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1994/12/31 Heftig umworben II
DIR Zwei Monate nach der DSK-Entscheidung. Zwei Monate nach der Par. 41-Rüge des BM für Wissenschaft und Forschung. Dieselbe...

Zwei Monate nach der DSK-Entscheidung. Zwei Monate nach der Par. 41-Rüge des BM für Wissenschaft und Forschung. Dieselbe Universität, derselbe Herr K., eine andere Privatfirma - nennen wir sie S.(*).


Diesmal wird Herr K. als Diplomingenieur zu einer Beratungsveranstaltung eingeladen.


Offensichtlich hat das Wissenschaftsministerium die Rüge der Datenschutzkommission nicht zur Kenntnis genommen, oder an der TU Wien betreibt jemand mit dem Datenmaterial der Studenten einen schwunghaften Adreßhandel. Oder ...?


Auf jeden Fall, Herr K. gibt nicht auf. Wieder landet eine Beschwerde auf dem Tisch der Datenschutzkommission.


Verzweifelter Sanierungsversuch der TU Wien. In einem Schreiben wird bedauert, anläßlich der Sponsionsformalitäten auf die Einholung der freiwilligen Zustimmung der Datenübermittlung an S. 'vergessen' zu haben. Man bittet, das beiliegende Formular nachträglich zu unterzeichnen.


Wie wird die Datenschutzkommission diesmal entscheiden? Wann wird sie zur Kenntnis nehmen, daß es Bundesbehörden gibt, die Datenschutzverletzungen als Kavaliersdelikt betrachten. Wann und wie wird die DSK reagieren?


Fortsetzung folgt.





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