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1992/12/31 Neugierige Inkassobüros
DIR Das Datenschutzgesetz spricht eine klare Sprache: Daten dürfen nur zu einem bestimmten Zweck ermittelt werden und die Er...

Das Datenschutzgesetz spricht eine klare Sprache: Daten dürfen nur zu einem bestimmten Zweck ermittelt werden und die Ermittlung hat auf rechtmäßigem Wege zu erfolgen. Wenn nur eine der Bestimmungen mißachtet wird, dann ist die Datensammlung als illegal anzusehen. Sie verstößt zumindest derVerfassungsbestimmung auf Geheimnisschutz.

Diese Tatsache wird von der ARGE DATEN immer wieder betont, doch immer wieder müssen wir feststellen, daß ganze Branchen für sich Ausnahmeregelungen reklamieren. Die es selbstverständlich nicht gibt.

Zuletzt passiert durch Inkassobüros. Da schreibt die Firma LIEGL & Co, ein Linzer Inkassobüro, "An den Hauseigentümer des Hauses ....". Sie will eine Reihe persönlicher Daten eines angeblichen Mieters wissen (Name und Anschrift des letzten Arbeitgebers, Name, Geburtsdatum und Anschrift derGattin/Lebensgefährtin und ähnliches. Höchst sensible Daten, die natürlich der Hauseigentümer nicht an beliebige Personen weitergeben darf (unabhängig davon, ob er die geforderten Daten überhaupt wüßte).

Zusätzlich problematisch ist, daß dieses Schreiben nicht an den tatsächlichen Hauseigentümer adressiert wurde, sondern an die Adresse des Mietshauses. Dort gelangte es in die Hände ... von irgendjemandem. Und wurde auch prompt im Hausflur aufgehängt. Mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift dergesuchten Person plus eben der Information, daß diese Person von LIEGL & Co gesucht würde.

Oder haben LIEGL & Co selbst dieses Auskunftsersuchen ausgehängt?

Wie auch immer. Wir weisen wieder einmal alle in Frage kommenden Personen (Mitarbeiter von Personalbüros, Mitarbeiter von Banken, Wohnungs-/Hausnachbarn und Hausverwalter/Hauseigentümer) darauf hin, daß derartige Auskunftswünsche über fremde Personen nicht beantwortet werden dürfen.




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