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1993/12/31 Neue Gesetze in Begutachtung
DIR Seit Anfang 1993 haben wir wieder zu 10 neuen Gesetzen eine Stellungnahme abgegeben. Die weniger wichtigen fassen wir hi...

Seit Anfang 1993 haben wir wieder zu 10 neuen Gesetzen eine Stellungnahme abgegeben. Die weniger wichtigen fassen wir hier zusammen, zu den interessanteren (Hauptwohnsitzgesetz, Gentechnikgesetz, ein Paragraph im Besoldungsreformgesetz) finden Sie eigene Artikel in diesem DIR.

Beim Immissionsschutzgesetz-Luft haben wir ein Einsichtsrecht in den Emmissionskataster gefordert und klarere Bestimmungen zur Datenerfassung (vor allem zur Frage, wer Messungen bezahlen muß) angeregt.

Das Kärntner Auftragsvergabegesetz entspricht den Zielsetzungen des Bundesvergabegesetzes. Wir haben zum Kärntner Gesetz daher in etwa dieselbe Stellungnahme abgegeben, wie sie schon in DIR 4/92 abgedruckt ist.

Beim Entwurf eines Arbeitsmarktservicegesetzes haben wir uns gegen die umfangreiche Vernetzung der verschiedenen Behörden ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß schon das derzeitige EDV-System zu aufgebläht und ineffizient ist. Das Gesetz ist zwar überarbeitet worden und nun nach wenigen Monatennochmals in Begutachtung gegangen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben sich zwar etwas verbessert, in unserer Stellungnahme mußten wir aber immer noch Kritik üben.

In einer Stellungnahme zur Novelle des Bundesstatistikgesetzes haben wir vorgeschlagen, bei den Formularen verpflichtende und freiwillige Fragen klar zu unterscheiden. Außerdem haben wir uns gegen eine Datenübermittlung an das Statistische Amt der EG und für eine gründliche Ausmistung der Fragenbeim Mikrozensus ausgesprochen. Derzeit wird dort nämlich immer noch nach Religionsbekenntnis, Haushaltsvorstand und Wohnungswünschen gefragt.

Die Grundrechtskommission überarbeitet derzeit (mit gemächlichem Tempo) die österreichischen Grundrechte, die großteils noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen. Anfang 1991 trat das neue Verfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit in Kraft, jetzt ging das neueBundesverfassungsgesetz über das Recht auf Achtung des privaten Lebensbereiches in Begutachtung. Es soll das Gesetz zum Schutz des Hausrechts aus dem Jahr 1862 ablösen, aber nicht nur vor Hausdurchsuchungen, sondern auch vor Personsdurchsuchungen schützen und auch ganz allgemein Verletzungen derPrivatsphäre verhindern, die durch das Datenschutzgesetz und Art. 8 der Menschenrechtskonvention nicht abgedeckt sind.

Das Gesetz ist durchaus begrüßenswert, wir haben aber dennoch einige Verbesserungen angeregt, vor allem haben wir uns dafür ausgesprochen, daß bei Verletzungen der Privatsphäre endlich auch Schadenersatz bezahlt werden soll. Der Nationalrat hat dies schon beim Beschluß über das Datenschutzgesetz vor15 Jahren verlangt, aber geschehen ist bisher noch nichts. Außerdem sollten die Strafbestimmungen bei Verletzungen der Privatsphäre an die neue Rechtslage angepaßt werden. Bei ergebnislosen Hausdurchsuchungen soll dem Betroffenen wie bisher auf Verlangen eine Bestätigung darüber ausgestelltwerden.

Beim Heeresversorgungsgesetz haben wir nun bei einer neuerlichen Novelle wieder dasselbe Problem wie bei der letzten. Die Versorgungsbehörden (sozusagen die Unfallversicherung der Soldaten) haben einen allgemeinen Zugang zu den Gesundheitsdaten der Militärbehörden - auch ohne die Zustimmung desBetroffenen ist eine Datenübermittlung möglich. Da der Betroffene ohnehin in einer Abhängigkeitssituation ist, haben wir wieder verlangt, daß Gesundheitsdaten nur vom Betroffenen eingeholt werden können.

Im Zuge der Steuerreform wurden die Haushaltslisten und damit die wichtigste Informationsquelle der Religionsgesellschaften gestrichen. Allerdings werden bloß keine neuen Haushaltslisten angelegt, in die alten Haushaltslisten sollen die Kirchen noch unbeschränkt lange Einsicht nehmen können. Wirhaben - vor allem angesichts der zahlreichen Verletzungen des DSG im Zusammenhang mit den Haushaltslisten - angeregt, die Einsicht nur mehr für eine Übergangszeit von etwa zwei Jahren zuzulassen. Leider ist auch weiterhin daran gedacht, daß der Staat den Kirchen die Mitglieder verwaltet, daher solldas Religionsbekenntnis auf den Meldezettel aufgenommen werden. Mit dem geplanten Hauptwohnsitzgesetz, daß dies vorsieht, beschäftigen wir uns in einem eigenen Artikel in diesem Heft.




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