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1992/12/31 Weiter Ärger mit "wissenschaftlichen" Erhebungen
DIR Wenn sich Direktoren über den Schulerfolg ihrer Schützlinge kümmern, dann kann schon mal der Datenschutz ins Wanken komm...

Wenn sich Direktoren über den Schulerfolg ihrer Schützlinge kümmern, dann kann schon mal der Datenschutz ins Wanken kommen.

Die Vorgeschichte

Paul L.(*) besuchte eine niederösterreichische Schule, richtiger, eine "Akademie". Er beendet die Akademie erfolgreich und entschwindet alsbald den Blicken seiner Lehrer. Jahre später holt ihn das Schreiben "seines Direktors" ein. In einem Schreiben bittet ihn dieser, den beiliegenden, völliganonymen Fragebogen auszufüllen und ihm mitzuteilen, wie er mit der Qualität der Ausbildung zufrieden sei, was er derzeit mache, wieviel er verdiene und ob er nicht gar schon verheiratet sei.

Den Fragebogen müsse er nur in ein Kuvert stecken und der Schule zuzusenden. Außerdem ist die ganze Erhebung hochoffiziell und erfolgt im Auftrag des niederösterreichischen Landesschulrates.

Beim Kuvert wird Herr L. stutzig. Da steht doch eine Nummer drauf. Herr L. betrachtet die Nummer genauer, es ist sein Abschlußjahr und die Immatrikulationsnummer. Von einer anonymen Meinungserhebung kann keine Rede sein. Herr L. ist empört und befragt den lieben Herrn Direktor.

Die Auflösung

Ja, ja. Das mit der Codierung habe schon seine Richtigkeit. Damit könne man den Rücklauf der Fragebögen besser kontrollieren und fehlende Fragebögen in einer zweiten Rundsendung gezielt urgieren. Außerdem, so versicherte der Direktor treuherzig, würde er höchstpersönlich die Auswertung machen unddadurch den Datenschutz gewährleisten.

Herrn L. ist nicht recht wohl zu Mute, für die ARGE DATEN stellt die Vorgangsweise eine Täuschung der Betroffenen dar (Bruch des Par. 1 DSG, Geheimnisschutz). Erschwerend am Vorgang ist, daß der Landesschulrat als Auftraggeber dieser Datenerhebung auch ein potentieller Dienstgeber der befragtenPersonen sein kann.

Ob er sich auf diesem Weg sensible Privatdaten beschaffen wollte?




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