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Neuer ELGA-Gesetzesentwurf mit alten Fehlern
ELGA-Entwurf mit alten Fehlern - Die alten Probleme (mangelnde Datensicherheit, fehlende Freiwilligkeit und unzureichende Verantwortung) sind geblieben - gemeinsame Presseaussendung ARGE DATEN & Ärztekammer - Weitergabe von Gesundheitsdaten - schwere Bedenken von Datenschützern

ELGA-Entwurf mit alten Fehlern

Als "alter Wein in neuen Schläuchen" oder wie des "Kaisers neue Kleider" entpuppt sich der "neue" ELGA-Gesetzesentwurf von Bundesminister Stöger. Die alten Probleme (mangelnde Datensicherheit, fehlende Freiwilligkeit und unzureichende Verantwortung) sind geblieben. Liest man den Text genau, stellt man überraschend fest, dass unter dem Titel der "Gesundheitsvorsorge" in Zukunft jeder Anspruch auf personenbezogene Patientendaten hätte, nach dem neuesten Entwurf sogar kostenlos! Es gibt auch schon einige Organisationen, die bei Bundesminister Stöger vorstellig wurden und die Daten verlangen.

ELGA ist einer der seltenen Fälle bei denen sich die ARGE DATEN zu einer gemeinsamen Presseaussendung entschlossen hat. ELGA entpuppt sich mehr und mehr als Bürokratenspielwiese und zum Selbstbedienungsladen für Gesundheitsdaten.

Sechs Jahre nach Start ist es höchste Zeit den bisherigen ELGA-Unfug zu stoppen und eine Neukonzeption mit allen Beteiligten zu beginnen. Die Eckpfeiler einer sinnvollen Lösung sind bekannt.


gemeinsame Presseaussendung ARGE DATEN & Ärztekammer im Volltext
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Üb.: Ärztekammer: Neuer ELGA-Gesetzesentwurf mit alten Fehlern
Utl.: Weitergabe von Gesundheitsdaten - schwere Bedenken von Datenschützern

Der neue Gesetzesentwurf zu einem elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) enthält nach Aussage des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, unverändert schwere Mängel.

Die aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderliche freiwillige Teilnahme von Patienten und Ärzten fehle ebenso wie die Zuordnung klarer Verantwortlichkeiten, so der Ärztechef Montag in einer ersten Analyse. „Im Weiteren ist vorgesehen, die hochsensiblen Gesundheitsdaten der Österreicherinnen und Österreicher unverschlüsselt in ELGA zu speichern. In Zeiten von weltweiten Datendiebstählen ist das einfach fahrlässig“, sagte Dorner in einer Presseaussendung. Auch der medizinische Nutzen und die Kostenfrage seien nach wie vor ungeklärt. Ebenso zeige die Evaluierung der E-Medikation, dass das System so nicht praktikabel sei. Dasselbe sei auch für ELGA und seine Dokumente zu befürchten.

Massive Bedenken gibt es auf datenschutzrechtlicher Seite gegen den neuen ELGA-Gesetzesentwurf. Hauptkritikpunkt ist ein Passus, wonach ELGA-Gesundheitsdaten „zum Zweck der Gesundheitsvorsorge“ weitergegeben und verwendet werden dürfen. Außerdem wird im aktuellen Entwurf im  Abschnitt „Nutzungsrechte“ festgehalten, dass ELGA-Daten „als Teil der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“ seien. Der Begriff der Vorsorge bleibe dabei undefiniert und könne alles umfassen, sagte der Obmann der ARGE Daten, Hans Zeger.

Er gab zu bedenken, dass mit dem Argument der Gesundheitsvorsorge im Grunde jeder Anspruch auf Gesundheitsdaten erheben kann, etwa zur Berechnung von Versicherungsrisiken oder zur Vermarktung von Medikamenten. „Das reicht dann von Gesundheitsunternehmen bis hin zu sozialen Netzwerken“, so der Datenschutzexperte. Zeger: „Im Grunde ist das System jetzt so optimiert worden, dass der Gesundheitszustand jedes einzelnen Bürgers für jeden behaupteten Vorsorgezweck nachverfolgt werden kann.“ Der Passus zu den Nutzungsrechten, wonach ELGA-Daten „zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit […] unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“ seien, stelle eine „gefährliche Besonderheit“ des vorliegenden Entwurfes dar. Persönliche Daten würden so zu einer öffentlichen Angelegenheit.

Auch Dorner forderte eine neuerliche Überarbeitung der betreffenden Passagen, denn: „Ansonsten wird hier eine Lawine losgetreten, die nicht mehr zu stoppen ist.“
Der gläserne Patient werde mit dem Gesetzesentwurf jedenfalls definitiv Realität, warnten Dorner und Zeger abschließend. (sl/ms)

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer, Tel. 01/513 18 33-12, Mail pressestelle@aerztekammer.at
ARGE Daten, Dr. Hans Zeger, Tel. 01/53 20 944, Mail hans.zeger@argedaten.at


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