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1990/12/31 MELDEDATEN und MELDEZETTEL
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Wie allgemein bekannt, sammelt die Polizei Daten. Genauer gesagt, in jeder Form. Bild. Ton. Schrift. Elektronisch. Und in jeder Qualität. Beobachtungen. Meinungen. Gerüchte. Aussagen. Wie allgemein bekannt, werden diese Daten auch recht freizügig weitergegeben. An andere Ministerien. An Unternehmen.Alles legal. So sagen die einen. Denn wo kein Gesetz, da kann es auch keine Illegalität geben, so die messerscharfe Argumentation.

Die Meldedatei ist ein Beispiel, wie das Innenministerium auf gesetzlicher Grundlage Daten verarbeitet. Und wie! Alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs werden elektronisch erfaßt, jede Ortsveränderung wird registriert. Mit Phonetikprogramme werden etwaiige Schreibabweichungen erkannt. DurchAbgleich mit anderen Dateien werden die Daten, unabhängig vom Willen der Bürger auf den letzten Stand gebracht. Diese Meldedatei ist öffentlich zugänglich und damit ein Selbstbedienungsladen für Kirchen, Unternehmen, Inkassobüros usw.

Das es bei der Unterscheidung zwischen Daten, Furmularen, Gesetz und Bürokratie manchmal Schwierigkeiten in der richtigen Auslegung der Gesetze kommen kann, zeigt ein eher kurioses Beispiel bei der Wiener Polizei.

Aufgabenstellung: Die Erdenbürgerin J.D.(*) ist gemäß Meldegesetz anzumelden.

Frustriert davon, bei jeder Meldung öS 6.- an diverse Trafiken für ein "Meldezettelformular" auszugeben sind, kopiert sich der gelernte Österreicher und frische Vater D.(*) einfach das Melde-Formular. Voll Tatendrang (immerhin hat er heute vor, einige Ämter von der Geburt der J.D. zu informieren)betritt er am 20. Februar, um 9 Uhr ein Wachzimmer im schönen 9. Wiener Gemeindebezirk.

"Guten Tag. Ich möchte meine Tochter anmelden!"

"?"

"Ich habe hier die Meldezettel mitgebracht. Brauchen Sie vier oder fünf Stück?"

5 Blätter (297 x 210 mm), die den Meldezettel (210 x 148 mm) enthalten, werden vorgelegt.

"Aber das sind ja Kopien!"

"Ja, ich habe das Formular kopiert."

"Das geht nicht."

Verblüfftes Schweigen des Vaters, Ratlosigkeit bei den Beamten.

Ein weiterer Beamter eilt herbei.

"Das geht nicht. Sie müssen das Formular aus der Trafik nehmen."

"Seit wann ist das vorgesehen? Im Meldegesetz steht nichts von Trafik, Formularen und kaufen."

"Gehn's. Holen Sie sich das Formular um die paar Groschen. Das da können wir nicht nehmen. Das sind ja Kopien!"

"Wo steht das geschrieben, daß das nicht verwendet werden darf?"

"Das ist so. Die Kopien sind nur Kopien und keine Meldezettel. Das ist ja ein ganz anderes Papier. Das da ist nicht computergerecht. Und außerdem stimmt das Format nicht."

"Wenn Sie das Format stört, kann ich es ja zurechtschneiden."

Der leicht irritierte Vater packt eine Schere aus und schneidet A4 auf A5 zurecht.

"So das wäre geschehen."

"Nein diese Kopie nehmen wir nicht an."

Der Vater will gehen.

"Warten's ein wenig. Wir rufen das Meldeamt an."

Auch von dort kommt eine abschlägige Antwort. Ein Meldezettel ist das was man in der Trafik kaufen kann. Alles andere existiert nicht und ist unbekannt.

Verärgert? Belustigt? Irritiert? Verunsichert? Der Familienvater weiß e nicht. Zu Hause angekommen blättert er im Meldegesetz (BGBl. 427/85), Par.7, Abs. 1. "Aha, hier steht's"

"Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form grundsätzlich dem Muster der Anlage A zu entsprechen."

Ein Blick auf Anlage A, ein Vergleich mit der Meldezettel"kopie". Alles klar. Die Kopie ist deckungsgleich mit dem Muster.

Bürger d. ruft im Meldamt an. Eine Frau Amtsrat wird zum nächsten Gesprächspartner.

"Stimmt es, daß als Meldezettel das Formular aus der Anlage A des BGBl. 427/85 zu verwenden ist?", gibt sich D. routiniert.

"Äh ... Sie müssen sich einen Meldezettel in der Trafik kaufen."

"Warum? Ich kann ja auch die Vorlage aus dem Gesetzblatt kopieren. Nichts ist genauer, als der amtlich veröffentlichte Vordruck."

"Nein, nein. So geht das nicht. Kopien gelten nicht. Das steht im Gesetz."

Langsam pendelt sich die Stimmungslage des Vaters auf verärgert ein.

"Dann können Sie mir sicher die Gesetzesstelle nennen, nach der die Papiersorte des Formulars vorgeschrieben wird. Oder auch eine entsprechende Verordnung."

"Das weiß ich nicht so genau. Warten Sie bitte."

Eine Minute später.

"Ja,ja. Das steht im Gesetz. Für die Meldung ist der Meldezettel zu nehmen."

"Aber nicht, auf welchem Papier er sein soll."

"Das steht im Gesetz."

"Wo bitte. Sagen Sie mir bitte die Stelle."

Neues ist hier nicht mehr zu erfahren. Frau AR verweist mich an die Organisationsabteilung der Bundespolizeidirektion Wien. Ein Herr T. wisse Bescheid.

"Herr T. hat leider Journaltag", erklärt das Sekretariat der Organisationsabteilung.

"Ich hätte bloß eine einfache Auskunft zum Meldegesetz. Vielleicht kann mir jemand anderer helfen."

"Herr M. ist informiert."

"Guten Tag."

"Stimmt es, daß derzeit die Anlage A des BGBl. 427/85 zu verwenden ist?"

Dieses Sprüchl kann D. nun schon recht gut.

"Sie bekommen den Meldezettel in jeder Trafik."

"Ja, aber ich habe mir den Meldezettel kopiert."

"Nein. Das geht nicht. Das ist ausjudiziert", gibt sich M. versiert.

"Aha. Na da habe ich mich anscheinend geirrt. Sie können mir sicher die Rechtsgrundlage nennen, die diese Angelegenheit regelt."

"Ah, Sie wollen eine Entscheidung. Na Warten's. ... Wenn Sie mich so fragen. Da gibt es nichts. Offensichtlich ist noch niemand auf die Idee gekommen eine Kopie zu verwenden. Sie sind der Erste."

"Das ist ja kaum zu glauben. Ich hätte gedacht, daß machen viele Leute. Diese Durchschreibezettel aus der Trafik sind ja furchtbar zu verwenden. Beim Schreiben und beim Lesen."

"Da gebe ich Ihnen recht."

"Also, dann kann ich meine Formulare verwenden."

"Nein das geht nicht. Sie müssen den Meldezettel verwenden."

"Aber auf dem Formular steht doch 'Meldezettel' drauf."

"Nein, nein. Das ist die Kopie eines Meldezettels."

"Aber laut Gesetz müßte ich ihn nicht einmal kopieren. Ich könnte ihn sogar nur abschreiben, abzeichnen oder abpausen."

"Nein. Das geht nicht. Und wenn Sie sich weigern die Formulare zu verwenden, dann werden Sie Ihr Kind in ganz Wien nicht anmelden können. Das ist strafbar."

"Aber ich verwende doch das Formular."

"Nein. Sie wollen die Kopie verwenden."

"Die Staatsdruckerei druckt ja auch das Formular nach Vorlage aus dem Bundesgesetz. Die kopieren letztlich auch das Formular."

"Das ist eine technische Frage, da kann ich nichts sagen."

"Aber welches Papier ich für das Formular verwende, ist auch nur eine technische Frage."

"Das steht aber im Gesetz."

"Sagen Sie mir bitte wo. Es ist ja möglich, daß ich mich irre."

"Es steht im Gesetz, aber wenn Sie wollen, können Sie sich im BMI selbst erkundigen."

Abt. II/13, ein Herr Dr. P. meldet sich. Innerhalb von 30 Sekunden ist das Problem gelöst.

"Wenn Sie geschickt genug sind, können Sie sich das Formular auch abmalen."

"Wo soll ich nun meine Tochter anmelden. In ganz Wien, laut M. kann ich das Kind nicht anmelden."

"Gehn's auf das Meldeamt. Wenn die was wissen wollen, können Sie bei M. zurückrufen. Ich werde mich in der Zwischenzeit mit Ihm in Verbindung setzen."

Der Bann ist gebrochen. Auf "oberster" Ebene, zwischen Staatsbürger und Hochbürokratie herrscht Einigkeit. Hoffnungsfroh eilt D. in die Wachstube.

"Guten Tag. Sie kennen mich ja. Ich komme wegen der Anmeldung meinerTochter. Ich habe mit dem Innenministerium gesprochen. Die Kopien dürfen verwendet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an M."

"Das geht nicht. Unsere vorgesetzte Behörde sagt nein."

"Wer ist das?"

"Das Meldeamt."

"Aber die Bundepolizeidirektion ..., die Organisationsabteilung ..., das Innenministerium ...", stammelt D.

"Nein, nein. Das geht nicht. Aber Sie können ja zum Meldeamt gehen."

Im Meldeamt. Nach einer halben Stunde Wartezeit. In der Kanzleistube undeutliches Grollen über einen Spinner, der sich mit Kopien anmelden will.

"Guten Tag! Ich möchte mein Kind anmelden."

"Ah. Sie sind das. Sie müssen warten. Ich warte noch auf einen Anruf von Herrn M.", erklärt resolut die Meldeamtsleiterin.

Warten. Fünf Minuten. Zehn Minuten. Voll Sehnsucht denkt Herr D. an die vielen Ämter, die noch darauf warten die Ankunft Ihrer neuen Staatsbürgerin begrüßen zu dürfen. Doch das ist eine andere Geschichte.

Nach einer weiteren halben Stunde.

"Das Ministerium sagt, daß Sie recht haben. Herr M. und ich meinen, daß Sie nicht recht haben. Geben's die Zettel her."

(In dieser Form liefen die Dialoge. Leider konnten sie nicht wortwörtlich wiedergegeben werden, was vielen Passagen ein wenig die satirische Spitze nimmt, aber D. kann ja nicht immer mit Mikrofon und Tonbandgerät herumlaufen.)

Eigentlich wollte Herr D. bloß bessere Meldezettel, als die üblichen Durchschreibebelege, haben. Er wollte sich und späteren Ämtern die Arbeit erleichtern. Er hatte das Gesetz gelesen und befolgt. Warum steht Herr D. jetzt als Spinner, Querulant und Beamtenschreck da? Wo doch einige Beamte dasGesetz, das Sie exekutieren sollen, nicht besonders genau kennen. Herr D. hat dabei Verständnis für die einfachen Beamten, die sich zum Teil auch höflich bemühten die Sache zu lösen. Administrative Kommandostrukturen entmündigen jedoch jeden Beamten und lassen Ihn nicht einmal den Freiraum gemäß derGesetzeslage zu handeln. Er muß nach Vorgaben "vorgesetzter" Dienststellen agieren.

Das MELDEGESETZ ist ein recht einfaches Gesetz. Übersichtlich. Wenige Paragraphen. Wenige Formulare. Wie sicher kann sich der Staatsbürger bei der Exekution komplexer Gesetze (Sozialgesetze, Verkehrs- und Strafrecht, Gewerbe- und Umweltgesetze, ....) fühlen? Vom Staatsbürger wird die exakteEinhaltung aller Gesetze verlangt. Das ist richtig so. Aber könnte nicht von der Verwaltung die exakte Einhaltung jener Gesetze verlangt werden, die sie exekutieren müssen?

Herr D. denkt sich: Ähnlich einem innerbetrieblichen Vorschlagswesens, sollte es im Verwaltungsbereich möglich sein, jene zu belohnen, die in einem innerstaatlichen Vorschlagswesen Schwachstellen der Verwaltung aufzeigen.




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