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2003/11/07 Warten auf die nächste Abmahnwelle
Abmahnanwalt Nowak macht halben Rückzieher - Nach breiter Berichterstattung - Neben Kettenmails, Wurm- und Virenwellen werden auch Abmahnwellen zum Internetalltag gehören - Wenig geeignete PET-Technologien verfügbar

Abmahnanwalt Nowak macht halben Rückzieher

Kurz nach unserer Berichterstattung 'verspricht' Anwalt Nowak, seine Forderungen nicht einzuklagen. Was nach einem Rückzieher klingt, ist jedoch nur ein halber Schritt.

Erstens dürften viele der Abmahnungen gar nicht klagsfähig sein, auch die Klagslegitimation ist zweifelhaft. Zweitens kann der Anwalt weiter darauf spekulieren, dass viele angeschriebene Stellen sein über die Medien verbreitetes 'Versprechen', nicht zu klagen, gar nicht erreicht und sie daher - aus Unsicherheit - trotzdem bezahlen.

Nur eine durch den Anwalt verschickte Erklärung, die 'Abmahnungen' zurückzuziehen und allfällig gezahlte Beträge zurückzuerstatten, kann als geeigneter Rückzieher angesehen werden. Ein derartiges Schreiben ist umso dringlicher, als uns einzelne Geschädigte berichteten, sie hätten auf Grund ihr eigenen Rechtsvertretung eine Zahlung geleistet.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Offensichtlich ist die Rechtsunsicherheit im e-commerce-Bereich derartig groß, dass selbst der rechtsfreundliche Anwalt eher zur Zahlung dubioser Forderungen rät'.


Abmahnwellen werden zum Internetalltag gehören

Neben Kettenmails, Wurm- und Virenwellen werden wir uns offenbar auch an Abmahnwellen im Internet gewöhnen müssen. Aufgrund der Komplexität und Interaktivität der angebotenen Informationen und Dienstleistungen und des internationalen Charakters mit unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, gelingt es immer wieder, bestehende subjektive und objektive Rechtsunsicherheiten auszunutzen.

Abhilfe dazu könnten PET-Techniken bieten (Privacy-Enhancing Technologies). Mit diesem Kürzel werden alle technischen Lösungen umschrieben, die den Schutz der Privatsphäre erhöhen.

Hans G. Zeger: 'Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, Datensicherheit und Datenshcutz gleichzusetzen. Es gibt zwar Berührungspunkte, in der Regel hat jedoch der Schutz der Privatsphäre eine völlig andere Zielrichtung. PET-Lösungen sollen dazu führen, dass Datenströme für den Betroffenen leichter nachvollziehbar sind und für Dritte, egal ob Auftraggeber oder Dienstleister, schwerer überwachbar sind.'

Unter dem Titel PET finden sich daher auch Verschlüsselungslösungen genauso wie Standards zur Abfassung von Privacy Statements. Mail-Anonymizer können darunter fallen, ebenso wie Wertkartenlösungen.

Im Zusammenhang mit Kettenmails und Abmahnwellen könnten PET-Techniken in zwei Ebenen hilfreich sein:
(1) Durch einen verbesserten Schutz von technischen Informationen, die im Internetverkehr notwendig sind (Mailadressen, IP-Adressen, ...), damit wird es schieriger Menschen unmitiviert anzuschreiben und zu verunsichern.
(2) Durch Standardisierung von Datenschutz- und e-commerce-Erklärungen. Betreiber öffentlich zugänglicher Dienste könnten dann, ähnlich wie bei einem html-Syntax-Check-Programm ihre Erklärungen auf Konformität prüfen lassen und wären nicht dubiosen Abmahnern ausgeliefert.

Hans G. Zeger: 'Tatsächlich arbeitet die ARGE DATEN seit einiger Zeit an einem derartigen System für den Bereich Privacy Statements.'


Wenig geeignete PET-Technologien verfügbar

Statt weiter nur Infrastruktur zu fördern, sollten auch Maßnahmen zur höheren Vertrauenswürdigkeit gesetzt werden. Besonders Laien scheuen den Information-Highway aus Angst vor Identitätsdiebstahl und Überwachung, PET-Lösungen könnten hier wertvolle Beiträge liefern.

Auf EU-Ebene wurde dieses Problem mittlerweile erkannt und auch die verstärkte Förderung von PET-Lösungen empfohlen (siehe EU-Link).


Beispielhaftes Vorzeigeprojekt des 'virtuellen Datenschutzzentrums'

Ein Vorzeigeprojekt zu PET ist AN.ON, des 'Unabhängigen Datenschutzzentrums Schlesweig-Holstein'. Unter AN.ON wird den Internetbenutzern die Möglichkeit geboten, anonym das Internet zu nutzen (http://www.datenschutzzentrum.de/projekte/anon/index.htm).


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