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1994/12/31 Schule da - Demokratie wo?
DIR Der Schulalltag bietet der ARGE DATEN regelmäßig Anschauungsunterricht in gelebter 'politischer Bildung'. Ergebnis des U...

Der Schulalltag bietet der ARGE DATEN regelmäßig Anschauungsunterricht in gelebter 'politischer Bildung'. Ergebnis des Unterrichts: Wer sich - als Staatsbürger - rührt, der fliegt.


Fall 1: Die 'Nahtstellen'-Untersuchung


Die Fälle sind Legion, allen aufmerksamen Eltern und Schülern sind mehrere Beispiele bekannt. Eines Tages taucht der geliebte Klassenlehrer (Klassenvorstand, Schuldirektor, Fachlehrer) mit einem Bündel Zettel auf, erklärt die Wichtigkeit einer bestimmten 'wissenschaftlichen Untersuchung' verteiltdie meist umfangreichen Fragebögen über 'Lern- und Freizeitverhalten', 'Schulerfolg in der Vorschule', 'Medikamenteneinnahme', 'Trinkverhalten der Eltern' oder auch nur 'Intelligenz/Schulerfolg der Spielgefährten und Geschwister' den mehr oder minder beeindruckten/verdutzten Schülern.


Ab dann divergieren die Vorgangsweisen. Manchmal ist der Fragebogen sofort auszufüllen, manchmal im Beisein schulfremder Personen, manchmal unter Aufsicht des 'Herrn Direktor', der 'Frau Direktor'. Im Ergebnis werden dann 10-jährige Schüler/innen gezwungen, einen 3-stündigen Psychotest (pardon:Nahtstellentest, denn 'Psycho' klingt ja wirklich eklig) auszufüllen, natürlich sofort nach dem Unterricht, da ist man ja bekanntermaßen besonders gut erholt. Zum Drüberstreuen wurden auch noch die Leistungsdaten aus der Volksschule angefordert und mit dem Test verglichen.


Manchmal wird der Fragebogen bloß mit nach Hause gegeben, mit dem freundlichen Verlangen, die Blätter nur ja vollständig ausgefüllt am nächsten Tag wieder zu bringen. Sonst ... . Kein sonst, der gelernte Schüler weiß sowieso, was es bedeutet, seinem Klassenlehrer (Klassenvorstand, Schuldirektor,Fachlehrer) zu mißfallen.


Sie meinen, diese Vorgänge seien bloß abstrakte Spekulation, Überbleibsel einer prädemokratischen Epoche, Hirngespinste aufgebrachter Datenschützer? Leider nein. Die oben zitierte obskure 'Nahtstellen-Untersuchung' existiert tatsächlich, der Fall wurde vor die DSK gebracht.


Alle derartigen Untersuchungen, sofern sie nicht aus dem Lehrplan abgeleitet und durch Schulunterrichtsgesetz oder Schulorganisationsgesetz verbindlich vorgeschrieben sind (sprich: Leistungsprüfungen und Hausaufgaben), stellen unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre der Schüler und Eltern dar,sind unzulässige Eingriffe in die Erziehungsrechte der Eltern und durchwegs gesetzwidrig. Sie können auch nicht durch ihren - vorgeblich - wissenschaftlichen Charakter legitimiert werden.


Aus rechtlicher Sicht wären derartige Datenerhebungen nur dann zulässig, wenn die Beteiligung an diesen Untersuchungen auf rein freiwilliger Basis erfolgt und die Fragebögen so gestaltet sind, daß Rückschlüsse auf Einzelpersonen bzw. Einblick in das Privatleben von Einzelpersonen nicht nur formal,sondern auch faktisch unmöglich wäre. Dies kann nur durch anonymes Verteilen, Ausfüllen und Abgeben der Fragebögen sichergestellt werden. Die bloß formale Erfüllung der Freiwilligkeit und Anonymität, in dem der Klassenlehrer (Klassenvorstand, Schuldirektor, Fachlehrer) augenzwinkernd zugesteht, 'Ihrmocht's eh' olle freiwillig mit, gell!' und 'I schau' mir de Zettel eh' net an' kann nicht als Freiwilligkeit angesehen werden, sondern als blanke Ausnutzung einer Autoritätsposition.


Wir raten daher allen Eltern und Schülern, schon zu Schulbeginn festzustellen, daß sich der betroffene Schüler keinesfalls an angeordneten/gebilligten/'freiwilligen' Untersuchungen und Tests beteiligen wird. Viele Eltern fürchten jedoch ein individuelles Vorgehen 'gegen' die Schulverwaltung, esergäbe sich daher für die Elternvereine eine besondere Verpflichtung, zu Schulbeginn eine gemeinsame - gesetzeskonforme und bürgerfreundliche - Absichtserklärung zu formulieren und der Schulgemeinschaft vorzulegen.


Allen Schuldirektoren muß empfohlen werden, auf Ihren Schulen diesen weit verbreiteten Datenunfug abzustellen und allen angehenden, privaten und pragmatisierten Fragebogenwissenschaftern freundlich aber bestimmt die Tür zu weisen.


Um sinnvolle sozialwissenschaftliche Forschung weiterhin zu ermöglichen, könnten für die Fälle, wo Personen aus dem Schulbereich zur Mitarbeit benötigt werden, kurze Projektbeschreibungen mit der Angabe, wo man sich im Falle einer Teilnahme melden kann, in den Schulen ausgehängt werden. Weder dürfenjedoch Mitarbeiter der Schule bei der Durchführung oder Auswertung der Tests beteiligt werden, noch darf die Durchführung in den Schulräumlichkeiten stattfinden.


An den Bundesminister für Unterricht richten wir an dieser Stelle die Bitte, diesen pseudowissenschaftlichen Datenunfug auf Kosten von Schülern und Eltern abzustellen.


Fall 2: Der neugierige Volksschuldirektor


Wurden im Fall 1 Schüler aus Vorarlberg in der Hauptschule mit besonders umfangreichen Tests traktiert ('Nahtstellenuntersuchung') und die (T)Daten der Schüler aus der Volksschulzeit beschafft, zeigt uns ein anderes Bundesland, daß es auch umgekehrt funktioniert.


Per Erlaß (A3-33/1-92) wird allen oberösterreichischen AHS-Direktoren aufgetragen, 'Ablichtungen der Schulnachricht der 1. Klasse AHS' der früheren Volksschuldirektion vorzulegen.


Ein glatt rechtswidriges Ansinnen, das um nichts besser wird, wenn es direkt vom zuständigen Landesschulrat kommt. Wir hoffen, daß die angesprochenen Schuldirektoren genügend demokratisches Rückrat besitzen, derartige Datenweitergaben zu verweigern. Wir hoffen aber auch, daß Bundesminister Scholtenderartigen Unfug rasch abstellt.


Fall 3: Das Klassenbuch


Kaum zu glauben, existiert das Klassenbuch, als allgemein einschaubere Dokumentation täglicher pädagogischer Schlammschlachten und Kleinkriege, noch immer.


Nach wie vor versehen österreichische Lehrer, als Offenbarung ihrer vollständigen Hilflosigkeit, 'aufmüpfige' und undisziplinierte Schüler mit so objektiven Attributen wie 'ist frech', 'stört', 'stellt dumme Fragen' und tragen sie mit voller Namensnennung in das Klassenbuch ein.


Aber auch der bravste Klosterschüler kommt, sobald er krank wird, nicht ungeschoren davon: Neben den tatsächlichen Fehlzeiten werden auch die sogenannten 'Entschuldigungsgründe' (wofür muß man sich bei einer Krankheit eigentlich entschuldigen) angeführt: Mehr oder minder exakte Diagnosen findensomit Eingang in die Klassenbücher und ergötzen die Mitschüler. Aufgrund gewisser Regelmäßigkeiten im Krankheits- bzw. Fehlverhalten können dann aufgeklärte Mitschüler ihre Ratespiele veranstalten: Hat sie (die Mitschülerin) oder hat sie nicht - die Regel. Und warum dieses Monat nicht?


In Hessen wurde zuletzt festgestellt, daß personenbezogene (schülerbezogene) Eintragungen in offen aufliegenden Klassenbüchern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen und daher gesetzeswidrig sind. In Österreich ist die Rechtslage grundsätzlich gleich, wenngleich das schulischeDatenschutzbewußtsein inklusive (staats)politischer Bildung reichlich unterentwickelt ist. Es gibt kein Gesetz, das die Aufnahme personenbezogener Daten ins Klassenbuch vorschreibt.


Klassenbücher sollen das Unterrichtsgeschehen, den Fortgang im pädagogischen Erfolg der einzelnen Lehrer dokumentieren und nicht weiter zum Ersatzpranger umfunktioniert werden. Daher unsere Forderung an den Unterrichtsminister: Unterbinden sie per Erlaß jede weitere personenbezogene Eintragung indie Klassenbücher. SOFORT.


Fall 4: Das Schülerstammblatt


... das es ja nicht mehr gibt. Alles, was doch zu offensichtlich diskriminierend war und nicht offen gesagt oder dokumentiert werden konnte, fand früher Eingang in die Schülerstammblätter. Einmal abgestempelt, begleitete eine pädagogische Fehleinschätzung, gleich einem Stasi-Akt, den Schüler seinganzes Pflichtschulleben lang. Und fallweise darüber hinaus. Der Autor mußte selbst einen Landesschulinspektor ertragen, der ihm ankündigte, ihm bei seinem zukünftigen und irgendwie bekannt gewordenen Arbeitgeber 'die Suppe zu versalzen'.


Heute gibt es nur mehr die Schüler-Gesundheitsblätter, die auch nur 'statistischen' Zwecken dienen. Offenbar soll das Wörtchen 'Statistik' suggerieren, daß es sich um rein anonyme, eben statistische Daten handelt. Außerdem soll 'gesund' suggerieren, daß diese Blätter bloß zur Gesundung der Schülerangelegt sind, also in deren eigenen Interesse.


Beides ist falsch. Die Schüler-Gesundheitsblätter sind umfangreiche Karteikarten und Akten je Schüler, mit voller Namensnennung und auch mit umfangreichen familiären Angaben. Neben zahllosen physiologischen Daten, die ernsthaft zu erheben eine mehrtägige Gesamtuntersuchung erfordern würde, vonSchulärzten aber in einer viertelstündigen Blitzuntersuchung festgestellt werden, enthalten diese Blätter auch 'fundierte' Angaben über psychische Leiden und Defekte und eine mehr oder weniger umfangreiche 'Sozialanamnese'.


Da als Schularzt jeder praktische Arzt bestellt werden kann, kann man sich die Qualität der psychischen Diagnosen gut vorstellen. Das Feld 'Sozialanamnese' läßt überhaupt offen, was über einen Schüler und seine Eltern an Daten gesammelt wird. Die eingangs erwähnten diskriminierenden Aufzeichnungender Schülerstammblätter haben hier ein geeignetes Schlupfloch gefunden.


Freilich: Die Gesundheitsblätter darf nur der Schularzt verwenden.


Aber andererseits: Der Schularzt ist in vielen Schulen nicht den ganzen Tag anwesend und so stehen die Aktenschränke mit den physiologisch-psychologisch-sozialem Datenbrei im Zimmer der Direktionssekretärin, inklusive Schlüssel, sofern der Schrank überhaupt versperrbar ist.


Zur Ehrenrettung einiger Schulärzte sei jedoch angeführt: Manche Schulärzte erkennen selbst das Problem, daß mit viertelstündigen Massen-Untersuchungen keine sinnvoller Beitrag zur Volksgesundheit geleistet werden kann, sie unterlassen daher diesen periodischen Schülerauftrieb und füllen auch nichtdie Gesundheitsblätter aus. Eine Selbsthilfe, die sie an den Rand des Amtsmißbrauchs bringt.


Unser Wunsch an den Bundesminister für Unterricht: Auch wenn es für Sie wichtigeres als die Gesundheit der Schüler gibt, reorganisieren sie das Schulgesundheitswesen so, daß es tatsächlich eine Hilfestellung für bedürftige Schüler darstellt (chronisch und akut leidende Schüler, verunfallte Schülerbzw. behinderte Schüler) und alle anderen, durch das übliche soziale Netz gut versorgten Schüler, unbehelligt läßt.


Fall 5: Der penible Lehrer


Seit der Siegeszug des PC's auch Österreich erreicht hat, haben auch viele Lehrer ein derartiges Gerät zu Hause stehen. Es erleichtert ja wirklich in vielen Fällen die Arbeit. Es kocht, wäscht und bügelt ... Spaß beiseite.


Tatsächlich kann der Personalcomputer für die üblicherweise 100 - 300 Schüler, die in einem Jahr von einem Lehrer zu betreuen sind, als perfekte Organisationsmaschine eingesetzt werden. Es wird die Führung von individuellen Aufzeichnungen wesentlich erleichtert, es können schnell Auswertungen überdie Ergebnisse der letzten Schularbeiten und Prüfungen gemacht werden, rasch kann erkannt werden, ob bei einem Schüler noch eine zusätzliche Prüfung fällig ist, Termine werden nicht vergessen und zusätzlich kann auch noch ein Abgleich zum Vorjahr gemacht werden. Wie liege ich heuer mit demNotenschnitt, mit der Notenverteilung? Immerhin weiß jeder Lehrer, daß auch der Landesschulrat genau dieselben Abgleiche macht und daraus Erfolg- und Mißerfolg einzelner Schulen und Lehrer ableitet.


Eckdaten, die für die Dienstbeurteilung und die berufliche Karriere von essentieller Bedeutung sind. Zum Drüberstreuen können noch die Schüler- und Elternmitteilungen besonders schön und eindrucksvoll ausgedruckt werden.


Alles bestens. Oder? Aber das Beste ist nicht gut genug, wie eine alte Volksweisheit sagt. Dem Wirken dieses famosen - und real existierenden - PC-Lehrers steht leider das Datenschutzgesetz entgegen. Als Beamter darf er mit den ihm anvertrauten Daten nämlich nicht machen, was er für richtig hält,sondern nur, was per Gesetz vorgesehen ist oder zur Vollziehung eines Gesetzes unbedingt notwendig ist. Und zum Unterrichten braucht ein Lehrer keine elektronische Schülerkartei, so bequem diese auch sein mag.


Das hat sich nicht überall herumgesprochen. Und so passiert es noch immer, daß an Elternsprechtagen Lehrer, anstatt ein pädagogisches Gespräch zu führen, den verdutzten Eltern einen Computerausdruck unter die Nase halten. 'Ihr Sprößling hat am ... gefehlt und am ... dies nicht gebracht und am ...das gesagt oder auch nicht gesagt.' Damit keine Irrtümer aufkommen: nicht um Leistungen des Sprößlings geht es, sondern um Formalitäten. Belege, Zettel, die vielleicht einige Tage zu spät nachgereicht wurden.


Der Computer vergißt derartig weltbewegende Dinge nicht und der Lehrer auch nicht ...


Selbstverständlich sind diese Privat-Heim-Verarbeitungen der Lehrer rechtswidrig, zumindest aber durch den Landesschulrat genehmigungspflichtig. Da der private Lehrer-PC nicht bloß dem Lehrer bei der Arbeit hilft, sondern meist noch anderen Personen zugänglich ist, sind die darauf enthaltenen Datenvöllig unzureichend geschützt bzw. können in die Hände Dritter (Ehepartner, Lebensgefährten, computersüchtigem Nachwuchs usw.) gelangen. Es wird damit bewußt der Bruch des Datengeheimnisses in Kauf genommen, ein Delikt, daß bei Beamten als Bruch des Amtsgeheimnisses unter besonders schwererStrafdrohung steht.


Herr Bundesminister! Unterbinden sie diese Privat-Datenverarbeitungen, verhindern sie durch geeignete technisch/organisatorische Vorkehrungen, daß Schüler- und Elterndaten von übereifrigen Lehrern zu Hause bearbeitet werden!


Fall 6: Angewandte politische Bildung


Jeder Betroffene einer Datenverarbeitung hat das Recht, einmal jährlich Auskunft gratis über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für Schüler, das DSG hat ausdrücklich keine altersmäßige Untergrenze normiert.


Wo aber sind über Schüler Daten gespeichert? Sieht man vom Computer- oder Sportclub e. V. und einem fallweise vorhandenen Schülerkonto ab, vorrangig im Schulbereich: in der Stammschule, beim Stadtschulrat und im Unterrichtsministerium.


Was liegt daher näher, als bei diesen Stellen nachzufragen und sein Recht als Staatsbürger in Anspruch zu nehmen. Ein Unterfangen, das im Bereich des Wiener Stadtschulrates offensichtlich als Ausdruck höchster Anarchie angesehen wird. Statt dem berechtigen Auskunftswunsch nachzukommen, beginnt eineEinschüchterungs- und Interventionsmaschinerie zu laufen: Beim Direktor wird nachgefragt, welche Brut er wohl heranzüchte, beim erziehungsberechtigten Vater landet die Drohung der - gesetzwidrigen - Vorschreibung von Kosten. Dem Schüler wird angedeutet, daß er ja nächstes Jahr die Matura machenwolle. Außerdem stehe die Auskunft nur dem Erziehungsberechtigten zu.


Demokratiepolitischer Lerneffekt für die Schüler: Wer in Österreich Bürgerrechte in Anspruch nimmt, wird niedergebügelt.


In Österreich beginnt die - eingeschränkte - Geschäftsfähigkeit mit dem 14. Lebensjahr (teilweise sogar mit dem 7.) und wird schrittweise um immer mehr Rechte erweitert (so darf sich der 14-jährige vom Religionsunterricht abmelden, der männliche 18-jährige die Sicherheit der Republik Österreichverteidigen). In der AHS wird auch in der Regel mit 18 die 'Reife' bescheinigt. Das Datum 19.Geburtstag bezeichnet bloß den Abschluß dieses schrittweisen Übergangs und stellt auf jeden Fall die volle Geschäftsfähigkeit fest.


Somit kann sicher ab dem 14. Lebensjahr auch eine Datenschutzauskunft in jenen Bereichen verlangt werden, die als üblicher Wirkungsbereich des Betroffenen aufzufassen sind. Es ist dies bei Schülern mit Sicherheit der Schulbereich. Dieses höchstpersönliche Recht kann nicht durch andere Personensubstituiert werden.


Hätte der angesprochene Stadtschulrat berechtigte Zweifel an der korrekten Vorgangsweise bei der Auskunftserteilung gehabt, dann hätte er die Möglichkeit gehabt, sich an sachkundige Personen zu wenden (zum Beispiel an die Datenschutzkommission) bzw. er hätte dem Betroffenen jenen Teil, deroffensichtlich zu beauskunften war, mitteilen müssen und ihn darauf hinweisen können, daß weitere Daten erst nach Klärung der genauen rechtlichen Verhältnisse beauskunftet werden.


All diese Überlegungen waren natürlich dem entsprechenden Schulreferenten bekannt, trotzdem hat er die Datenschutzauskunft pauschal verweigert, trotzdem hat er den Erziehungsberechtigten mit unberechtigten Geldforderungen bedroht.


Da wir davon ausgehen, daß ein Beamter weiß was er tut, bewegt sich dieser Beamte hart an der Grenze des Amtsmißbrauchs (Par. 302 (1) StGB: 'Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, einesGemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.')


Sehr geehrter Herr Bundesminister! Leisten sie einen positiven Beitrag zur politischen Bildung, klären sie die Beamten ihres Wirkungsbereiches über Sinn und Zielsetzung, aber auch über die rechtlichen Durchführungsbestimmungen zum Datenschutzgesetz auf. Sollten sie einen Mangel an geeignetenFachreferenten haben, dann möchten wir ihnen die Seminare der ARGE DATEN wärmstens empfehlen.


Resümee


Ist die Schule eine 'Schule fürs Leben', dann haben moderne Ideen von 'Demokratie', 'Bürgerrechten', 'Privatsphäre' und 'Recht auf informationelle Selbstbestimmung' erst in homöopathischen Dosen Eingang gefunden. Vielleicht ist aber gerade das ein Spiegelbild des österreichischen demokratischenAlltags? Herr Bundesminister, erlassen sie die überfällige neue Datenschutzverordnung für ihr Ressort, in dem diese Fragen klar, eindeutig und unmißverständlich geregelt sind.


Herr Bundesminister! Krempeln sie die Ärmel hoch. Viel gibt es zu tun!





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