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1993/12/31 Gehaltsdaten I
DIR Die Gemeinde Wien übermittelt bei einem Teil ihrer Bediensteten die Gehaltszettel (= die Gehaltsdaten) in unverschlossen...

Die Gemeinde Wien übermittelt bei einem Teil ihrer Bediensteten die Gehaltszettel (= die Gehaltsdaten) in unverschlossener Form an Kreditinstitute. Dies wurde und wird von Bediensteten als Eingriff in ihre Privatsphäre und als Bruch des Datengeheimnisses angesehen.

Nun hat schon 1989 (!) in ihrem Bescheid 120.162 die Datenschutzkommission auf die besondere Sensibilität der Gehaltsdaten hingewiesen. Dabei geht es weniger um die absolute Höhe des Verdienstes, diese Information muß den Geldinstituten zwangsläufig im Zuge des Überweisungsauftrages mitgeteiltwerden, sondern wie dieser Geldbetrag zustandekommt. Sprich, die Strukturdaten des Gehalts, welchen Anteil die Überstunden ausmachen, der Grundgehalt und welche Zulagen gezahlt werden, aber auch welche Abzüge existieren (z.B.: betriebsinterne Kredite, Kantinenabrechnung, Gehaltsexekutionen, sonstigeZahlungsverpflichtungen). Zusätzlich weisen viele Gehaltszettel, besonders die des Bundes, der Länder und Gemeinden, Informationen über Dienstgrad, Vorrückungsstichtag und sonstige Karrierehinweise auf.

Diese Informationen sind besonders wertvoll, wenn ein Geldinstitut einen Kredit zu vergeben hat, können doch damit - vermeintliche - Risikokunden schon im Vorfeld der Kreditbearbeitung ausgeschlossen werden bzw. deren Konditionen verschlechtert werden. Die Verhandlungsposition des Kreditkunden wirddurch diese Zusatzinformationen wesentlich verschlechtert.

Daß aufgrund des Datenschutzgesetzes, aber auch auf Grund des Bankgeheimnisses diese Zusatzverwertung der Daten durch die Bankangestellten verboten ist, stört dabei kaum. Augenzwinkernd wird dem potentiellen Kreditnehmer, der in vielen österreichischen Geldinstituten mehr einem Bankräuber als einemmündigen Kunden gleichgestellt wird, signalisiert, daß man über seine Einkommensstruktur gut Bescheid weiß, und daß der Betroffene sich nicht dagegen wehren kann. Er wird kaum beweisen können, daß der Kreditgeber diese Gehaltsstrukturdaten - unerlaubterweise - bei der Festlegung derKreditkonditionen verwendet hat.

So wurde einem Arbeitnehmer - nach Kenntnis einer bestehenden, relativ geringen Gehaltsexekution - bei der V-Bank kurzerhand jeglicher Überziehungsrahmen gestrichen. Trotz eines - absolut gesehen - relativ hohen monatlich überwiesenen Nettoeinkommens. Derselbe Arbeitnehmer hätte ohne dieseInformation des Geldinstitutes sicher einen Überziehungsrahmen zwischen 40.000.- und 60.000.- Schilling gehabt.

Vor diesem Hintergrund hatte 1989 die DSK festgestellt, daß es sich bei den Gehaltsdaten um sensible Informationen handelt und wenn diese über jene Daten hinaus weitergegeben werden, die unbedingt zur Durchführung der Überweisung notwendig sind (also: Welcher Betrag wann an wen?), es sich um einenBruch des Datenschutzgesetzes handelt.

Diese Erkenntnis ging an der Gemeinde Wien spurlos vorüber. Nach wie vor werden die Gehaltsstrukturdaten in Form der Gehaltszettel offen an die Banken weitergegeben.

Was sagt nun Stadtrat Hatzl (als zuständiger Personalstadtrat) zum Ansinnen seiner Bediensteten, Gehaltsdaten im verschlossenen Kuvert zu verschicken? Wir zitieren aus seiner Stellungnahme: "Auf Verlangen des Anspruchsberechtigten kann eine Auszahlung auf ein Konto bei einem Kreditinstituterfolgen; in diesem Fall können auch die Abrechnungsbelege im Wege des Kreditinstituts ausgefolgt werden. Diese gesetzliche Regelungen wurden bisher von den Personaldienststellen dahingehend ausgelegt, daß es sich hiebei um eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne des Par.7 Abs. 1 desDatenschutzgesetzes handelt, die Gehalts- bzw. Pensionsbelege den Kreditinstituten unverschlossen zu übermitteln."

Richtig an dieser Einschätzung des Stadtrats ist, daß es sich bei der Datenweitergabe um eine echte Datenübermittlung handelt, völlig falsch ist jedoch die Auffassung, daß der Wunsch einer Gehaltsüberweisung mit der Zustimmung zur Offenbarung sensibler Gehaltsinformationen gleichzusetzen ist. Einderartiger Wunsch nach Gehaltsüberweisung kann keinesfalls als ausdrückliche Zustimmung zur Datenübermittlung im Sinne des DSG angesehen werden. In bewundernswerter Offenheit wird dokumentiert, daß die Weitergabe der Gehaltsdaten bei der Gemeinde Wien ohne rechtliche Grundlage erfolgt.

Tatsächlich erlaubt der moderne EDV-Einsatz sehr einfache Sanierungsmöglichkeiten. In vielen Betrieben werden Gehaltszettel nur mehr in Form verdeckter Durchschlagsformulare ausgestellt. Diese Formulare sind an den Rändern zusammengeklebt, enthalten die Farbpigmentierung innen und sind außen mitsinnlosen Zeichen/Zahlen bedruckt. Selbst einfache Nadeldrucker können derartige Formulare verarbeiten. Die innenliegenden Farbpigmente machen die Ausdrucke lesbar. - Jedoch nur für den, der das Formular aufreißt, den Empfänger also. Die notwendigen Adreßdaten(Name/Kontonummer/Dienststelle/Wohnadresse usw.) werden in einem Leseteil außen aufgedruckt. Eine datenschutzfreundliche, sichere Lösung, die kaum mehr kostet als übliche Laser-Druckformulare. Wir werden sehen, ob die Gemeinde Wien flexibel genug ist, von ihrem bisherigen datenschutzfeindlichenSystem abzugehen.




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