2006/09/21 Wirtschaftsauskunftsdienste - mittelalterliche Prangermethoden
Immer mehr Beschwerden zu Datenschutzverletzungen von Wirtschaftsauskunftsdiensten - Unternehmen bedienen sich verstärkt illegaler Quellen - auch Wählerevidenzen könnten davon betroffen sein - Moderne Prangermethoden sollen Konsumenten mundtot machen - Datenqualität in vielen Fällen sehr schlecht - Novellierung des Datenschutzrechts erforderlich
Immer mehr Beschwerden
Seit Beginn unserer intensiven Berichterstattung im Frühjahr mehren sich die Beschwerden über Weitergabe und Verwendung fehlerhafter Bonitätsdaten. Offene Forderungen von weniger als einem Euro oder irrtümlich verrechnete Gratisleistungen führen dazu, dass Konsumenten günstige Verträge bei Telekomfirmen oder Versandhäusern verweigert werden. Weitere Details finden sich unter http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BONITÄT
Unternehmen bedienen sich verstärkt illegaler Quellen
Schon seit langem zeigten Indizien, dass es bei den Bonitätsdaten einen schwunghaften Handel zwischen Adressenverlagen, Wirtschaftsauskunftsdiensten und Inkassofirmen gibt. Dies allein schon weil einige Datenhandels"konzerne", wie etwa die Bertelsmann-, die Schober- oder die arvato-Gruppe einen ganzen Schwarm von Unternehmen betreiben, die Datenhandels-, Inkasso-, Wirtschaftsauskunfts-, Beratungs- und Informationsdienste anbieten. Die Abgrenzung der Unternehmen ist vielfach nur formaler Art, sind diese Unternehmen oft an derselben Adresse, mit denselben Personen, derselben Website und derselben Telekom-Infrastruktur tätig. Anfragen an eine Firma werden auf Briefpapier einer anderen Firma beantwortet usw.
Erstmals konnte die ARGE DATEN derartige - in der Regel unzulässige - Datenweitergaben nachweisen. So gibt in einem Fall der einschlägig bekannte Wirtschaftsauskunftsdienst deltavista bekannt, Daten von einer "BFS risk & collection Austria GmbH", einem Inkassounternehmen erhalten zu haben. Der Rechtsnachfolger der "BFS risk & collection Austria GmbH", die "Infoscore Austria GmbH" bestreitet diese Datenweitergabe. Mit gutem Grund, eine Datenweitergabe von einem Inkassobüro, das nur im Auftrag eines Gläubigers handeln darf, zu einer anderen Stelle bedürfte die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen, die dieser natürlich nicht geben wird.
In einem weiteren Fall konnte auch die Datenweitergabe zwischen einem Adressverlag und einem Wirtschaftsauskunftsdienst belegt werden. Wiederum illegal, da die Verwendung von Daten zu Direktmarketingzwecken ein anderer Geschäftsbereich ist, als Daten zur Bonitätsauskunft zu verwenden. Datenverwendungen über einen Geschäftsbereich hinaus bedürfen sowohl der Zustimmung durch den Betroffenen, als auch den entsprechenden gewerberechtlichen Berechtigungen.
Aber auch die Datenquellen der Adressverlage sind äußerst suspekt. Einer dieser Datenhändler, der sich selbst gern als Marktführer bezeichnet und dessen Geschäftsführer führend an dem Selbstregulativ für Adressenhändler ("Fairdata") beteiligt war, behauptet immer wieder seine Daten bloß aus dem Telefonbuch zu haben und das Alter von Personen aus dem Vornamen zu errechnen. Dumm bloß, dass im dokumentierten Fall die angegebenen Personendaten gar nicht im Telefonbuch standen.
Woher die Datenhändler das genaue Geburtsdatum Hunderttausender, ja Millionen Österreicher haben, ist bisher noch immer das bestgehütetste Geheimnis der Branche. Eine Quelle könnte das zentrale Melderegister sein. Dieses dürfte jedoch ausscheiden, da das BMI selbst ordentlich am Datenhandel verdienen möchte und daher ein gesteigertes Schutzinteresse hat. Eine weitere Quelle ist das Verzeichnis der Sozialversicherten beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Auch wenn dieser Einrichtung immer weider Datenschutzprobleme vorgeworfen werden, eine Weitergabe aller Versicherteninformationen traut ihr nicht einmal die ARGE DATEN zu.
Bleibt nur mehr die zentrale Wählerevidenz, die nicht nur den Behörden zur Verfügung steht, sondern auch den im Nationalrat vertretenen Parteien. Eine wahre Fundgrube zum plündern persönlicher Daten. Es liegt der Schluss nahe, dass eine der notorisch finanzmaroden Parteien eine Direktmailingkampagne in Naturalien bezahlt hat und dem durchführenden Adressenverlag erlaubt hat seine Personendaten mit dem Geburtsdatum aus der Wählerevidenz anzureichern. Ein letzter Beweis fehlt noch, die Datenschutzkommission hätte aber die rechtlichen Mittel diesem Verdacht nachzugehen. Warum sie es bis heute nicht tut ist unklar.
Moderne Prangermethoden
Ziel der Wirtschaftsauskunftsdienste ist längst nicht mehr die - legitime - Warnung vor überschuldeten Unternehmen und Einzelpersonen, sondern die Einrichtung eines mittelalterlichen Prangersystems mit modernen Mitteln.
Konsumenten, die irgendwann einmal "aufgefallen" sind und einem Unternehmen lästig wurden, sollen im Allgemeinen vom Zugang zum Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden.
Sei es, weil wegen Leistungsmängeln eine Rechnung nicht vollständig, wegen Leistungsverzug nicht sofort bezahlt wurde, sei es weil Differenzen in der Vertragsauslegung bestehen oder sei es weil schlicht versucht wurde Gratisdienste zu verrechnen. Rasch wird ein Inkassobüro eingeschalten, rasch werden die Daten an Wirtschaftsauskunftsdienste weitergegeben.
Selbst offene Forderungen von weniger als einem Euro, beglichene Forderungen oder auch eingestellte Exekutionsverfahren dienen als Begründung für negative Bonitätseinträge.
Konsumenten sollen mundtot gemacht werden
Immer wieder berichten uns Konsumten, dass sie aus Sorge um einen negativen Bonitätseintrag die Auseinandersetzung mit Firmen wegen unberechtigter Forderungen, oft bis 3-400 Euro scheuen und bezahlen.
Datenqualität in vielen Fällen sehr schlecht
Der boomende Markt mit Konsumentendaten führt einerseits zu einem harten Wettbewerb zwischen den Auskunftsdiensten und dadurch auch zu einem Preisverfall der Ware Konsumentendaten. Gleichzeitig geht dieser Kampf ums schnelle Datengeld immer stärker zu Lasten der Datenqualität. Wer mehr Konsumenten in seiner Schwarzen Liste führt, zeigt größere Marktpräsenz und kann bessere Preise erzielen.
Die Auskunftsdienste haben daher ein Interesse, dass sie möglichst viele Negativinformationen sammeln können, unabhängig davon ob die Daten noch stimmen oder jemals gestimmt haben.
Neben den offensichtlich geschädigten Konsumenten, die Schwierigkeiten im Zugang zu bestimmten Wirtschaftsleistungen haben, werden auch die Käufer dieser Daten, meist Telekomunternehmen, geschädigt. Durchaus zahlungsfähige und - bei korrekter Leistungserbringung - auch zahlungswillige Konsumenten gehen ihnen wegen falscher Bonitätsdaten verloren.
Novellierung des Datenschutzrechts erforderlich
Die bestehenden Datenschutzregelungen reichen zum Schutz der Konsumenten nicht aus. Erst wenn mühevoll nachgewiesen wird, dass bestimmte Bonitätsdaten schlicht falsch sind, werden sie aus einer Liste entfernt. Mit geringer Wirkung, längst wurde eine andere Firma gegründet, die mit den alten Daten weiterhin ihrem dubiosen Geschäft nachgeht.
Für den Bereich der Datenhändler und Wirtschaftsauskunftsdienste sollte daher eine jährliche Informationspflicht der Betroffenen eingeführt werden. Einmal im Jahr sind diese über die gespeicherten Daten zu informieren, ebenso, wenn die Daten an einen anderen Datenhändler weitergegeben werden oder Gesellschafter oder Gesellschaftsform eines Datenhändlers sich ändern.
Weiters sollte der Herkunftsnachweis verpflichtend erfolgen. Datenhändler dürfen Daten nur dann verwenden und weitergeben, wenn sie die Herkunft nachweisen können, ansonsten sollen die Daten als verfallen gelten.
Und jede berechtigte Löschung oder Datenkorrektur, die ein Betroffener veranlasst sollte, sofern nicht höhere Entschädigungsansprüche bestehen, mit einer Pauschalentschädigung von etwa 50,- bis 100,- Euro abgegolten werden.
Diese wenigen Regeln könnten seriöse Datenhändler leicht einhalten. Die Datenhändler müssten aber verstärkt in Datenaktualisierung und Datenqualität investieren. Zum Nutzen der Betroffenen und auch zum Nutzen der Datenkäufer.
mehr --> Auskunfts- und Inkassodienste, bei denen Auskünfte eingeholt werden sollten
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