2006/04/21 WKO zu Werbeverzichtsaufkleber
Reagiert hat die WKO auf unsere Information zum Thema unerwünschte Werbung - Politik offenbar säumig in der Sicherung der Konsumentenrechte - Gleichbehandlung der Werbeformen würde Konsumenten und werbender Wirtschaft nützen
Reaktion der WKO
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der WKO hat auf unseren Informationsbeitrag "Wie schütze ich mich vor unerwünschten Zusendungen?" (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGED...) reagiert.
Der Fachverband legt Wert darauf festzustellen, dass es für die beliebten "Werbeverzichtskleber" für Türen und Briefkästen keine Rechtsgrundlage gibt und dass diese von der Werbewirtschaft nur auf freiwilliger Basis anerkannt werden.
Während für eine Reihe anderer unerwünschter Werbeformen, wie Mail-Spam, Direktmarketing und Telefonwerbung mittlerweile gesetzliche Grundlagen für Gegenmaßnahmen bestehen, bleibt die tägliche Prospektflut an Wohnungstür und Briefkasten noch immer von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen.
Abgesehen davon, dass die unerwünschten Prospekte eine enorme Belästigung und auch Umweltbelastung darstellen, bedeuten sie auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Mit Werbematerial "verzierte" Türen sind für Einbrecher das beste Indiz, dass eine bestimmte Wohnung unbenutzt ist. Werbematerial stellt somit geradezu eine Einladung zum Einbruch dar.
Politik bisher säumig
Während verbissen und in geradezu absurder Manier Unsummen an Steuergeldern in wenig wirkungsvolle Videoüberwachungen investiert werden, unterbleibt eine simple und trotzdem äußerst wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahme.
Statt einzelne Werbeformen zu bevorzugen bzw. andere zu diskriminieren, wäre Gleichbehandlung sinnvoll. Analog zur eMail- und Telefonwerbung, die eine ausdrückliche Erlaubnis benötigen, sollte auch adressierte und nicht-adressierte Prospektwerbung nur auf ausdrückliche Erlaubnis möglich sein.
Diese Positiv-Liste sollte dann von der Werbewirtschaft geführt werden und es würde an ihren Marketingstrategien liegen, tatsächlich an Werbung interessierte Menschen dazu zu bewegen, sich einzutragen. Für die allgemeine Sicherheit wäre durch den Wegfall "dekorierter" Wohnungstüren ein erheblicher Sicherheitsbeitrag geleistet. Kostenlos und unter voller Beachtung der Privatsphäre.
Auch für die Unternehmen, die diese Werbeformen in Anspruch nehmen, hätte diese Regelung nur Vorteile. Sie würden dann nur mehr Kunden erreichen, die an der Werbung interessiert sind und müssten nicht erhebliche Streuverluste finanzieren.
Eine offensichtliche Win-Win-Situation, die offenbar durch einige uneinsichtige Kämmerer blokiert wird.
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