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1993/09/12 Religionsbekenntnis polizeilich überwacht
Nach dem 'Erfolg' mit dem Aufenthaltsgesetz sucht BM Löschnak neue Betätigungsfelder - Geplantes Hauptwohnsitzgesetz verlangt Religionsbekenntnis auf Meldezettel - Regelung widerspricht EG-Recht

Haushaltslisten und Religionsbekenntnis

Mit dem Wegfall der Haushaltslisten fällt auch die Bestimmung in der Bundesabgabenordnung, daß die Gemeinden das Religionsbekenntnis erheben müssen. Trotzdem haben die gesetzlich anerkannten Kirchen (amtsdeutsch: Religionsgesellschaften) die Möglichkeit behalten, unbefristet lange die alten Haushaltslisten auszuwerten. Ein datenschutzrechtlicher Unfug, wenn man bedenkt, daß jährlich 10% der Menschen umziehen, ein ähnlicher Prozentsatz seinen Beruf wechselt. Der Datenschrott der Haushaltslisten gehört umgehend vernichtet.


Die Polizei erhebt Religionsbekenntnis

Das neue Hauptwohnsitzgesetz sieht vor, daß das Religionsbekenntnis in den Meldezettel einzutragen ist. Da der Meldezettel laufend Behörden, fallweise dem Arbeitgeber vorgelegt werden muß, kommt es zur Offenlegung des Religionsbekenntnisses, was in allen zivilisierten Staaten als Einschränkung der Religionsfreiheit angesehen wird.


Hausbesitzer erfährt Religionsbekenntnis

Besonders bedenklich ist das Vorhaben durch die Tatsache, daß der Wohnungsvermieter vom Religionsbekenntnis erfahren muß. Er muß jeden Meldezettel unterschreiben. Eine derartige Praxis widerspricht der bisher angestrebten Trennung von Kirche und Staat und erinnert an berüchtigte Blockwartmethoden.


BM Löschnak als mann für's grobe

Dr. Zeger: 'Offensichtlich versucht sich mit dieser Aktion Herr BM Löschnak als 'Saubermann' der Nation zu profilieren. Neben der - wichtigen - Verbrechensbekämpfung akquiriert der Bundesminister immer neue Bereiche. Damit läßt sich BM Löschnak unter Mißachtung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit von den Säckelwarten der Kirchen mißbrauchen. Nach dem ausländerfeindlichen Aufenthaltsgesetz folgt die Erhebung der religiösen Gruppierungen. Wird es dann auch zur Prüfung der Lebensverhältnisse der Moslems, Juden oder Buddhisten kommen?'


Regelung widerspricht EG-Recht

Erst kürzlich hat das EG-Parlament die Praxis Griechenlands verurteilt, daß das Religionsbekenntnis in den Personalausweis eingetragen wird. Dies wurde als schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit kritisiert. Österreich würde mit seiner neuen Meldezettelregelung auf griechisches Menschenrechtsniveau fallen.


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