Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
2005/07/06 Die Post liefert allen was - auch sensible Daten
Post handelt mit Weltanschauung und sozialem Engagement von Privatpersonen - Datenfalle Urlaubsnachsendeauftrag - auch aus einem "Trinkwassercheck" lassen sich wertvolle Zusatzinformationen ableiten - ist der Verkauf von sensiblen Informationen legal?

Post handelt mit Weltanschauung und sozialem Engagement von Privatpersonen

In einem kürzlich an zahlreiche österreichische Firmen versendeten Werbeprospekt, bietet die Post Daten von Privatpersonen mit Kommentaren wie "Geschäftsführer mit konservativem Weltbild und hoher Kaufkraft " oder "Best Ager sozial engagiert, hohe Versandkäufe und ledig" zum Verkauf an.

Durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Adressverlagen und die vergleichende Kontrolle mit eigenen Daten, behauptet die Post über die qualitativ besten Daten zu verfügen. Angeboten werden Daten von Privatpersonen mit Angaben über Alter, Geschlecht, Alter der Kinder, Haustiere, Ausbildung, Wohnsituation, Telefonanschlüsse, Kaufkraft und Konsumverhalten und als besonderes Zuckerl "Weltanschauung" und soziales Engagement.

Angaben zur Weltanschauung fallen jedoch gemäß EG-Richtlinie Datenschutz unter die Kategorie der sensiblen Daten und sind besonders geschützt. Keinesfalls können sie Handelsware für Adressenverlage werden (ausgenommen der Betroffene hat ausdrücklich zugestimmt). Ob wirklich alle "konservativen Geschäftsführer" der Weiterverbreitung ihrer Ansicht zugestimmt haben, kann bezweifelt werden.


Woher stammen diese famosen Weltanschauungsdaten?

Aufschluss darüber geben die Werbeprospekte der Post. Die Post bewirbt neben Personendatenverkauf noch weitere Dienste, wie Urlaubspostfach, Nachsendeaufträge und was vielleicht auf den ersten Blick überraschend ist, einen Trinkwassercheck um 'nur' 45.- EUR.

Egal ob Nachsendeauftrag oder Trinkwasserckeck, in jedem Fall sind Fragebögen auszufüllen. Beim Nachsendeauftrag müssen, Name, akad. Titel, Geburtsdatum und selbstverständlich die beiden Adressen angegeben werden. Beim Trinkwassercheck werden  zuzüglich zur Adresse auch das Alter der Wasserleitungen beziehungsweise der Armaturen in einem Fragebogen erhoben. Dieser ist gemeinsam mit der Trinkwasserprobe einzuschicken.

In allen Fällen wird der Besteller aufgefordert der Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten, inklusive der Kontaktdaten (Telefon, SMS, e-mail) zuzustimmen. Auch die Zustimmmung zur Weitergabe an Adressenverlage für Werbezwecke wird gleich eingeholt.

Und so lassen sich rasch aus einigen, scheinbar unscheinbaren Daten komplexe Informationen zu einer Person errechnen (auch wenn's dann im Einzelfall gar nicht stimmen muss).


Datenfalle Urlaubs-Nachsendeauftrag

Aus den Nachsendeaufträgen "wegen vorübergehender Abwesenheit", die viele Österreicher für den Zeitraum ihres Urlaubs erteilen, kann die Post nicht nur am Urlaubsziel Freizeitgewohnheiten ableiten. Auch die Dauer des Urlaubs lässt Rückschlüsse über das Konsumverhalten zu. Werden Urlaubs-Nachsendeaufträge gemeinsam für mehrere Familienmitglieder beantragt, lässt dies sowohl Rückschlüsse auf die Familiengröße, als auch auf das Urlaubsverhalten zu. Umgekehrt genauso, besonders wenn der Post bekannt ist, dass an einer bestimmten Adresse ein Ehepaar residiert.

Jahrelang gleichbleibende Urlaubsgewohnheiten, traditionelle Orte mutieren dann bei den Datenkünstlern rasch zum "konservativen Weltbild".


Trinkwassercheck erlaubt wertvolle Zusatzinformationen

15.000 Österreicher, so ist auf www.post.at zu lesen, hätten sich schon am Trinkwassercheck beteiligt. Weitere werden dazu aufgefordert: "Testen Sie Ihr  Trinkwasser, Ihrem Wohlbefinden zuliebe! Welches Interesse hat nun die Post an unserem Wohlbefinden?

Aus der Tatsache dass 15.000 Österreicher 45 EUR für den Wassercheck investiert haben, lässt sich wiederum ablesen, dass diese Menschen bereit sind, Zeit und Geld für Ihre Gesundheit zu investieren. Man könnte den persönlichen Daten dieser Personen das Attribut gesundheitsbewusst hinzufügen, was von unschätzbarem Wert für alle wäre, die Gesundheitsprodukte und Bioprodukte verkaufen. Das Alter der Wasserleitungen und Armaturen wäre von großem Interesse für Installateure und Baufirmen, die Auswertung der Trinkwasserproben (hoher Bleigehalt, Nickel usw.) ließe sich wiederum an Gesundheitsversicherungen verkaufen, da man annehmen kann, dass Menschen, die lange Zeit unter bestimmten schlechten Bedingungen gelebt haben, höhere gesundheitliche Risken tragen.

Mit genügend Phantasie lassen sich auf diese Weise aus der Verküpfung einiger weniger Informationen komplexe Datenprofile inklusive sensibler Informationen konstruieren.

Was manchen als wilde Spekulation besorgter Datenschützer vorkommen mag ist jedoch - wie Insider berichten - Alltag bei allen österreichischen Adressenverlagen. Aus regelmäßigem (Konsum-)Verhalten wird rasch eine persönliche Typisierung der Menschen. Scheinbar unverfängliche Informationen verschiedenster Datenquellen werden abgemischt und zu komplexen Persönlichkeitsbildern geformt. Wieviel davon tatsächlichen Informationswert hat und wieviel bloß Spekulation zum erleichterten Verkauf von Adressdaten ist, sollte jeder Käufer von Adressmaterial selbst entscheiden.


Ist der Verkauf von sensiblen Informationen legal?

Dürfen überhaupt Daten zu Weltanschauung, Gesundheit oder religiösem Bekenntnis bei Adressenverlagen zu Werbezwecken genutzt werden.

Eindeutig zulässig wäre die Nutzung dann, wenn der Betroffene in voller Kenntnis der Sachlage seine Zustimmung erteilt hätte. Dabei recht es nicht aus, allgemein auf die Verwendnung von erhobenen Informationen zu Werbezwecken zu verweisen.

Die Post hat zwar die Zustimmung zur Weitergabe der erfassten Daten eingeholt, diese Zustimmung gilt jedoch nicht automatisch für daraus abgeleitete und errechnete Daten.

Auf Grund einer großzügigen, in in Europa einmaligen, Gewerbeordnung dürfen zwar Datenhändler (Adresshändler) aus bestehenden Informationen auch weitere Daten errechnen und somit detaillierte Personenprofile anlegen. Diese Regelung des §151 GewO ist jedoch nur eine einfachgesetzliche Regelung und ist gegenüber der EG-Richtlinie Datenschutz, die ein weitgehendes Verbot der Verwendung sensibler Daten enthält, nachrangig.

Als sensible Daten sind alle Daten natürlicher Personen über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben zu bezeichnen.

Betreibt jemand Datensammlungen die sensible Daten enthalten, bedarf es - sofern nicht eine Standardanwendung vorliegt - der Registrierung beim DVR und der Vorabkontrolle der DSK. Selbst die Zustimmung der Betroffenen wäre nicht ausreichend. Dies gilt auch für Adressenverlage.


Warnung an Adressverlagskunden

Postkunden, die sich auf das fragwürdige Experiment des Kaufs "konservativer" oder "liberaler?" Geschäftsführerdaten einlassen, sollte bewusst sein, dass auch sie bei allfälligen Datenschutzverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können. Werden Daten ohne Zustimmung weitergegeben (DSG 2000 §8 Abs. 1 Z2 und §9 Z6), dann dürfen sie auch vom Empfänger nicht verwendet werden und auch dieser begeht eine Datenschutzverletzung (DSG 2000 §52 Abs. 1 Z3).

Kann jemand keinesfalls auf "konservative Geschäftsführer" verzichten, dann sollte er von der Post die ausdrückliche Zusicherung einholen, dass alle Personen auch der Verwendung und Übermittlung von Daten zur Weltanschauung zugestimmt haben und für den Beschwerdefall entsprechende Pönalezahlungen vereinbaren. Wir empfehlen eine Mindest-Konventionalstrafe von 1.000,- EUR je Beschwerdefall.

Forderungen, die ein Adressenverlag, der ein gutes Gewissen hat, leicht nachkommen kann.


Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster