1994/12/31 Der neugierige Subventionsgeber
DIR Wer zahlt, bestimmt. Nach diesem Motto dürften viele Subventionsgeber bei der Verteilung ihrer Gelder an Hilfsorganisati...
Wer zahlt, bestimmt. Nach diesem Motto dürften viele Subventionsgeber bei der Verteilung ihrer Gelder an Hilfsorganisationen handeln.
Freizügig werden "soziale Stützpunkte", "Integrations- und Jugendzentren", Werkstätten und Beratungsstellen, Frauenhäuser und Obdachlosenprojekte subventioniert. Anfangs. Denn das verkauft sich gut, dokumentiert soziale Gesinnung, lindert schlechtes Gewissen und bringt allemal noch ein paarWähler.
Einige Jahre später. Die Kinderkrankheiten eines Projekts sind weg, die Vorzüge der Betreuung haben sich herumgesprochen, die Angestellten werden professioneller. Es entstehen Beschäftigungsansprüche, die Gehaltskosten steigen, überhaupt braucht die Einrichtung immer mehr Geld. Umgekehrt läßt sichmit einem gut funktionierenden, drei Jahre bestehenden Frauenhaus oder einer fünf Jahre alten Behindertenbetreuung keine Medienarbeit mehr machen. Niemand bringt den x-ten Jahresbericht, und sei die Arbeit noch so erfolgreich.
Nun beginnt die bürokratische Maschinerie des Subventionsgebers zu arbeiten. Fördern wir vielleicht zuviele Vereine? Gibt es da nicht Einsparungspotentiale? Könnten mit dem derart gesparten Geld nicht wieder neue Initiativen medienwirksam "gefördert" werden? Werden vielleicht Personen durch mehrereOrganisationen mehrfach betreut?
Der Rotstift wird angesetzt, die Wirschaftsprüfer schwärmen aus. Allgemeiner Angelpunkt bei den Sparbemühungen: "Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung von Subventionsmitteln". Klinkt objektiv, klingt neutral und klingt, als ob damit die goldene Kloschüssel für Arbeitslose verhindert werdensoll.
Der datenschutzrechtliche Haken an der Sache: "Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung von Subventionsmitteln" bedeutet im Regelfall, daß der Subventionsgeber nicht bloß nachprüfen will, ob Gehaltsmittel tatsächlich für Gehälter ausgegeben wurden und Büromittel für Bleistifte, sondern daß er Zugangzu den Betreuungs- und Beratungsunterlagen der Klienten haben will. Der Subventionsgeber, mit seiner bloß bürokratisch-administrativen Sicht gesellschaftlicher und sozialer Konflikte, will Einfluß in die Methodik der Beratungsstellen nehmen. Er will feststellen, welche Personen wann in welchemUmfang betreut werden.
Der Angelpunkt dieses Vorhabens ist die Weitergabe personenbezogener Daten von der Betreuungseinrichtung zum Subventionsgeber.
Damit gerät die Sozialeinrichtung in eine unangenehme Zwickmühle: Die Daten dürfen aufgrund der DSG-Bestimmungen nur dann weitergegeben werden, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Dies macht das Ausstellen juristisch formulierter Zustimmungserklärungen notwendig, ein bürokratischerVorgang, der vielfach einen schweren Eingriff in die Vetrauensbeziehung Klient/Betreuer bedeutet.
Verzichtet eine Einrichtung auf die Einholung der Zustimmung, dann begeht sie eine Datenschutzverletzung.
Allgemein übliche anonyme Beratungen werden durch die Vorgangsweise, Subventionen an dokumentierte und einschaubare Fälle zu koppeln, ebenfalls unmöglich. Womit einem großen Teil der Problemklienten (etwa aus dem Drogenmilieu) schon von vornherein der Zugang zur Beratung versperrt wird.
Die ARGE DATEN erhält laufend Anfragen aus dem Sozialbereich (seien es oberösterreichische Frauenhäuser, Kärntner Arbeitslosenprojekte oder Vorarlberger psycho-soziale Einrichtungen). Meist kommen diese Anfragen, wenn es zu spät ist. Subventionen wurden mit der Auflage akzeptiert, "Einblick in dieBetreuungsunterlagen" zu gewähren oder die offene Subvention für das laufende Finanzjahr ist überfällig und wird um jeden Preis benötigt. Oft wird den Einrichtungen erst nach der ersten "Klienteneinschau" klar, worauf sie sich eingelassen haben. Nach willkürlichen und völlig untherapeutischenKriterien, werden dann Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen kritisiert bzw. deren Kostenersatz verweigert.
Wir möchten einige generelle vorbeugende Maßnahmen empfehlen:
(a) Datenschutzkonforme Statuten
Betreuungsorganisationen sollten von Beginn an in ihren Statuten verankern, daß eine Weitergabe von Klientendaten, ähnlich dem Ärztegeheimnis, verboten ist und auch nicht an die Vergabe von Zuwendungen und Subventionen gebunden sein kann. Dies ist kein Allheilmittel - Statuten können geändertwerden. Kann der Verein jedoch einige prominente Mitglieder aufweisen, dann dürfte eine Statutenänderung, bloß um Geldgebern Einblick in sensible Klientendaten zu geben, faktisch unmöglich werden.
(b) Solidarität statt Ellbogen
Die verschiedenen sachverwandten Organisationen einer Region sollten einen gemeinsamen Ehrenkodex ausarbeiten, der die Annahme von Zuwendungen an den Verzicht des Förderers auf Einsicht in Klientenakten bindet. Selbstverständlich kann es sehr schwierig werden, einen derartigen Konsens zu erzielen,hoffen doch vielfach einzelne Organisationen, durch Ausscheren aus einer gemeinsamen Position einen zusätzlichen Happen vom Subventionskuchen zu bekommen. Soziale Hilfseinrichtungen werden sich früher oder später daran gewöhnen müssen, daß auch in ihrem Bereich Marktmechanismen wirken und zum Teilhemmungslos ausgenutzt werden.
(c) Wirksame interne Kontrolle
Schaffung eines geeigneten organisations- oder bereichsinternen Controllings und einer geeigneten Revision. Erst wenn unabhängige, aber vertrauenswürdige Prüfeinrichtungen (vergleichbar gerichtlich beeideten Wirtschaftsprüfern) existieren, kann den Argumenten der Subventionsgeber, "sie wollten janur den Mißbrauch von Steuergeldern verhindern" wirkungsvoll entgegengetreten werden. Hier wird sicher bei einigen Organisationen Selbstkritik angebracht sein. Unter dem Titel der "Hilfe für Menschen" schleichen sich allzuoft organisatorische Schlampereien und Fehler ein, die hohe Kosten verursachenund die Legitimation für eine straffe externe Kontrolle bilden.
(d) Leistungslohn statt Subventions"geschenk"
Insgesamt sollten Subventionen selbst vermieden werden, ebenso wie zu kleinräumige Beratungsrechnungen auf Personen- oder Stundenbasis. Subventionen haben immer den Anstrich des Unberechtigten. Es wird nicht eine bestimmte Leistung honoriert, sondern eine zwar nützliche, aber "unnötige" Tätigkeit.Ebenso führt eine Abrechnung auf der Basis von Beratungseinheiten zu einem Überhandnehmen der Auzeichnungserfordernisse und den daraus resultierenden Prüf- und Einschauerfordernissen. Vorstellbar wären eher regional oder strukturell formulierte Aufträge zur Betreuung/Beratung Hilfesuchender einesbestimmten Gebietes, einer bestimmten sozialen Schicht. Der Erfolgsnachweis und auch die Kostenrechnung wären wesentlich einfacher zu führen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Trend zur Professionalisierung und Privatisierung von psycho-sozialer Betreuung, von der Betreuung von Randgruppen, von Behinderten und Pflegebedürftigen, weiter voranschreiten wird. Die Ursachen dafür sind vielfältig und reichen von der Auflösungtraditioneller Bindungen bis zur Einsicht, daß bürokratische Strukturen ungeeignet sind, auf menschliche Probleme menschlich zu reagieren. Es ist daher besonders wichtig, daß engagierte Hilfseinrichtungen nicht ihrerseits zu bürokratischen Erfüllungsgehilfen werden und zeitgerecht Maßnahmen setzen,auch den hilfesuchenden Menschen ihren Bereich an Privatsphäre zu sichern.
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