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2007/08/13 Spitzelbestimmungen in Gewerbeordnung erregen auch Unmut der Wirtschaftskammer
Nach Stellungnahme der ARGE DATEN meldet sich auch Wirtschaftskammer (WKO) zu Spitzelbestimmungen der Gewerbeordnung - Übertragung polizeilicher Ermittlungstätigkeit auf Gewerbetreibende wird abgelehnt - Bundesregierung soll PEP-Liste erstellen ("politisch exponierte Personen") - Datenschutzrat schweigt zur brisanten Materie

Reaktionen auf die Stellungnahme der ARGE DATEN

Als erste und lange Zeit einzige Organisation wies die ARGE DATEN in mehreren Aussendungen auf verheerende Spitzelbestimmungen in der geplanten neuen Gewerbeordnung hin. Werden diese Bestimmungen umgesetzt, dann werden Unternehmen in unzumutbarer Weise polizeilich-justizielle Agenden übertragen.

Bei einer Fülle von Geschäften, insbesondere wenn es um Bargeldgeschäfte über 15.000 EUR geht, sollen die Unternehmen in Zukunft die wirtschaftlichen Nutznießer und Hintermänner des Geschäfts ausforschen und dokumentieren. Diese sollen sie dann in Hinblick auf politisch exponierte Personen (gemeint ist offenbar unerwünschte Personen) bewerten und gegebenenfalls auch Geschäftsabschlüsse verweigern oder platzen lassen.

Eine Detektivaufgabe, der wohl kein Gewerbetreibender in Österreich vollinhaltlich und dazu noch gesetzeskonform nachkommen kann. Das war offenbar den Gesetzesmachern in Österreich und in Brüssel völlig bewusst, sie schlagen daher auch gleich vor, dass die Unternehmen eine private Datenbank der Firma "World-Check" zur Identifikation unerwünschter Personen benutzen sollen. Abgesehen von den enormen Kosten dieser Datenbank werden hier typische hoheitliche Aufgaben, wie die Beurteilung rechtlich korrekten Verhaltens auf private Organisationen verlagert, ein Offenbarungseid der Politik.

Ziel dieser Vorgangsweise ist offensichtlich eine Art graues Embargo gegen bestimmte Staaten und deren Organe zu errichten, ohne dies offziell eingestehen zu müssen. Die EU-Kommisssion und die nationalen Regierungen verstecken sich hinter den Unternehmen und bürden diesen die Last der Schaffung von Embargoverhältnissen auf.

Im Hintergrund kann dann die private World-Check-Datenbank mit missliebigen Personen und Informationen gefüttert werden. Erfährt eine betroffene Person (ein PEP) davon und versucht dagegen zu intervenieren oder diplomatisch vorzugehen, kann er leicht abgewiesen werden: "Es handle sich ja bloß um eine private Datenbank und - als Regierung - habe man selbstverständlich überhaupt nichts gegen ihn einzuwenden."


Zustimmung zu unserer Position auch aus dem Wirtschaftsministerium

Auch aus dem Wirtschaftsministerium meldeten sich Mitarbeiter, die den Entwurf kritisierten. Sie meinten, dass die Vorstellungen der EU in diesem Zusammenhang völlig lächerlich seien. Die Spitzelbestimmung sei nur auf Grund massiven Drucks von EU-Beamten geschaffen worden, die ansonsten drohten, österreichische Banken mit einem schlechteren Rating zu versehen. Innerösterreichisch dürften sich das BMI und das BMF als Hardliner und besondere Lobbyisten der World-Check-Datenbank betätigen. Auch hier ist man offensichtlich froh, dass die politisch heikle Bewertung, mit welchen anderen Staaten in welchem Umfang österrreichische Staatsbürger Geschäfte machen dürfen (sollen), an ein privates Unternehmen ausgelegert werden kann. Ansonsten müßte ja das Innenministerium beginnen harte Fakten zu einzelnen Personen zu sammeln und zu veröffentlichen.


Mittlerweile auch WKO gegen Spitzelbestimmungen

Offensichtlich als Reaktion auf unsere Stellungnahme hat sich nun auch die Wirtschaftskammer kritisch zu den Spitzeldiensten geäußert. Bemängelt wird unter anderem, dass der "Personenkreis der politisch exponierten Personen vollkommen unzureichend definiert" ist. Die Idee, dass sich Gewerbetreibende oder fachverbände die private Software "World-Check" anschaffen sollten, wird als "inakzeptabel" abgelehnt.


Bundesregierung soll schwarze PEP-Liste veröffentlichen

Die Wirtschaftskammer fordert statt der nebulosen Spitzelbestimmung die Veröffentlichung der Liste der politisch exponierten Personen (PEPs) durch die Bundesregierung. Mit der auf der "schwarzen Liste" genannten Personen sollten dann in Zukunft Geschäfte nicht oder nur eingeschränkt abgewickelt werden.

Ein - angesichts der Vorgeschichte - geradezu naiver Vorschlag der WKO. Die Bemühungen der EU und der nationalen Regierungen gehen ja gerade in die Richtung der Verschleierung derartiger embargoähnlicher Listen. Durch die Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe an private Listenbetreiber und betroffene Unternehmen, können die staatlichen Stellen weiterhin offiziell neutral bleiben. Gibt es keine offiziellen Listen, dann kann auch nicht diplomatisch gegen Handelsbeschränkungen vorgegangen werden.


Datenschutzrat schweigt

Und der Datenschutzrat, der als gesetzlich verankertes Beratungsorgan die Bundesregierung vor den dümmsten Datenschutzverletzungen bewahren sollte, der schweigt wieder einmal. Nicht einmal einen Nebensatz sind ihm die staatlich verordneten Spitzeldienste der Unternehmen wert.


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