Ausbildungsreihe "betrieblicher Datenschutzbeauftragter"
Novelle zum DSG plant innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten - auf Grund der regen Nachfrage hat sich die ARGE DATEN entschlossen eine fünfteilige Veranstaltungsreihe zum "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" zu entwickeln - Ziel der Reihe ist eine fundierte und systematische Basisausbildung in allen Belangen des Datenschutzes
Warum ein "betrieblicher Datenschutzbeauftragter"?
Viele Unternehmen, insbesondere ab einer Größe von 50 Mitarbeitern, haben sich entschlossen die Position eines "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" zu schaffen. Dies hat sowohl ablauf- als auch aufbauorganisatorische Vorteile.
Durch die Schaffung dieser Position ergibt sich für alle Mitarbeiter eine klar dokumentierte Zuständigkeit für Datenschutzfragen, die meist komplexer rechtlicher, technischer oder organisatorischer Art sind und nicht unmittelbar einzelnen Abteilungen, wie der IT- oder der Rechts-Abteilung zugeordnet werden können. Damit kann auch Koordination und Durchsetzung der notwendigen Datenschutzmaßnahmen erleichtert werden.
Der Datenschutzbeauftragte kann leichter Fristen und Verpflichtungen, die sich aus dem Datenschutzgesetz ergeben, wie die Registrierungspflichten (§17 DSG 2000), die Maßnahmen zur Datensicherheit (§14 DSG 2000), die Mitarbeiterschulung (§15 DSG 2000) oder den zeitgerechten Abschluss von Dienstleistervereinbarungen (§10 DSG 2000) koordinieren und überwachen.
Für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten ergibt sich eine eindeutige Kompetenzstelle für alle Datenschutzprobleme, unabhängig davon welche Geschäftsbereiche diese betreffen. Gerade Datenschutzfragen enthalten potentiellen Konfliktstoff, der durch eine rasche und effiziente Klärung offener Fragen professionell beseitigt werden kann.
Ist ein "betrieblicher Datenschutzbeauftragter" verpflichtend vorgeschrieben?
Das österreichische Datenschutzgesetz sieht - im Gegensatz zum deutschen Datenschutzrecht - keine Verpflichtung zur Nominierung eines Datenschutzbeauftragten vor. Gleichzeitig wird jedoch die Schaffung betrieblicher Datenschutzstrukturen im Datenschutzgesetz ausdrücklich begrüßt (§6 DSG 2000).
Hat ein "betrieblicher Datenschutzbeauftragter" besondere Rechte?
Ein "betrieblicher Datenschutzbeauftragter" hat jene Rechte, die ihm das Unternehmen auf Grund der internen Organisationsstruktur zubilligt. Nach außen ist das Unternehmen weiterhin als Auftraggeber für die Umsetzung des DSG 2000 verantwortlich.
Wie ist die Ausbildungsreihe organisiert?
Die Ausbildungsreihe besteht aus fünf in sich abgeschlossenen Modulen, die laufend angeboten werden. Die ersten vier Module können in beliebiger Reihenfolge besucht werden, das Abschlussmodul setzt den Besuch der anderen vier Module voraus.
Modul I: Datenschutzgesetz NEU Grundlagen
Praxis, Entscheidungen, Perspektiven
Das eintägige Seminar bietet eine kompakte Einführung in die wichtigsten Datenschutzgrundlagen, die neuesten Entscheidungen der Datenschutzkommission, über die Privatsphäre-Schutzbestimmungen, die Datenschutzentwicklungen in der EU und die wichtigsten rechtlich-organisatorischen Datenschutzanforderungen.
Diese Veranstaltung kann ohne besondere Voraussetzungen besucht werden.
Termin: 13. April 2010
Modul II: Datenverwendung im Unternehmen
Vereinbarungen, Informationspflichten, Maßnahmen
Das eintägige Seminar konzentriert sich auf die besonderen betrieblichen Datenschutzanforderungen, die sich aus dem Internet-Einsatz ergeben. Verpflichtungen zu Betriebsvereinbarungen mit den Mitarbeitern sind auf Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz gegenüber Kunden und Lieferanten abzustimmen. Datensicherheitsmaßnahmen haben den Datenschutz von Kunden und Mitarbeitern zu ergänzen.
Diese Veranstaltung kann ohne besondere Voraussetzungen besucht werden, empfohlen wird jedoch die Absolvierung der Veranstaltung "Modul I: Datenschutz Grundlagen" oder einer vergleichbaren Einführung in das DSG 2000.
Termin: 14. April 2010
Modul III: Datenschutz und IT-Sicherheit
Anforderungen, Konzepte, Umsetzung
Dieses Modul beschäftigt sich mit der Schnittstelle Datensicherheit und Datenschutz. Standards zur IT-Sicherheit, Fragen der korrekten Einschätzung von Sicherheitsanforderungen, Konzepte und Umsetzung von IT-Sicherheit und die Grundlagen einer optimalen Security Policy sind die Themen.
Diese Veranstaltung kann ohne besondere Voraussetzungen besucht werden, empfohlen wird jedoch die Absolvierung der Veranstaltung "Modul I: Datenschutz Grundlagen" oder einer vergleichbaren Einführung in das DSG 2000.
Termin: 27. April 2010
Modul IV: Datenschutz National/International
Erfahrungen, Unterschiede, Entwicklungen
Dieses Modul behandelt Erfahrungen betrieblicher Datenschutzbeauftragter und rechtliche Fragen, die sich aus dem internationalen Datenverkehr ergeben. Welche Datenschutzbestimmungen gelten bei den wichtigsten österreichischen Handelspartnern? Welche Konsequenzen ergeben sich für international agierende Organisationen?
Diese Veranstaltung kann ohne besondere Voraussetzungen besucht werden, empfohlen wird jedoch die Absolvierung der Veranstaltung "Modul I: Datenschutz Grundlagen" oder einer vergleichbaren Einführung in das DSG 2000.
Termin: 15. April 2010
Modul V: Datenschutzfragen im Betrieb identifizieren und lösen
Welche Datenverarbeitungen existieren im Unternehmen? Wie sind diese mit dem Konzept der Datenanwendungen gemäß DSG 2000 zu vereinbaren?
In dieser Veranstaltung mit Workshop-Charakter erarbeiten die Teilnehmer gemeinsam an Hand anonymisierter Fallbeispiele Lösungen zu den verschiedensten Datenschutzfragen und typischen Standardsituationen. Weiters werden an Hand einer Checkliste optimale Datenschutzerklärungen (Privacy Statement) und verschiedene Zustimmungserklärungen analysiert.
Auf Grund des Workshop-Charakters findet diese Veranstaltung in Kleingruppen statt. Der Besuch der Module I bis IV ist Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung.
Termin: 28. April 2010
Hinweis:
Jedes Modul ist in sich abgeschlossen. Wir behalten uns Verschiebungen der Detailinhalte und Änderungen in der Gewichtung aus aktuellen Anlässen oder sonstigen wichtigen sachlichen Gründen ausdrücklich vor.
ARGE DATEN - Zertifikat
Nach erfolgreicher Absolvierung des Abschlussmoduls wird dem "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" ein Zertifikat ausgestellt.
Zielgruppe:
Der Lehrgang wendet sich an alle Personen, die innerbetrieblich für Datenschutzfragen zuständig sind, insbesondere Mitarbeiter der IT-Abteilungen, der Revisions- und Rechtsabteilungen und an die Mitglieder der Geschäftsführung. Vorkenntnisse in Datenschutzfragen sind zwar vorteilhaft, jedoch nicht unbedingt Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang. Der Lehrgang ist auch für selbständige IT-Berater, Juristen und Unternehmensberater geeignet, die kompetente Datenschutzberatung als zusätzliche Dienstleistung anbieten wollen.
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