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1992/12/31 grundlegenden Erkenntnisse des VwGH zum Thema Datenschutz
Die vorliegende Nummer behandelt einige grundlegenden Erkenntnisse des VwGH zum Thema Datenschutz. Grundtenor: Die subjektiven Betroffenenrechte werden sehr eng ausgelegt (siehe VwGH-Erkenntnis 91/12/0035: "Daten-Rechtsschutz ade"), das Wirken der Adressenverlage wird schrittweise auf einerträgliches Maß begrenzt (siehe VwGH-Erkenntnis 90/12/0267 "Adressenhandel ist keine Nebenerwerbsquelle!").

Die subjektiven Rechte werden durch die Oberstgerichte nach dem Motto: Da tät' sich dann jeder beschwer'n, demontiert. Dies steht im scharfen Gegensatz zu Broschüren des Bundeskanzleramtes, die noch vor einigen Jahren betonten, daß der Gesetzgeber die Durchsetzung von Datenschutzinteressen bewußtden Betroffenen überantwortet hat. In der Diktion der Datenschutzbroschüre wurde dies als besonderer Akt des Mündigmachens des Staatsbürgers verkauft. Groß mußte daher die Bestürzung sein, als tatsächlich begonnen wurde, Datenschutzinteressen durchzusetzen.

Die ARGE DATEN wird weiterhin alle Wege ausschöpfen, um sinnlose Datenverarbeitungen zu begrenzen und hat sich daher entschlossen, eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zum Thema Datenverarbeitungen beim Bundesheer zu unterstützen.

Ob die eher restriktive Sicht der Datenverarbeitungen von Adressenverlagen daher rührt, daß sich auch die Höchstrichter täglich über den Werbemüll in ihren Postkästen ärgern? Uns freut es, daß in diesen Punkten dem jahrelang durch die ARGE DATEN vertretenen Standpunkt voll Rechnung getragenwurde.

Mächtigen Staub hat auch unsere Presseaussendung über die durch Post/ORF geplante Schwarzseherdatenbank aufgewirbelt. Der Anlaßfall rechtfertigt, wie wir finden, die Staubwolke, wenn auch das Sachthema weitgehend unbehandelt blieb.

Nach dem Motto "Haltet den Dieb", begann der ORF eine Tätersuche vom Zaun zu brechen, wer den wohl die heiklen Details über diese Schwarzseherdatenbank an die ARGE DATEN weitergegeben hat.

Möglicherweise ist eine Presseaussendung zu kurz, um die datenschutzrechtliche Problematik einer derartigen Datenbank klar herauszuarbeiten. Wir werden daher in dieser Nummer ausführlich die wichtigsten rechtlichen und praktischen Gründe anführen, die gegen eine derartige Schwarzseherdatenbanksprechen. Wir glauben, daß auch der ORF, abgesehen von der rechtlichen Problematik, schon allein aus praktischen Gründen gut beraten wäre, das Projekt Schwarzseherdatenbank einzustellen.


Seminare Herbst 1992

Alle Seminare sind ganztägig, fordern Sie zu den entsprechenden Seminaren ein ausführliches Prospekt an!

Datenschutz bei Kundendateien und Mitgliederverwaltungen, Wien, 1.10.1992
Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung, Wien, 15.10.1992
Telekommunikation, ISDN und Datenschutz, Wien, 12.11.1992


Publikationen:

Datenschutz in Österreich, Wien 1991, 197 S, öS 198.-
ALPENSTASI - Die zweite Republik im Zerrspiegel der Staatspolizei, Linz 1991, 222 S, öS 220.-
aSOZIALeDATEN, Wien 1990, 204 S, öS 110.-
AKTION FEIGENBLATT, Wien 1988, 338 S, öS 200.-
SCHÖNE NEUE COMPUTERWELT, Wien 1985, 209 S, 130.-


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