1992/12/31 Kärntner Abfallwirtschaftsordnung
DIR Das legistische Meisterwerk
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Das legistische Meisterwerk
Bei der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, haben sich die Autoren redlich bemüht, aber es ist ihnen nicht ganz gelungen. Das vom Sozialministerium entworfene Arbeitsschutzgesetz kann man aber wirklich kaum verbessern.
War man bisher von den Kärntner Gesetzesbastlern gewohnt, daß sie in zäher Kleinarbeit ein Gesetz nach dem anderen an den EWR anpaßten und überall "österreichische Staatsbürgerschaft" durch "Bürger eines EWR-Staates" ersetzten, so legten sie diesmal ihr opus magnum vor. Die erst vier Jahre alteKärntner Abfallordnung landet auf dem Müll und wird durch ein neues, 97 Paragraphen langes Werk ersetzt. Welch großen Anspruch die Kärntner Legisten an ihr Gesetz stellen, sieht man, wenn man einen Blick in die Erläuterungen wirft: "Das Problem der Entsorgung von Abfällen entstand, als die Menschensich zu Stämmen zusammenschlossen und seßhaft wurden. Im Induskulturkreis löste man vor mehr als 6500 Jahren das Problem ...". Sechseinhalb Jahrtausende menschlicher Wegwerfgesellschaft finden nun in Klagenfurt ihren angemessenen Abschluß!
Und nichts wurde bei der Konzeption des Gesetzes vergessen. Grundsatzbestimmungen! Abfallwirtschaftskonzept! Getrennte Sammlung von Abfällen! Sperrmüll! Betriebsmüll! Kompost! Klärschlamm! Abfallbehandlungsanlagen! Abfallwirtschaftsverbände (samt Satzung, Vorstand und Geschäftsführer)! Gebühren!Strafbestimmungen! Sogar eine eigene Kärntner Umweltpolizei wird eingeführt. Der penible Redakteur des Gesetzes hat auch nicht zu regeln übersehen, wem denn nun der Müll gehört (ab dem Verladen ist die Müllabfuhr Eigentümer).
Einziger Nachteil: Bei soviel Liebe zum Detail kann es passieren, daß der Überblick verlorengeht. Z.B. dann, wenn ein "Klärschlammregister" eingerichtet wird, das offenbar nur dazu benutzt wird, alle vier Jahre einen "Klärschlammbericht" an irgendeinen Beamten in Brüssel zu schicken. Stellungnahmeder ARGE DATEN: Das Register soll öffentlich gemacht werden und die Kärntner Umweltpolizei soll Wohnungen nur mit richterlichem Befehl betreten dürfen.
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