1992/12/31 Was ist eine DVR-Registrierung wert?
DIR Mit rund 60.000 registrierten Datenverarbeitungen platzt das DVR aus allen Nähten. Es ist Zeit, den Sinn einer derartige...
Mit rund 60.000 registrierten Datenverarbeitungen platzt das DVR aus allen Nähten. Es ist Zeit, den Sinn einer derartigen Institution zu hinterfragen.
Laut DVR-Bericht 1989/91 wurden 7876 Datenverarbeiter erstmals registriert. 5376 Datenverarbeiter ließen Registeränderungen durchführen. Diesen 13252 Registrierungsverfahren stehen 18 Personen gegenüber (von der Telefonkraft bis zur Amtsleiterin). Geht man von 7200 (200 Tage/Jahr x 2 Jahre x 18Personen) Arbeitstagen im Berichtszeitraum aus und von der Gleichwertigkeit jeder Position, dann können für jeden Registrierungsfall 4 1/4 Stunden aufgewendet werden. Berücksichtigt man, daß tatsächlich nur A- und B-Beamte eine sachbezogene Prüfung vornehmen, dann verkürzt sich derBegutachtungszeitraum auf 2 Stunden und 10 Minuten. Dabei wird aber angenommen, daß DVR-Auskünfte, Formblattversand, Reklamationsverfahren vor der DSK in der Beamtenfreizeit vorgenommen werden. Ansonsten reduziert sich die Begutachtungsfrist noch erheblich.
Innerhalb von zwei Stunden soll nun ein außenstehender Beamter die korrekte Registrierung von Datenverarbeitungssystemen vornehmen, in die zum Teil mehrere hundert Mannjahre an Entwicklungsaufwand investiert wurden. Klar, daß diese zwei Stunden gerade ausreichen, das formal richtige Ausfüllen derDVR-Formulare zu überprüfen, materielle Prüfungen haben hier keinen Platz mehr.
Dementsprechend bescheiden nimmt sich die Registrierungsqualität aus:
So hat die Universität Innsbruck seit 1982 keine Änderungen ihrer Datenverarbeitungen zu verzeichnen. Entweder entspricht dies der Realität, dann wäre der informationstechnische Arbeitsstand der Universität Innsbruck hoffnungslos veraltet, oder es fehlen eine Vielzahl von Registrierungen.
Viele Datenverarbeitungen enthalten Allerweltsdatenfelder, wie "Leistungsdaten", "Abrechnungsdaten", die überhaupt nicht den Bestimmtheitskriterien des DSG entsprechen.
Viele Datenverarbeitungen der öffentlichen Hand verweisen in ihren Rechtsgrundlagen auf Erlässe und sonstige interne Vorgänge. Diese sind für betroffene Bürger in der Regel nicht im Wortlaut verfügbar. Er kann damit Rechtsinteressen nur eingeschränkt wahrnehmen. Damit sind diese Datenverarbeitungenin ihren Rechtsgrundlagen unzureichend determiniert.
Manche Datenverarbeitungen führen bloß tautologische Bezeichnungen und erfüllen wieder nicht die Zweckbestimmungskriterien des DSG, z.B. nennt die Ärztekammer Wien die Datenverarbeitung "Erfüllung der Aufgaben der Ärztekammer Wien").
Einzelne Datenverarbeiter (z.B. die Landes- und Stadtschulräte) schwelgen in einem Registrierungswahn, der dazu führt, daß etwa in Wien 115 Mal dieselbe Datenverarbeitung ("GP-UPIS", das Lehrerinformationssystem) getrennt registriert ist.
Ebenso finden sich in den Registrierungen des Wiener Stadtschulrates falsche Zuordnungen, ob eine Datenverarbeitung privat oder öffentlich ist.
Die Datenverarbeitungen der Landesarbeitsämter sind alle auf dem gleichen Stand. Tatsächlich hat hier die EDV Ges.m.b.H. dem Bundesministerium für Soziales ein gigantisches (und wohl auch teures) Datennetz geschaffen, in dem alle Arbeitsämter alle Daten aller anderen Arbeitsämter abrufen können.Damit müßten alle Arbeitsämter denselben Registrierungsstand haben. Vier - willkürlich herausgegriffene - Arbeitsämter (Landesarbeitsamt Kärnten, LAA Wien, AA Angestellte Wien, AA Versicherungsdienste Wien) förderten vier unterschiedliche Registrierungsstände zutage.
Trotz der Fülle der offensichtlichen Mißstände konnte das DVR jedoch noch eine Reihe weiterer Registrierungslücken aufzeigen: So sind alle Zahnärzte und Dentisten, die in ihren Praxen EDV einsetzen registrierungspflichtig (allzuwenige sind jedoch tatsächlich registriert), ebenso bei Notaren undRechtsanwälten, von den 4114 Wirtschaftstreuhändern haben bisher nur 936 (= 22,7%) eine Registermeldung eingebracht, obwohl davon ausgegangen werden kann, daß alle in irgendeiner Form EDV einsetzen.
Der DVR-Bericht betont die Bestrebungen einer besonders sparsamen und kostengünstigen Verwaltung. Darüber hinaus äußern ARGE DATEN - Mitglieder immer wieder, daß dieses Amt "ungewohnt" bürgerfreundlich agiert. Gerade deswegen ist aber eine Diskussion um den Sinn dieser Institution überfällig. Fürdie Administration des nicht mehr Administrierbaren sind auch 18 Beamtenposten zu teuer, für eine effiziente Überwachung der EDV-Aktivitäten in Österreich aber zu wenig.
mehr --> Liste interessanter Datenanwendungen (DVR-PUBLIC)
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