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1994/05/20 Immissionsschutzgesetz-Luft (2. Begutachtung)
(Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie)
Arge Daten Gesetzesbegutachtung Die ARGE DATEN begrüßt, daß ein Teil unserer Stellungnahme zum erstenBegutachtungsentwurf berücksichtigt wurde und nur ...

Die ARGE DATEN begrüßt, daß ein Teil unserer Stellungnahme zum ersten Begutachtungsentwurf berücksichtigt wurde und nur mehr der Inhaber einer Anlage Auskünfte für den Emissionskataster erteilen muß (Par. 9 Abs. 3 des neuen Entwurfs).


Unser Vorschlag, daß der Kataster öffentlich zugänglich sein sollte, wurde jedoch nicht aufgenommen. Das neue Umweltinformationsgesetz hat hier zwar Verbesserungen gebracht, ist aber noch nicht zufriedenstellend. Z. B. müssen der Öffentlichkeit Emissionen nur in 'zeitlich aggregierter oderstatistisch dargestellter Form' oder bei Grenzwertüberschreitung mitgeteilt werden (Par. 4 Abs. 2 Z. 3 und 4 UIG).


Ein weiteres Problem ist, daß viele Umweltorganisationen ein Interesse daran hätten, Umweltdaten in computerlesbarer Form zu erhalten. Meist wäre dies technisch auch durchaus möglich, die betreffende Behörde weigert sich aber, da sie fürchtet, dabei ihre gesetzlichen Kompetenzen zu überschreiten. Inanderen Fällen werden Daten zwar (z. B. über Mediendienste) als Text formatiert übermittelt, nicht aber unformatiert als Tabelle (was eine computerunterstützte Analyse stark erleichtern würde).


Da Behörden und Umweltorganisationen oft dieselben Programme verwenden, wäre es in der Praxis leicht durchführbar, etwa einen mit Winword geschriebenen Bericht oder eine Excel-Tabelle auf Diskette und nicht in ausgedruckter Form zu übermitteln. Es wäre daher sinnvoll, Par. 5 Abs. 3Umweltinformationsgesetz dahingehend zu ändern, daß elektronisch gespeicherte Umweltdaten nicht in Form von Ausdrucken (wie derzeit vorgesehen), sondern auf Verlangen auch auf elektronischen Datenträgern (z. B. Disketten) weitergegeben werden müssen.


Wir regen daher an, an Par. 9 IG-L einen Absatz anzuschließen, der den freien Zugang zu allen im Emissionskataster enthaltenen Daten gewährleistet. Soweit der Kataster automationsunterstützt geführt wird (was zu erwarten ist), soll es auch möglich sein, automationsunterstützte Abfragendurchzuführen.





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