rating service  security service privacy service
 
1992/12/31 Das 350-Mio-Spielzeug
Der "Standard" berichtete unter dem Titel "Maria Theresia grüßt Hesoun": "Arbeitslosengeld, Notstandshilfen und Sonderunterstützung"

Der "Standard" berichtete unter dem Titel "Maria Theresia grüßt Hesoun": "Arbeitslosengeld, Notstandshilfen und Sonderunterstützungen errechnen die Beamten der Arbeitsämter noch immer händisch, auf roten und blauen Kärtchen. Die Segnungen der EDV würden sich aber gerade bei diesem Massenanfalllohnen. Immerhin mußten im Vorjahr die Bezüge für über 700.000 Personen auf den Groschen genau eruiert werden."

Leser unseres Buches "aSOZIALeDATEN" werden sich erinnern, daß wir darin ausführlich über den Einsatz der EDV in der Arbeitsmarktverwaltung, und den enorm hohen Leasing-Kosten (ca. öS 350 Mio. pro Jahr) berichtet hatten. Die oben erwähnte Feststellung, erschien uns daher aufklärungsbedürftig.

Am 18.9.1991 richteten wir folgendes Schreiben an Sozialminister Hesoun: "..., ob es tatsächlich stimmt, daß in Ihrem Ministerium das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfen und Sonderunterstützungen von Beamten der Arbeitsämter noch immer händisch, auf roten und blauen Kärtchen, errechnet werden?Wenn dies tatsächlich zutrifft, ersuchen wir Sie um umfangreiche und vollständige Auskunft über den Einsatz und die Verwendung der EDV in den Arbeitsämtern. Im Sinne einer raschen Information unserer Mitglieder, ersuchen wir Sie um unverzügliche Stellungnahme. ...".

Mehr als vier (!) Monate später, am 28.1.1992, erreichte uns das Antwortschreiben des Herrn Ministers. Trotz der langen Wartezeit, beinhaltet dieser Brief keine neuen Informationen: "... Mit dem Einsatz der EDV im Arbeitsmarktservice haben Sie sich ja ausführlich beschäftigt, hat die ARGE DATEN docheinen erheblichen Teil ihres Buches "aSOZIALE DATEN" diesem EDV-System gewidmet. Einsatz und Verwendung der EDV in der Arbeitslosenversicherung sind im Par. 51 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 geregelt und entsprichen auch den darin enthaltenen Bestimmungen. Hochachtungsvoll".

In dem von ihm angegebenen Par. 51 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes steht: "Die Mitwirkung bei der Berechnung und die Zahlbarstellung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz (Par. 6 Abs. 1) obliegen nach Maßgabe des Par. 6 des Bundesrechenamtsgesetzes, BGBl. Nr. 123/1978, dem Bundesrechenamt. Generelle Änderungen in der Höhe dieser Leistungen sind auf Mitteilung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom Bundesrechenamt vorzunehmen, sofern sie automationsunterstützt durchführbar sind.".

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß im Par. 6 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Leistungen der Arbeitslosenversicherung aufgezählt werden (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Karenzurlaubsgeld, Sondernotstandshilfefür alleinstehende Mütter, Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter).

Minister Hesoun hat es also vorgezogen, unsere Fragen unbeantwortet zu lassen. Es stellt sich nunmehr eine Vielzahl neuer Fragen. Angenommen, die Berechnung erfolgt händisch, welche Leistungen werden dann gemäß Bundesrechenamtsgesetz automationsunterstützt durchgeführt? Oder, erfolgt die Berechnungdoch automationsunterstützt über das Bundesrechenamt, wozu erfolgt dann noch eine händische Berechnung durch Beamte der Arbeitsämter? Warum wird die EDV in den Arbeitsämtern nicht auch zur Leistungsberechnung herangezogen? Die Leasing-Rate von öS 350 Mio. pro Jahr würde dies mehr alsrechtfertigen.

Wird die EDV hingegen doch zur Berechnung verwendet, wer spielt dann mit roten und blauen Kärtchen? Oder, weiß der Herr Minister gar nur aus unserem Buch, was in seinem Ministerium und den Arbeitsämtern vorgeht? Wenn nicht mehr das Aussehen der Arbeitslosen (Stichworte: "Wirres Gehabe", "roteHaare", "zwergenwüchsig") gespeichert wird, und die Leistungsberechnung im Bundesrechenamt erfolgt, wozu erfolgt dann die 350-Millionen-Subvention an die EDV-GesmbH.?


Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2023 Information gemäß DSGVOwebmaster