1994/12/30 Editorial DIR
DIR Der Schwerpunkt dieses Hefts liegt diesmal im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Ein Aspekt davon sind betrügerische P...
Der Schwerpunkt dieses Hefts liegt diesmal im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Ein Aspekt davon sind betrügerische Pyramidenspiele. Diese Problematik wird allerdings schon von Konsumentenschutz und der AK hinreichend betreut, und ist hier vor allem insofern von Interesse, da in einembekanntgewordenen Fall der dringende Verdacht auf Mißbrauch von EDV-Daten bei der Akquirierung neuer Opfer vorlag.
Wesentlich wichtiger und angesichts der Jahreszeit von erneuter Aktualität ist das Problem der 'Überseh-Rechnungen', vor denen die Arge Daten aus gegebenem Anlaß schon im Sommer via Presseaussendung gewarnt hat: Dubiose Postfachfirmen benutzen wahllos Adreßbestände, um als Rechnungen getarnteAngebote für 'Branchenbücher', 'Faxverzeichnisse' etc. zu versenden.
Gerade im Trubel der Vorweihnachtszeit sollte man solchen Aussendungen (und unklaren Rechnungslegungen allgemein) wieder erhöhtes Augenmerk schenken - die Initiatoren spekulieren mit der Unachtsamkeit ihrer Opfer, um schnelles Geld zu machen!
Aufgrund des breiten Echos auf die Warnung im Sommer hat sich die Arge Daten entschlossen, gegen eines dieser Unternehmen eine Klage einzubringen und in einem Musterprozeß den Betroffenen wieder zu ihrem Geld zu verhelfen. Die Firma TBV - DITTMAR OTTO HOCK hat durch Tarnrechnungen Personen zuirrtümlichen Zahlungen veranlaßt. Wir bitten daher alle, die sich durch dieses Vorgehen geschädigt fühlen und noch nicht mit uns in Verbindung stehen, kurzfristig mit unserem Büro Kontakt aufzunehmen!
Bei positivem Ausgang dieses Verfahrens werden wir auch in weiteren Fällen (siehe die beiden Artikel zum Thema) aktiv werden und ersuchen daher schon jetzt um Informationen von Erlagscheinopfern. Je größer die Zahl derer ist, die wir in solchen Verfahren vertreten können, desto günstiger sind dieProzeßchancen.
Da die Vorbereitung und Führung solcher Prozesse mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist, ersucht die Arge Daten, diese - notwendigen - Aktivitäten auch durch eine Spende zu honorieren (mit Bescheid GZ 6/5-7090/94 vom 26.5.94 gehört die Arge Daten zum Kreis der begünstigten Empfänger gemäßPar.4 Abs.2 Z.5 lit.e EStG 1988, d.h. Zuwendungen können steuermindernd von der Einkommensteuer oder als Betriebsaufwendung abgesetzt werden).
Auch der Aufruf zur Gründung des Arbeitskreises Digital Community stieß auf enormen Widerhall. Die Frage des partizipativen Zugangs zum Information Highway ist sichtlich ein Tagesthema. Termine der Arbeitskreise lagen bei Redaktionsschluß noch nicht fest; wir bitten alle Interessenten, sich dazutelefonisch mit unserem Büro (+43/1/489 789 3) in Verbindung zu setzen.
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