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2003/06/17 Netscape verletzt Privatsphäre
Falsche Privacy-Angaben führten zur Anklage - durch freiwillige Pönalzahlung Rechtsstreit beendet - derzeit nur in den USA möglich - Mißbrauch der Privatsphäre in Österreich weitestgehend sanktionslos

Falsche Angaben auf Netscape-Download-Site

Entgegen den Angaben im Zusammenhang mit der 'Smart-Download-Funktion' hatte Netscape von Benutzern IP-Adressen bzw. die sogenannte Referer-URL, also von welcher Vorgänger-Seite jemand auf ein Webangebot zugreift, erfaßt und gespeichert.

Diese Informationen sind wertvolle Marketinginformationen, da sie verknüpft mit sonstigen Daten Rückschlüsse auf Herkunft und die Interessen des Benutzers ermöglichen.

'Freilich hätte man bisher diese Daten nicht verwertet', rechtfertigte sich Netscape. Trotzdem reichte diese Vorgangsweise von Netscape zu einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft und letztlich zu einer außergerichtlichen, 'freiwilligen' Strafzahlung in der Höhe von 100.000 USD. Weiters akzeptiert Netscape die Überwachung ihres Serverbetriebs.


Derzeit nur in den USA möglich

Geschehen im US-Bundesstaat New York.

Hans G. Zeger, ARGE DATEN: 'Derartige Vorerhebungen oder Voruntersuchungen wären in Österreich derzeit nicht möglich. Verletzungen der Privatsphäre, falsche Privacy-Angaben auf der Homepage oder auch unzulässige Verwendung persönlicher Daten sind in Östereich Verwaltungsdelikte oder zivilrechtliche Angelegenheiten.'

Selbst bei vorsätzlichem Datenmißbrauch ist der maximale Strafrahmen, der bisher noch nie ausgeschöpft wurde, mit 18 890 EUR äußerst bescheiden und geradezu eine Ermutigung für unseriöse Unternehmen durch irreführende Datenschutzerklärungen Kunden und Interessenten in Sicherheit zu wiegen.


Mißbrauch der Privatsphäre in Österreich weitestgehend sanktionslos

Nur wenn Vorsatz UND Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht nachgewiesen werden können, könnten strafrechtliche Schritte unternommen werden.

Hans G. Zeger: 'Tatsächlich ist dies jedoch seit dem mehr als dreijährigen Bestehen des DSG 2000 noch in keinem einzigen Fall vorgekommen.'

Ebensowenig greift in Österreich die theoretisch mögliche Überwachung von Datenverarbeitern, die mit sensiblen Personendaten arbeiten oder bei denen Verletzungen der privatsphäre zu befürchten sind.

Hans G. Zeger: 'Von einer laufenden Überwachung bestimmter Betreiber können wir in Österreich nur träumen, selbst Stichprobenkontrollen werden viel zu selten durchgeführt.'


Effektive Schutzmechanismen notwendig

Besonders im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdiensten wäre ein effektiver Schutz gegen mißbräuchliche Verwendung von Kommunikationsdaten notwendig.

Hans G. zeger: 'Zwar bestehen einige Verbote im Zusammenhang mit der Erstellung von Benutzerprofilen, diese sind jedoch lückenhaft und kaum durchsetzbar. Die Sanktionsmechanismen sind nicht effektiv genug.'





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