1994/12/31 Mitarbeiterdaten
"Die Daten meiner Mitarbeiter gehören mir."
Ein in Arbeitgeberkreisen weit verbreiteter, trotzdem falscher Stehsatz aus längst überwunden geglaubten Zeiten des Feudalismus.
Tatsächlich ist der Arbeitgeber nur berechtigt, die ihm anvertrauten Daten im betrieblichen Zusammenhang zu benutzen und auch dort nicht willkürlich, sondern es ist durch das ArbVG begrenzt.
Den eingangs erwähnten Irrtum machen sich aber dubiose Inkassobüros zu Nutze. Im pseudoamtlichen Stil werden Unternehmer ungeniert aufgefordert, das Datenschutzgesetz zu verletzen und Informationen zum Nachteil der beschäftigten Mitarbeiter weiterzugeben. Unsicherheit in der Beurteilung derRechtslage, gepaart mit der Internalisierung des oben erwähnten Satzes und wohl auch eine gehörige Portion Obrigkeitshörigkeit lassen auf diesen Weg etliche Unternehmer tagtäglich zum Rechtsbrecher werden.
Zuletzt bot uns die Linzer OKO Ges.m.b.H. ("Inkasso in ganz Österreich") ein Musterbeispiel dieser offenkundig erfolgreichen Praxis: "Wir benötigen für die weitere Bearbeitung eines bei uns laufenden Verfahrens gegen ihren Arbeitnehmer folgende Angaben und ersuchen SIe um ihre werte Mithilfe."
Formulierungen wie "gegen ihren Mitarbeiter" sollen offenkundig zusätzlich suggerieren, daß es im Interesse des Arbeitgebers ist, diesen Zettel auszufüllen oder daß es vielleicht sogar zum Vorteil des Arbeitgebers gereicht.
Selbstverständlich kann die famose OKO-Inkassofirma kein Verfahren im gerichtlichen oder amtlichen Sinne durchführen, sondern bestenfalls eines anstrengen. Wäre dies mit Erfolgsaussichten gekrönt, dann hätte sie es wohl längst getan.
Um es noch einmal zu wiederholen: Wer derartige Schreiben beantwortet, mißbraucht seine Vertrauensstellung gegenüber seinen Mitarbeitern und macht sich - zumindest - eines Bruchs des DSG schuldig.
Angaben über Mitarbeiter sind, wenn es keine sonstigen ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtungen gibt (zum Beispiel im Rahmen der Sozialversicherung) nur auf gerichtliche Aufforderung hin zu geben. Schreiben wie der famosen OKO Ges.m.b.H. müssen selbstverständlich in keinster Weise beantwortetoder beachtet werden.
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