2007/02/15 Wirtschaftsauskunftsdienste - ARGE DATEN erzielt wichtigen Erfolg für Mitglied
VwGH bestätigt umfassende Auskunftspflicht für Wirtschaftsauskunftsdienste - auch über Herkunft der Daten ist detailliert Auskunft zu geben - dubiose Wirtschaftsauskunftsdienste versuchen Auskunftspflicht zu unterlaufen - ARGE DATEN konnte in den letzten Wochen in dutzenden Fällen helfen - bis zu 300.000 Personen von falschen Daten betroffen - Informanten der Wirtschaftsauskunftsdienste können in Zukunft leichter zur Verantwortung gezogen werden
VwGH bestätigt umfassende Auskunftspflicht für Wirtschaftsauskunftsdienste
In der in den letzten Tagen ergangenen Entscheidung 2006/06/0039 des VfGH wird der Bescheid der Datenschutzkommission bestätigt, wonach bei einer Datenschutzauskunft nicht nur die Daten des Betroffenen zu beauskunften sind, sondern auch detallierte Angaben über die Herkunft der Daten zu machen sind. Bisher hatten Wirtschaftsauskunftsdienste diese Angaben unter Berufung auf den Schutz der Auskunftsstellen und des Betriebsgeheimnisses verweigert. Informanten konnten unter dem Schutz der Anonymität Personen, Unternehmen und Mitbewerber anschwärzen.
Vorgeschichte
Ein Betroffener war in der Datenbank des KSV von 1870 mit einem unterdurchschnittlichen Bonitäts-Rating eingetragen. Mit Unterstützung der ARGE DATEN wurde Auskunft verlangt, wie dieses Rating zu stande komme, wobei der KSV von 1870 vorerst nur vage Angaben über die Informanten machte. Unter anderem ziehe man Firmenbuch, Grundbuch, Bilanzauswertung und Angaben des Betroffenen heran. Diese Angaben konnten jedoch im konkreten Fall das Rating nicht erklären. "Weiters verwende man Auskünfte von Banken, mache Lieferantenbefragungen und ziehe Inkassodaten heran", so der KSV. Welche Stellen das seien, gebe man jedoch zum Schutz der Informanten nicht preis.
"Würde der Betroffene wissen, welche Lieferanten konkret auf sein Zahlungsverhalten angesprochen werden, hätte er es in der Hand, durch selektiv pünktliche Zahlung ein manipuliertes Bonitätsbild von sich zu schaffen", begründete der KSV seine Ablehnung.
Eine geradezu absurde Argumentation, würde sie doch bedeuten, dass der KSV bloß einen kleinen, leicht zu bezahlenden Teil der tatsächlichen Lieferanten für seine Bewertung heranzieht und dass der Betroffener gar nicht zahlungsunfähig sei, sondern bloß zahlungsunwillig (aus welchen Gründen auch immer). Das vom KSV ausgewiesene Rating soll aber, nach eigenen Angaben, die mehr oder minder hohe Zahlungsfähigkeit belegen. Ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Situation zu geben, ist auf diesem Weg nicht möglich.
Informanten können leichter zur Verantwortung gezogen werden
Dass Lieferanten und Inkassodienste in vielen Fällen gar nicht ermächtigt sind, personenbezogene Auskünfte über Dritte weiterzugeben, wird dabei völlig übersehen. Bei Nennung der Informanten könnte man diese, sofern unzulässige Datenweitergaben vorliegen, nun leichter zur datenschutzrechtlichen Verantwortung ziehen.
Die Begründung des VwGH
"Nur die Kenntnis der Herkunft von verarbeiteten (auch richtigen) Daten ermöglicht es dem Betroffenen, die Frage der Zulässigkeit ihrer Verarbeitung zu prüfen und allenfalls die Unzulässigkeit der Verarbeitung in Verbindung mit dem Recht auf Löschung der Daten geltend zu machen." (aus der OGH-Entscheidung 2006/06/0039)
Weitreichende Folgewirkungen
Damit liegt erstmalig eine höchstgerichtliche Entscheidung zum Thema Auskunftspflicht und Betriebsgeheimnis vor. In Zukunft wird sich kein Datenverarbeiter unter Berufung auf den Schutz seines Betriebsgeheimnisses der Auskunftspflicht entziehen können. Informanten, die unzulässigerweise Daten weitergeben müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Dubiose Wirtschaftsauskunftsdienste versuchen Auskunftspflicht zu unterlaufen
Während die meisten Wirtschaftsauskunftsdienste, wie eben der KSV, eine ordentliche Protokollierung der erhobenen Daten durchführen, versuchen einige dubiose Dienste das Auskunftsrecht insgesamt zu unterlaufen. So behauptet ein Auskunftsdienst, der sich auf die Weitergabe illegal beschaffter Exekutionsdaten spezialisiert hat, er wisse nicht woher die Daten stammen und könne daher die Quellen nicht beauskunften.
Hier wird in Zukunft die Datenschutzkommission verstärkt gefordert sein. Unternehmen die generell keine Aufzeichnungen zur Herkunft der Daten führen werden nicht jene Mindestanforderungen des DSG erfüllen, wie sie unter anderem inden §1, 6 und 7 des DSG 2000 formuliert sind. Hier wird klar verlangt, dass nur Daten verwendet werden dürfen, die für eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt wurden. Fehlen jedoch generell Aufzeichnungen über die Datenquellen, kann genau diese Rechtmäßigkeit nicht nachvollzogen werden.
ARGE DATEN konnte in den letzten Wochen in dutzenden Fällen helfen
Meist erfahren Konsumenten zum unpassendsten Zeitpunkt, dass Sie in einer Warnliste mit angeblich unzureichender Bonität eingetragen sind. Beim Abschluss eines neuen Handyvertrages, bei einer Versandhausbestellung, beim Abschluss eines Leasingvertrages oder beim Antrag eines Kredites. Neben dem unmittelbaren Schaden und Ärger, ein günstiges Angebot zu verpassen, kommt noch die Demütigung vor dem Verkäufer als schlechter Zahler und böser Schuldner dazustehen.
In vielen Fällen völlig zu unrecht. Immer häufiger werden die Beschwerden, dass auch falsche Bonitätsdaten, veraltete Bonitätsdaten oder illegal beschaffte Exekutionsdaten weitergegeben werden. Auskunft und Löschung sind dabei jene Hilfsmittel, die der Gesetzgeber gegen derartige illegale Datenschutzpraktiken vorgesehen hat.
In der Vergangenheit wurden jedoch diese Konsumentenrechte missachtet, seit sich die ARGE DATEN diesem Thema schwerpunktmäßig widmet, konnte in vielen Fällen das Recht durchgesetzt werden, die Löschung veranlasst werden, zumindest jedoch die Richtigstellung. Eine vollständige Auskunft war dabei immer der Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Verfahren.
Bis zu 300.000 Personen von fehlerhaften Einträgen betroffen
Es gibt keine vollständigen Aufzeichnungen wer aller in den Auskunftsdatenbanken eingetragen ist, nach den verschiedenen Veröffentlichungen der wichtigsten Unternehmen sind es jedoch 1-2 Millionen Österreicher. Zieht man internationale Vergleiche heran, dann sind etwa 20-30% der Datensätze fehlerhaft, was somit rund 300.000 Österreicher betrifft.
Es ist daher für jeden Konsumenten wichtig regelmäßig bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten anzufragen, ob Daten über ihn gespeichert sind. Die Anfrage kann bei jedem Wirtschaftsauskunftsdienst einmal im Jahr kostenlos erfolgen. Die wichtigsten Dienste finden sich unter http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=LIST-BONITAET.
mehr --> Auskunfts- und Inkassodienste, bei denen Auskünfte eingeholt werden sollten
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