rating service  security service privacy service
 
1994/12/31 Mitarbeiterdaten
"Die Daten meiner Mitarbeiter gehören mir."

Ein in Arbeitgeberkreisen weit verbreiteter, trotzdem falscher Stehsatz aus längst überwunden geglaubten Zeiten des Feudalismus.

Tatsächlich ist der Arbeitgeber nur berechtigt, die ihm anvertrauten Daten im betrieblichen Zusammenhang zu benutzen und auch dort nicht willkürlich, sondern es ist durch das ArbVG begrenzt.

Den eingangs erwähnten Irrtum machen sich aber dubiose Inkassobüros zu Nutze. Im pseudoamtlichen Stil werden Unternehmer ungeniert aufgefordert, das Datenschutzgesetz zu verletzen und Informationen zum Nachteil der beschäftigten Mitarbeiter weiterzugeben. Unsicherheit in der Beurteilung derRechtslage, gepaart mit der Internalisierung des oben erwähnten Satzes und wohl auch eine gehörige Portion Obrigkeitshörigkeit lassen auf diesen Weg etliche Unternehmer tagtäglich zum Rechtsbrecher werden.

Zuletzt bot uns die Linzer OKO Ges.m.b.H. ("Inkasso in ganz Österreich") ein Musterbeispiel dieser offenkundig erfolgreichen Praxis: "Wir benötigen für die weitere Bearbeitung eines bei uns laufenden Verfahrens gegen ihren Arbeitnehmer folgende Angaben und ersuchen SIe um ihre werte Mithilfe."

Formulierungen wie "gegen ihren Mitarbeiter" sollen offenkundig zusätzlich suggerieren, daß es im Interesse des Arbeitgebers ist, diesen Zettel auszufüllen oder daß es vielleicht sogar zum Vorteil des Arbeitgebers gereicht.

Selbstverständlich kann die famose OKO-Inkassofirma kein Verfahren im gerichtlichen oder amtlichen Sinne durchführen, sondern bestenfalls eines anstrengen. Wäre dies mit Erfolgsaussichten gekrönt, dann hätte sie es wohl längst getan.

Um es noch einmal zu wiederholen: Wer derartige Schreiben beantwortet, mißbraucht seine Vertrauensstellung gegenüber seinen Mitarbeitern und macht sich - zumindest - eines Bruchs des DSG schuldig.

Angaben über Mitarbeiter sind, wenn es keine sonstigen ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtungen gibt (zum Beispiel im Rahmen der Sozialversicherung) nur auf gerichtliche Aufforderung hin zu geben. Schreiben wie der famosen OKO Ges.m.b.H. müssen selbstverständlich in keinster Weise beantwortetoder beachtet werden.


Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2023 Information gemäß DSGVOwebmaster