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1992/12/31 Wählerverzeichnisse - Quelle für Adressenverlage und Meinungsforscher?
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In letzter Zeit häufen sich bei der ARGE DATEN Anfragen von Personen, die von Firmen oder Meinungsforschungsinstituten angeschrieben werden, wobei in all den uns bekanntgewordenen Fällen ein signifikanter Schreibfehler in den jeweiligen Adressen aufscheint, der nach Aussage der Betroffenen in dieserForm nur noch in der Wählerevidenz - und nur dort - vorliegt. Grund genug der Sache nachzugehen, haben doch auch Meinungsforschungsinstitute, wie Ifes und Fessel, behauptet, die Adressendaten aus den vor einer Wahl für jedermann zur Einsicht aufliegenden Wählerverzeichnissen erhalten zu haben.

Par. 28 Abs 3 Nationalratswahlordnung (NRWO) [dient nach Auskunft von SR Sokop (MA 62 - Rechtsabteilung der Stadt Wien) als Grundlage für alle Wahlen in Österreich, Anm.] lautet: "Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften oderVervielfältigungen herstellen.""

Dies würde heißen, daß jeder, auch jeder Unternehmer, z.B. auf ein Magistratisches Bezirksamt in Wien gehen kann, um dort stundenlang Listen abzuschreiben oder sonstwie zu vervielfältigen. SR Sokop bestätigt uns diese Annahme, daß jeder, ohne sich ausweisen zu müssen, die Wählerverzeichnisse, indenen Name, Adresse und Geburtsjahr steht, abschreiben kann. Allerdings mit der Einschränkung, daß dies eigentlich auffallen müsse.

Und an dieser Stelle beginnt die Geschichte von den fleißigen Marktforschungsheinzelmännchen, die in unermüdlicher Kleinarbeit ganze Wählerlisten abschreiben unglaubwürdig zu werden.

Nehmen wir an, pro Seite stehen 60 Adressen, bei 40.000 Wahlberechtigten in einem Bezirk wären dies ca. 700 Seiten. Nehmen wir an, eine Adresse ist in 30 Sekunden geschrieben (versuchen Sie dieses Tempo auf Dauer durchzuhalten). Locker säße jemand mehr als 300 Stunden um die Wähler eines einzigenBezirks abzuschreiben. Wer würde sich eine derartige Sisyphusarbeit antun? Da es mehrere Meinungsforschungsinstitute gibt, und jedes dieser Institute diese Daten abschreiben müßte, eine Weitergabe ist gesetzlich nicht erlaubt, müßte es in den kurzen Wochen der Einsichtsmöglichkeit auf allen WienerBezirksämtern nur so von diesen fleißigen Schreiberlingen wimmeln.

Wir befragten daher die für die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse verantwortlichen Bezirksamtsleiter bzw. Wahlleiter. Unisono wurde uns mitgeteilt, daß der oben geschilderte Vorgang, also das Abschreiben von Listen, nicht stattfindet. Einerseits würde es auffallen, andererseits kommen immerweniger Leute, um von ihrem Einsichtsrecht Gebrauch zu machen. "Früher haben sogar die Hausverwalter die Listen abgeschrieben", so eine Wahlleiterin. "Jetzt schreiben nur Vertreter von Pensionistenheimen die Listen ab", erklärte eine Bezirksamtsleiterin. Und weiter: "Nur bei den Aufgeboten fürHochzeiten stehen die Studenten Schlange und schreiben für Firmen ab."

Die Behauptung von Adressenverlagen, Firmen, Meinungsforschungsinstituten etc. Daten aus den Wählerverzeichnissen zu erhalten, ist entweder eine Schutzbehauptung [sie können oder wollen die Herkunft der Daten nicht bekanntgeben, Anm.] oder aber Realität. Für letzeres fehlt aber bisher jeder Beweis.Woher stammen dann die Wählerdaten tatsächlich? Hier haben alle Markt- und Meinungsforschungsinstitute einen hohen Aufklärungsbedarf.




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