BMI plant Zentrales Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister
Personenstandsangelegenheiten werden ortsunabhängig - umfassender Zugriff für Sicherheitsbehörden vorgesehen - nur 3% der Bevölkerung erhält direkten Zugang - kommt de facto ein Homosexuellenregister?
Mit dem Ziel, dass Bürger sich zukünftig in allen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten an jede Behörde wenden können, schickte das Bundesministerium für Inneres (BMI) entsprechende Gesetzesentwürfe (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/entwurf-personenstandsg...) in Begutachtung.
Bereits mit 1. April 2013 (dem Jahrestag der Vorratsdatenspeicherung - http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=VORRATSDATENSPE...) sollen zwei neue zentrale Register beim BMI eingerichtet werden. Eines zur Verwaltung der Personenstandsdaten, eines zur Verwaltung von Staatsbürgerschaftsdaten.
Inhalt und Organisation der Register
Im Personenstandsregister sollen zukünftig, neben allgemeinen Daten zu einer Person, Daten zu deren Geburt und Tod sowie Daten über Ehe- bzw. Partnerschaftsschließung(en) gespeichert werden. Das Staatsbürgerschaftsregister soll der Verwaltung von Staatsbürgerschaften dienen.
Betrieben werden die Register vom Innenministerium, für die Daten verantwortlich bleiben die jeweiligen Behörden. Gleichzeitig soll das BMI durch den Betrieb einer „Clearingstelle“ sicherstellen, dass zu einer Person nicht doppelte, bzw. widersprüchliche Datensätze gespeichert werden. Das BMI kümmert sich somit um die „Datenpflege“.
Großzüger Datenzugriff für Behörden
Durch die zentrale Führung der Register ist es zukünftig sämtlichen Personenstands- bzw. Staatsbürgerschaftsbehörden ortsunabhängig möglich auf die entsprechenden Daten von Personen zuzugreifen. Situationen, in denen Bürger, z.B. bei der Eheschließung, bis zu drei unterschiedliche Personenstandsbehörden kontaktieren müssen, soll es zukünftig also nicht mehr geben.
Für Zwecke der Sicherheitspolizei, Strafrechtspflege oder soweit dies sonst gesetzlich vorgesehen ist, soll ebenfalls ein Zugriff auf die beiden Register möglich sein. Ein Schelm der denkt, dass sich das BMI der Behörden als Datenlieferanten für "seine eigenen" zentralen Register bedienen möchte.
Zugang für Bürger stark eingeschränkt
Während Bürger zwar in Personenstands- bzw. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten mit jeder Behörde in Kontakt treten können, soll es diesen nur möglich sein Staatsbürgerschaftsnachweise per Internet, selbst auszudrucken. Zwar sollen Bürger sich auch „Auszüge“ aus dem Personenstandsregister ausdrucken können - deren rechtlicher Status ist allerdings unklar. Das Ausdrucken von Personenstandsurkunden, beispielsweise Geburts- oder Partnerschaftsurkunden, ist nicht vorgesehen. Dies soll erst in einer nicht absehbaren Zukunft möglich sein.
Gleichzeitig soll der elektronische Zugang zu den Registern für Bürger ausschließlich per Bürgerkarte möglich sein, eine massive Einschränkung die schwer verständlich ist. 2011 hatten knapp 63% der, von der Statistik Austria zur Verbreitung der Bürgerkarte in Haushalten Befragten, noch nie von der Bürgerkarte gehört und lediglich 3% der Befragten gaben an eine Bürgerkarte zu besitzen.
Die ARGE DATEN fordert daher, dass der Zugang zu den Registern auch über ein „Bürgerportal“ nach dem Vorbild von Finanz Online möglich sein muss.
Problemfeld Ehe / Eingetragene Partnerschaft
Während Personenstands- bzw. Staatsbürgerschaftsbehörden in den geplanten Registern grundsätzlich nur nach dem Namen einer Person suchen können, soll es für Sicherheitsbehörden keine Einschränkung der Suchmöglichkeiten geben.
Durch die nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Ehe (Partnerschaft zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts) und Eingetragener Partnerschaft (Partnerschaft zwischen Menschen gleichen Geschlechts) ergibt sich ein eklatantes Problem. Sicherheitsbehörden können so an einer zentralen Stelle Daten über das Sexualleben von bestimmten Personen in Erfahrung bringen oder beispielsweise sämtliche homosexuellen Menschen auswählen die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind.
Ein datenschutzrechtliches Desaster auf das die ARGE DATEN in ihrer Gesetzesstellungnahme (http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/stellungnahme-personens...) ausdrücklich hingewiesen hat und fordert, dass das Durchsuchen der geplanten Register nach sensiblen Daten, wie beispielsweise der sexuellen Orientierung, unbedingt ausgeschlossen werden muss.
Fazit
Dass Bürger zukünftig auch in Personenstands- bzw. Staatsbürgerschaftsangelegenheiten von der Informationstechnologie profitieren sollen, ist zu begrüßen. Das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienleben muss dabei aber ausreichend beachtet werden - die vorliegenden Gesetzesentwürfe müssen somit in Hinblick auf Datenschutz entsprechend überarbeitet werden.
Weiters muss für einen möglichst breiten Zugang zu den Registern gesorgt werden. Dass für 6,5 Millionen Euro Register geschaffen werden, deren Betrieb jährlich 900.000,- Euro kosten soll, zu dem aber nur 3 % der Bevölkerung direkten Zugang haben, ist abzulehnen.
Ob bzw. welche Kosten Bürgern, für Auszüge aus den Registern entstehen werden, bleibt offen. Die ARGE DATEN fordert, dass einfache Ausdrucke aus den Registern kostenlos sein müssen - insbesondere falls Bürger sich diese selbst ausdrucken.
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