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1994/12/31 Schnelles Geld
Rudolf Vymazal
Hinweis 2012/11/09! Beachten Sie die Gegendarstellung der Telecom Telekommunikations GmbH i.L. (http://ftp.freenet.at/int/gegendarstellung-telecom-salzgitter.pdf) - Wie man mit minimalen Investitionen in der Adressenbranche zu flotten Profiten gelangen kann. Solange nicht Konsumentenschutz, Handelsgericht, ARGE DATEN oder andere professionelle Spielverderber auf den Plan treten.

Die ultimate Geschäftsidee ...

Wollten Sie schon immer in wohlverdientem Reichtum schwelgen? Und das nicht erst nach jahrelangem zermürbendem Schuften, sondern binnen weniger Monate? Zwar hat nicht jeder so zündende Ideen wie Bill Gates, dafür muß entsprechend mehr mit der Ahnungslosigkeit der Kundschaft kalkuliert werden. DasRezept ist so einfach wie billig. Man nehme:
l ein Firmenlogo (möglichst in Anlehnung an irgendwelche Insignien der Post),
l eine Postfachadresse,
l ein Girokonto,
l und irgend eine mehr oder weniger legale Adreßquelle (Telefaxteilnehmer, Branchenverzeichnisse), sinnvollerweise schon auf einem Datenträger gespeichert.

Daraufhin bestelle man bei seiner Bank bzw. bei einer einschlägigen Druckerei einen dickes Paket passend vorgedruckter Zahlscheine mit Allonge. Dank moderner EDV-Technik können diese - als Endlosformular - in einem einzigen Arbeitsgang mit Firmenwortlaut, Rechnungstext und -nummer, Betrag, sowie demAdreßfeld der Opfer versehen werden, sodaß jene nur mehr ihre Kontonummer einzusetzen und zu unterschreiben brauchen. Als Leistung wird in der Rechnung die Eintragung in ein Telefax- oder Branchenregister versprochen, verlangen kann man für diesen Service hierzulande etwa dreieinhalb- bissiebentausend Schilling.

Eines darf als gesichert angenommen werden: bei kleinen bis mittelgroßen Betrieben werden einlangende Rechnungen dieser Größenordnung von der Sekretärin dem Chef en bloc zum Morgenkaffee serviert. Der unterschreibt den Kleinkram nur mehr, ohne sich um Einzelheiten zu kümmern. Aber auch Ärzten,Architekten, anderen Freiberuflern fehlt oft der Blick für die Details. Zeit ist schließlich Geld.

Auf dem Bankkonto hat sich bei überzeugendem Design des Erlagscheins und sorgfältiger Wahl des Adreßbestandes bald eine erhebliche Summe angesammelt und die erste unternehmerische Entscheidung ist zu fällen: Wohin mit dem Geld? Zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Variante eins: eine Druckerei mit der Herausgabe eines Adressheftchens (mehr wird´s in der Regel kaum) zu beauftragen, die Opfer nach Ablauf eines Jahres nochmal zu melken, sowie neue Ahnungslose zu akquirieren, denen man die Vorzüge des - bereits renommierten - Produkts in schillernden Farbenpräsentieren kann. Mit dem Überschuß genehmige man sich eine großzügige Spesenverrechnung, bevor das Finanzamt zulangen kann.

Variante zwei: kassieren, abtauchen, und mit neuem Firmenwortlaut, neuem Postfach und neuem Konto das Spiel woanders von vorn beginnen. Erspart Druckkosten, Mahnungen, Adressverwaltung, und überhaupt jeden Ärger mit unzufriedenen Kunden.


... und ihre Folgen

Rund 250 Firmen, die entweder den einen oder den anderen Weg gingen, sind der Wirtschaftspolizei mittlerweile bekannt. Das heißt, Ermittlungen sind bereits im Gange, Straftatbestände zur Anzeige gebracht, teils auch schon Geschäftskonten auf richterliche Anordnung geöffnet. Die Suche nach denHintermännern gestaltet sich aber mitunter schwer, wie auch einer unserer dokumentierten Fälle ahnen läßt.

Diese Art gewerblicher Beutelschneiderei ist aber nicht allzu neu. Schon vor zwei Jahren veröffentlichte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eine Schwarze Liste von 32 Verlagen, teils in der Bundesrepublik, aber ein Dutzend davon auch in Liechtenstein, Österreich und der Schweizbeheimatet. All diesen ist gemeinsam, daß gegen sie in Deutschland eine einstweilige Verfügung eines Gerichts vorlag bzw. eine Abmahnung widerspruchslos akzeptiert wurde. Trotzdem lassen sich viele dieser Firmen nicht einmal von gerichtlichen Verboten in ihrem Treiben behindern.

Gegen eine Telecom Telekommunikations-Ges.m.b.H. aus Salzgitter beispielsweise wurde die Justiz aktiv: Das Kreisgericht Dresden untersagte der Firma zum einen die Führung des Namesbestandteils Telecom, wenn das Verwechslung mit der bundesdeutschen Telefongesellschaft (Telekom) Anlaß gab, ferner wurde die Produktbezeichnung Branchenverzeichnis unterbunden, solange nicht "überwiegend alle gewerblichen Betriebe der Region" darin aufschienen, und letztlich durften keine Einschaltungsofferte mehr versandt werden, die ein flüchtigerBetrachter als Rechnung interpretieren könnte. Zuvor noch konnte die Firma hunderttausende D-Mark lukrieren, indem sie bei den Adressaten den Anschein erweckte, die Telefongesellschaft schriebe eine Rechnung für den - in Deutschland an sich kostenlosen - Eintrag ins offizielle Telefaxverzeichnisvor.

Marcel Kisseler, Präsidiumsmitglied der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität schätzte schon 1992 den Schaden durch unseriöse Adreßbuch-Scheinfirmen in Deutschland auf über 60 Millionen DM pro Jahr. Also im damaligenDurchschnitt rund 2 Millionen Mark bzw. 14 Millionen Schilling pro Firma. Unsere Kalkulation in einem der dargestellten Fälle ergibt geschätzte Schadenssummen je Firma in ähnlicher Größenordnung.

Die bundesdeutschen Erfahrungen sprachen sich relativ bald bis zur Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung durch. Seit mehreren Jahren ist deswegen diese Art von "Wirtschaftszweig" der Post und dem herausgebenden HEROLD-Verlag eine - in schlechtem Amtsdeutsch verfaßte - Warnung in ihremTelematik-Verzeichnis wert:

"Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß von unbefugter privater Seite Teilnehmerverzeichnisse von Telematik-Diensten angeboten werden, bei deren Vertrieb der Anschein erweckt wird, es handle sich um amtliche Verzeichnisse der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung. Dies kanndurch Verwendung von den Hoheitszeichen des Bundes bzw. dem Postemblem ähnlichen Zeichen entstehen oder auf andere Weise geschehen."


Motto: Take the Money and Run

In einem Punkt darf die Post beruhigt sein: die Kollektion der bei uns im Zuge der Recherche zugegangenen "Teilnehmerverzeichnisse" sind angesichts ihrer Dürftigkeit wohl kaum mit amtlichen Telefonbüchern zu verwechseln. Umso unverfrorener muten die Beträge an, die für die Leistung der "Eintragung"abgeknöpft werden: von dreieinhalbtausend Schilling pro Jahr aufwärts. Die meisten "Kunden" wissen offenbar gar nicht so recht, wofür sie zahlen, auf den Erlagscheinabschnitten ist die Information über das Produkt minimal. Begleitschreiben zum Erlagschein gibt es nicht. Vom Standpunkt derAbkassierer nur konsequent: erstens würden sie die Sache unnötig verteuern, zweitens wäre damit der Angebotscharakter ungewollt deutlich.

Gelegentlich ist von einer Mindestauflage die Rede, ansonsten wird im Kleingedruckten möglichst jede Verantwortung ausgeschlossen und jede verbindliche Aussage vermieden. Umso verbindlicher für das Opfer ist die automatische Verlängerung des Auftrags, sollte dieser nicht rechtzeitig wieder gekündigtwerden.

Originellerweise wirbt sogar eine Firma damit, daß ihre Tätigkeit "mit freundlicher Unterstützung der Bundeswirtschaftskammer und der Handelskammern" stattfindet - was dem Ganzen einen hochoffiziellen Anschein gibt. Verschwiegen wird dabei, daß jeder Gewerbetreibende als Mitglied bei seiner Kammerdie Adreßlisten der Kammermitglieder erhalten kann, sofern er ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse dafür vorbringt. Was als gutgemeinte Dienstleistung innerhalb einer Interessensgemeinschaft intendiert war, wird durch leichtfertige Weitergabe und ungenügende Absicherung gegen unseriösenGebrauch des Adreßmaterials zum Bumerang für diese ohnehin schon ins Kreuzfeuer der Kritik geratenen Organisationen.

Die Verbreitung der "Teilnehmerverzeichnisse" - so es sie überhaupt gibt - erfolgt vielleicht per Postwurfsendung, per Abonnement oder auch "kostenlos ... an hochfrequentierten Orten" (Originalwortlaut) - ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Und manchmal geschieht nicht einmal das: stattdessenwerden Konten abgeräumt, Firmen lösen sich in Luft auf, Konteninhaber verschwinden mit ein paar Millionen Schilling auf Nimmerwiedersehen in der Versenkung.

Den Produkten der "seriöseren" Firmen, die sogar ins Endstadium von Druck und Verbreitung gelangen, ist sämtlich eines gemein:

l Sie sind weit von jeder Vollständigkeit entfernt, als Nachschlagewerke daher irrelevant und werden deshalb kaum benutzt. Wer etwa einen Lieferanten in seiner unmittelbaren Nähe sucht, wird gleich zu offiziellen Verzeichnissen (z.B. Branchenverzeichnis der Post) greifen.

l Die Breitenwirkung der Auflage und damit ihr Inseratenwert ist zweifelhaft. Wird über Abonnements vertrieben, so ist damit wieder nur ein relativ kleiner Personenkreis zu erreichen. Bei Verteilung via Gratis-Postwurfsendung oder "öffentlicher" Auflage wird andererseits nur geringe Beachtungerzielt. Der Postwurf An einen Haushalt  landet, so er sein Ziel überhaupt erreicht, erfahrungsgemäß zu 80 bis 95 Prozent in der passenden Entsorgungstonne.

l Regionale oder zielgruppenspezifische Auswahl - das kleine Einmaleins zur Minimierung von Streuverlusten - ist mit diesen Verzeichnissen nicht möglich. Da es den Herausgebern nur um schnelle Gewinnmaximierung geht, wird bei der Akquisition der Adressen möglichst breit gestreut. Resultat istwiederum ein wahlloses Sammelsurium an Adressen aus allen möglichen Regionen und Branchen, das kaum jemand ernsthaft interessieren kann.


Fall 1: TECOM

Die Firma TECOM aus Lambach kann mit ihrem Österreichischen Branchenbuch rund fünftausend Adressen quer durchs Bundesgebiet anbieten. Die knallig rotweißroten Buchdeckel des Paperbackformats erinnern an eine Miniaturausgabe des Amtskalenders. Doch damit ist die Professionalität schon am Ende. Miteinem äußerst simplen und ineffizienten Layout, dem man die Homecomputer-Herkunft noch zu sehr ansieht, kommt dieses völlig unübersichtlich gestaltete "Nachschlagewerk" zwar auf immerhin über vierhundert Seiten.

Wer meint, das wäre schon eine ganze Menge, der betrachte die aufgelisteten Branchen im einzelnen: ganze 13 Buchhandlungen, acht Dentisten, drei (!) Drogerien, als Fluggesellschaften nur die Libyens und Polens, zwei (!) Theater - alles österreichweit, wohlgemerkt. Und unter solch gewiß nichtaußergewöhnlichen Stichworten wie Campingartikel, Fernkopierer, Garagentore, Schreibmaschinen, Staubsauger oder Stempel findet sich jeweils nur ein einziger Eintrag. Einige haarsträubende Druckfehler bei den Stichworten lassen ahnen, daß man sich nicht einmal bei Überschriften die Mühe desKorrekturlesens machte.

Der ausgesandte Allongen-Erlagschein ist charakteristisch für die Vorgangsweise dieser "Branche" von Absahnern: Neben einem Telefon-Symbol, das dem offiziellen Bildschirmtext-Logo der Österreichischen Post zum Verwechseln ähnlich sieht, prangt in fetten Designlettern als Überschrift "Branchenbuch"und "Rechnung" auf der Allonge. Darunter, in eineinhalb Millimeter großer Schrift, und mit Lupe durchaus noch zu entziffern, wird der Wahrheit zumindest teilweise genüge getan: "Eintragungsangebot" kann man mit Mühe lesen, und "postunabhängig, nur bestellte Eintragungen". Das wiederum fett gesetzteund deutlich erkennbare Feld "Rechnungsnummer" mit einer sechsstelligen Ziffer suggeriert hingegen vollendete Tatsachen, ebenso wie der bereits vorgedruckte Rechnungsbetrag von 3.948,- Schilling "Eintragungskosten".

Als Rechnungsdatum wird allerdings "Datum des Poststempels" angegeben - was den Erfordernissen einer gültigen Rechnung im Sinne der BAO keineswegs entspricht und das Finanzamt sicher nicht erfreut. Wäre doch damit bei einer steuerlichen Soll-Verrechnung der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

Bei einem Betrag von netto 3.290,- Schilling pro Jahr müßten sich auf dem Konto des TECOM-Inhabers A. Schmidsberger bei der Raiffeisenkasse Thalheim/Wels immerhin rund 16 Millionen Schilling angesammelt haben. Die Leistung dafür: ein als Nachschlagewerk absolut ungeeignetes Billigbüchlein, das - lautImpressum - kostenlos durch den Verlag verteilt wird. Über die bei jedem Werbeträger essentiellen Angaben, nämlich Auflage, Reichweite, Zielgruppe und Verbreitungsgebiet schweigen sich die Hersteller aus. Apropos Herausgeber: sowohl TECOM-Inhaber als auch Firmenanschrift haben inzwischen gewechselt- Zufall? Neuer Inhaber ist jetzt ein Herr W.Leutgeb. Daß nirgendwo eine DVR-Nummer aufscheint, fügt sich ins Gesamtbild, ist aber hier geradezu eine verwaltungsrechtliche Marginalie.

Eines der Erlagscheinopfer - ein karitativer Verein zur Pflege Behinderter, der in einem Branchenverzeichnis völlig deplaciert wäre - reklamierte die irrtümliche Einzahlung des Tarnangebots und ersuchte um Rücküberweisung des Betrages. Der auf dem Erlagschein angeführte "Sachbearbeiter" Radinger wartelefonisch entweder nicht erreichbar, oder er versicherte wortreich, die Angelegenheit an den bereits erwähnten Herrn Schmidsberger zur Erledigung weiterzuleiten. Weitere Reaktion im Laufe zweier Monate: gleich null, vom Geld keine Spur, vom Herrn Schmidsberger ebenso.

Ein zweites Opfer - ein Verlag - erkannte erst ein Jahr später den Irrtum - nämlich als die Folgerechnung für den nächsten Eintrag ins "Branchenbuch" ins Haus flatterte. Der Rechnungszeitpunkt nämlich ist ebenfalls ein Charakteristikum solcher Geschäfte: generell zu Zeiten, in denen die Besetzungeiner Firma wegen Urlaubs oder Feiertagen erwartungsgemäß reduziert ist - wie im konkreten Fall in der Ferienzeit (Mitte Juli). Hier war es eine Urlaubsvertretung, die in Unkenntnis der Sachlage den ersten Zahlschein beglich - in der Meinung, eine Forderung aus einer bestehenden Geschäftsverbindungin Händen zu halten.

Beim folgenden Schriftverkehr dieses Verlages mit der Firma TECOM zierte das Antwortschreiben interessanterweise ein Briefkopf mit "LEUTGEB-Werbung" - keine Rede mehr von TECOM. Auch dahinter darf man Strategie vermuten: Bei einem Gerichtsverfahren gegen ein ähnliches Unternehmen wegen unlauterenWettbewerbs versuchten sich Firmeninhaber der Verantwortung unter anderem mit dem Argument zu entziehen, daß die beklagte Firma zum Zeitpunkt der Rechnungsaussendung noch gar nicht im Firmenbuch eingetragen, also nicht existent gewesen und daher nicht zu belangen sei. Bei einem Verwirrspiel mitwechselnden Inhabern und Firmennamen besteht eine gute Chance, daß Gerichtsverfahren im Sande verlaufen, weil ein Unzuständiger vor den Richter zitiert wurde.


Fall 2: MULTI DATA Verlag

Die Geldbeschaffung dieser Firma funktioniert exakt nach demselben Schema wie bei TECOM. Auch hier ist der Initialaufwand minimiert: der übliche Kombi-Erlagschein mit Allonge, diesmal mit Kopf in grellem Postgelb; das ganze kommt ohne jedes Begleitschreiben im Fensterkuvert. Das Logo BTB-Branchen-Telefonbuch soll Assoziationen zu den offiziellen Büchern der ÖPT wecken. Ebenso wieder in millimeterhoher Schrift: "postunabhängig - nur bestellte Anzeigen". Der Rest wie gehabt: Groß und in fettem Druck steht hier "Rechnung", ein Feld "Rechnungsnummer" erweckt den Anschein eineraufrechten Forderung, die der Kunde nur mehr durch Kontonummer und Unterschrift zu begleichen braucht. Als Brutto-Gesamtbetrag prangen saftige öS 5994.- auf der "Rechnung" ohne Datum.

Der Zustellzeitpunkt ist wieder typisch: Ende Juni - alles geht in die Ferien, kaum jemand in der angeschriebenen Firma weiß bescheid. In schlecht kontrastierender hellgrauer Schrift findet sich am Ende eines Absatzes die obligate Fußangel: "Mit Annahme des Anbots gelten die umseitigenGeschäftsbedingungen". Umseitig findet sich dann Bemerkenswertes. Zitat:

"Das Branchenbuch enthält nur bestellte Eintragungen aus Wirtschaft, Handwerk, Gastronomie und freien Berufen.

Die Gesamtauflage richtet sich nach dem Auftragsvolumen, wobei der Herausgeber eine Mindestauflage von 10.000 Exemplaren garantiert.

Der Eintragungsauftrag erfolgt durch Bezahlung für die Ausgabe 1995 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (Preis gleichbleibend), falls nicht bis zum 30. März des jeweiligen Jahres eine schriftliche Kündigung in Form eines Einschreibens vorliegt.

Die kostenlose Verteilung der Branchenbücher erfolgt seitens des Verlages oder durch beauftragte Firmen an Stellen, an denen hohe Werbewirksamkeit erwartet wird."

Auf gut deutsch: 10.000 Stück dieser Bücher(ln) werden höchstwahrscheinlich gedruckt. Ein guter Teil der Auflage landet als Belegexemplar wieder bei den Opfern, der Rest irgendwo. Weder über tatsächliche Auflage, noch über Verteilung wird Rechenschaft abgelegt. D.h. die Reichweite des Mediums istunbekannt, die Zielgruppe dubios. Die kostenlose und unverbindliche Verteilung bewirkt allein schon, daß - wie bei jedem unangeforderten Werbematerial - der Löwenanteil unbesehen in der Tonne landet. Jedes Inserat in einem beliebigen Lokalblättchen kommt im Vergleich dazu billiger und kann eher nochmit Beachtung rechnen.


Fall 3: FAXDATA

Eine FAXDATA - Service Marketing F. Heuchl mit Postfach in Schruns verschickt im Kuvert Erlagscheine mit Allonge, ohne jedes Begleitschreiben, und verlangt für eine Eintragung in ein nicht näher bezeichnetes "Verzeichnis der Telefaxteilnehmer" öS.3500.- incl. MwSt. Erst im Kleingedruckten am unterenRand steht mittendrin: "Der nebenstehende Text ist ein Vertragsangebot". Auch das Büro der Arge Daten wurde diesen Sommer mit einer solchen Aussendung beehrt. Der Adressenwortlaut war entlarvend: sowohl Anschrift, als auch Faxnummer waren veraltet, als Draufgabe wurde aus dem Verein eine"Export-Import GmbH"; eine Firmenkonstruktion, die es nie gegeben hat. Die Quelle dieses Datenunfugs ist nicht eruierbar, beleuchtet aber die oft obskure Qualität des in diesen Branchenkreisen verwendeten Adressenmaterials.


Die Riesen erwachen

Derartiges Treiben ließ sogar bei den etablierten Adreßbuchverlagen die Alarmglocken klingeln. Sie sind - sieben an der Zahl - seit 1960 im ÖAVV (Österreichischer Adreßbuchverleger-Verband) zusammengeschlossen. Die usrprüngliche Haltung der Marktleader, diese unprofessionellen Kleinstanbieter mitGelassenheit zu ignorieren, mußte angesichts der wachsenden Zahl solcher Firmen und der mit den unseriösen Praktiken verbundenen Rufschädigung der Branche in der Öffentlichkeit aufgegeben werden. In einer Presseaussendung des Verleger-Verbandes im Juli dieses Jahres sparten man nicht mit eindeutigenWorten: von "Irreführung und Betrug" ist da die Rede. Und weiter:

"Diesen Schwindelfirmen, wie sie ÖAVV-intern bezeichnet werden, geht es nicht um Datenqualität, sondern um den schnellen Profit. Meistens sind es ,Wohnzimmerbetriebe´ oder Scheinfirmen (Postfächer), die zu einem eindeutigen Zweck gegründet werden: Mit minimalem Aufwand wird das Datenmaterial einesetablierten Verlages auf dem elektronischen Weg weiterverarbeitet, um so z.B. als Rechnung getarnte Angebote beliebig zu verbreiten. Der Erfolg dieser Methoden ist aufgrund der breiten Streuung und der Auswahl des Verbreitungszeitpunktes (z.B. vor Weihnachten, Ostern usw. ) relativ hoch: Immerwieder rutschen solche ,Rechnungen´ in die Buchhaltungen der ,Opferfirmen´ und werden beglichen."

Die Nervosität der Branchengrößten scheint berechtigt, da durch immer billigere und leistungsfähigere Klein-EDV heute schon im Hinterzimmer verarbeitet werden kann, was vor einem Jahrzehnt noch einer stockwerksfüllenden Großrechenanlage vorbehalten war. Auch die Dunkelziffer illegalerDatenweitergabe ist sprunghaft angestiegen und dürfte manche Firma zu hektischer Suche nach den undichten Stellen im eigenen Datenpool veranlaßt haben. Nur so ist der Wink mit dem Zaunpfahl seitens des Adreßbuchverleger-Verbandes zu verstehen, daß mit ausgeklügelten Fangtechniken - sogenanntenKontrolladressen in den eigenen Beständen - auf derartige "Schwindelfirmen" Jagd gemacht wird.

In letzter Konsequenz sind Wirtschaftspolizei und Gerichte mit diesen Unternehmen befaßt. Wobei erstere unter dem Hase-und-Igel-Syndrom leidet: oft sind die Firmen schneller im Auftauchen und Verschwinden als die personell chronisch unterbesetzten Ermittlungsabteilungen mit ihren Erhebungen.

Zumal es in dieser Abteilung der Kriminalpolizei vor allem an einschlägig bewanderten Spezialisten mangelt. Denn juristische Ausbildung allein reicht oft nicht aus, um die professionellen Tricks eines mit allen Wassern gewaschenen Betriebswirtschaftlers zu durchschauen. Angesichts der regelmäßiggroßen Zahl von Opfern bei Wirtschaftsdelikten rief Magister Roland Horngacher von der Wirtschaftspolizei im Zuge einer TV-Sendung zum Thema die Betroffenen solcher Schwindelunternehmen auf, die Hilfe der Exekutive auch in Anspruch zu nehmen - was die polizeiliche Puzzlearbeit ihrerseits wieder einStück weiterbringt (Adresse: Wien 9, Wasagasse 22).

Gerichtsanhängig ist mittlerweile ein weiterer Fall, in dem die ARGE DATEN die Interessen der Geschädigten vertritt.

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