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2002/11/23 Bildungsevidenz - Die Jagd nach der Sozialversicherungsnummer (Nachlese)
Übereifrige Schuldirektoren jagen nicht nur hinter der Versicherungsnummer der Schüler her, sondern versuchen diese auch von den ehemaligen Absolventen zu bekommen. Wir wurden mehrfach mit Anfragen konfrontiert, wozu die Erhebung dient und ob dies überhaupt rechtens ist.

Diese Erhebung ist Konsequenz von Gehrers Bildungsevidenz, die die gesamte 'Bildungsdokumentation' mit der Sozialversicherungsnummer verknüpft und dadurch auch mit anderen Informationen, die mit der Sozialversicherungsnummer verknüpft sind, wie Steuerinformationen, Gesundheitsinformationen, AMS-Daten, Informationen zu den Bundesbediensteten, verknüpfbar macht. Mit 1.9.2002 ist das Bildungsdokumentationsgesetz in Kraft getreten.

Die ARGE DATEN hatte vor Verabschiedung mehrfach vor dieser Kompletterfassung der Ausbildung gewarnt. siehe:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEXT-ARGEDATEN&search=33355daa

Diese Bestimmung erlaubt die Verwaltung der SV-Nummer und unter dem Titel 'gesetzliche Unfallversicherung' auch die Erhebung der SV-Nummer bei Schülern (§3 Abs. 6 Bildungsdokumnetaionsgesetz). Bestimmte Bildungseinrichtungen wurden verpflichtet die SV-Nummer der Absolventen zu ermitteln (§14), eine Verpflichtung der Absolventen diese bekannt zu geben, kann aus den Bestimmungen nicht abgeleitet werden.

Wir halten das Konzept der Bildungsevidenz für völlig verfehlt und bloß Ausdruck eines irregeleiteten Kontroll- und Dokumentationswahns. Fragen der Qualifikation und der Ausbildung sind höchstpersönliche Entscheidungen der Menschen und von vielen kurz- und langfristigen Auswirkungen abhängig und daher nicht durch eine jahrzehntelange Evidenzhaltung einzelner formaler Bildungschritte dokumentierbar.

Die Aufgabe des Staates bzw. der Verwaltungseinrichtungen ist es, die Ausbildung des Einzelnen korrekt zu administrieren und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dafür wird er auch nichtpersonenbezogene Informationen über Geburtenzahlen und deren regionale Verteilung benötigen (diese hatte er bisher immer schon zur Verfügung). Es ist sicher nicht Aufgabe eines Staates die Verwertung der erworbenen Bildung lebenslang zu überwachen, zu kontrollieren und allenfalls in deren Verwendung einzugreifen.

Notwendige detaillierte Planungsarbeiten der Schulbehörden lassen sich durch kurzfristig angesetzte Querschnittsuntersuchungen und Erhebungen wesentlich besser lösen, da jeweils präzise nur die notwendigen Daten für die Untersuchung erhoben werden.

Wir betrachten die Beschäftigung der Bildungsbehörden mit abgeschlossenen Ausbildungswegen als Mißbrauch knapper Bildungsressourcen zu Überwachungszwecken. Wir werden daher bei einer Neuzusammensetzung des Nationalrates auf eine ersatzlose Streichung der Evidenz dringen.

Bis dahin empfehlen wir alle anfragenden Personen, sich an bestehende Gesetze zu halten, aber auch Absolventen, nicht die SV-Nummer bekannt zu geben.


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