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2004/06/04 Dürfen Gemeinden Videoüberwachung auf eigene Faust durchführen?
Gemeinde Mödling verschönert Rathausplatz mit Videoüberwachungsanlage - Zusatzverwertung von Videoaufzeichnungen, die der Verkehrsüberwachung dienen wäre Datenschutzverletzung

Videokameras zur sozialen Kontrolle

Am Mödlinger Hauptplatz sollen Videokameras das allgemeine Sicherheitsgefühl erhöhen. Betrunkene Jugendliche (Schüler der Schulstadt Mödling) und das Stadtbild störende 'Sandler' sollen damit rascher identifiziert werden.

Nach Einschätzung der ARGE DATEN überschreitet jeder Bürgermeister, der aus bloß allgemein-populistischen Erwägungen Videokameras auf öffentlich zugänglichen Plätzen installiert, bei weitem seine Kompetenzen. Möglich wären zwar Überwachungsanlagen zur Verkehrssicherung, aber auch hier müssen die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit gelten. Eine 'Zusatzverwertung', weil man 'die Aufzeichnung halt habe', zu sicherheitspolizeilichen Zwecken, wie sie jüngst Bundesminister Strasser anregte, wäre eine Verletzung des Grundsatzes von 'Treu und Glauben', wie er im Datenschutzgesetz festgeschrieben ist. Derartige Zusatzverwertungen müssten ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.

mehr --> Ende der Begutachtungsfrist zum Sicherheitspolizeigesetz
mehr --> Datenschutzrat tagt am 2.4.04 zur Strassers Videoüberwachungsp...
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/StellungnahmeSPGNovelle.pdf
mehr --> http://www.argedaten.at/recht/dsg206__.htm

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