nachteile, da er in der freien Wahl des optimalen Telekom-Anbieters behindert wird.

Offenbar verwendete ONE Einträge aus der WarenKreditEvidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV 1870) oder einer vergleichbaren Liste.

ARGE DATEN gibt Hilfestellung

Auskunftsverfahren nach DSG 2000 sind für Betroffene unbürokratisch durchzuführen. Die ARGE DATEN hat dazu Musterformulare entwickelt. Wichtig ist, dass diese Auskünfte zu Dokumentationszwecken schriftlich verlangt werden.
http://ftp.freenet.at/privacy/muster/musdsg01.pdf

Sollte eine Auskunft nicht den Vorstellungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen durch die ARGE DATEN prüfen zu lassen. Dazu benötigen wir eine Kopie des kompletten Briefwechsels und eine schriftliche Stellungnahme, warum ein Betroffener glaubt, unzureichende Auskunft erhalten zu haben.

Darüber hinaus besteht kostenfrei die Möglichkeit, bei der DSK wegen Verletzung der Auskunftspflicht Beschwerde zu erheben.

Letzte Information zu ONE!
Mittlerweile erhielt die ARGE DATEN auch ein Antwortschreiben von ONE, dass zwar nur als relativ schlechte FAX-Kopie vorhanden ist, das wir aber den interessierten Lesern nicht vorenthalten wollen:
http://ftp.freenet.at/int/aconn121brue.aw.020107.pdf




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