1994/06/13 Novelle des Beamtendienstrechtsgesetzes (Entwurf des Bundeskanzleramtes)
Arge Daten Gesetzesbegutachtung Die ARGE DATEN gibt zum vorliegenden Entwurf die folgende Stellungnahme ab:
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Die ARGE DATEN gibt zum vorliegenden Entwurf die folgende Stellungnahme ab:
In Par. 203f ist die öffentliche Auflage der Bewerberliste zur Einsicht vorgesehen. Diese Liste enthält (Par. 203g) unter anderem Name, Geburtsdatum, Bewerbungsdatum und Unterrichtsgegenstände des Bewerbers. Die ARGE DATEN ist der Ansicht, daß nicht bei allen dieser Daten die öffentliche Auflagenotwendig ist. Wie in den Erläuterungen zum Gesetz richtig erkannt wird, könnte diese Vorgangsweise besonders potentielle Bewerber aus der Privatwirtschaft abschrecken. Aus Datenschutzgründen sollten prinzipiell möglichst wenige Daten öffentlich aufgelegt werden.
Wir schlagen daher vor, daß auf den öffentlichen Aushängen Namen und Geburtsdatum nicht aufscheinen. Das genügt, um potentiellen Bewerbern einen Überblick darüber zu geben, welche Chancen ihre allfällige Bewerbung hätte. Einsicht in die Bewerberliste sowie die Anfertigung von Abschriften oder Kopiensollte bloß den Bewerbern selbst zustehen. Diese könnten dann kontrollieren, ob ihnen jemand unzulässigerweise vorgereiht wird. Daß andere Personen als die Bewerber selbst die Vergabe der offenen Stellen kontrollieren, ist nicht notwendig. - Im Gesetz sollte auch vorgesehen werden, daß die Bewerberdie ihnen zugänglich gemachten Informationen aus der Bewerberliste nur zur Durchsetzung ihrer Interessen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verwenden dürfen.
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