2008/02/04 Warnung vor einer Telefonumfrage des Marktforschungsinstituts "SPECTRA"
"Raucher"umfrage durch Marktforschungsinstitut - erfolgt eine Telefonumfrage unter Verletzung des Datenschutzes? - Störung der Privatsphäre - Betroffene haben Unterlassungsanspruch
Eine Begegnung der besonderen Art dürften zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher letzten Sonntag (3.2.08) gehabt haben.
Statt eines geruhsamen Nachmittags klingelte das Telefon. Nicht jedoch die legendäre Mitzi-Tant wollte zur Sonntagsjause einladen, sondern eine weibliche Stimme stellte sich mit kurzen Worten vor. Ob man gerade Zeit habe, sie hätte einige Fragen zum Thema Rauchen.
Erst nach beharrlichen Rückfragen konnte der Elan der Erhebungs"beamtin" gestoppt werden. Sie sei Frau Soundso vom Marktforschungsinstitut Spectra und sie führe eine Raucherumfrage durch.
Woher Sie die Telefonnummer habe? Die zeigt der Computer an, lautete die routinierte aber nicht wirklich hilfreiche Antwort. Und woher habe der Computer die Telefonnummer, die ja nicht einmal im Telefonbuch steht, vulgo "Geheimnummer" genannt wird? Das war doch des Interesses zu viel. Gar nicht mehr freundlich wird grußlos die Leitung unterbrochen.
Umfrage unter Verletzung des Datenschutzes?
Das Telekommunikationsgesetz (TKG §107) verbietet unverlangte Telefonanrufe (Cold Calls), ähnlich den unverlangten eMail-Zusendungen. Im Gegensatz zum Spamverbot betrifft das Telefonverbot jedoch nur Anrufe zu Werbezwecken. Anrufe zu "Marktforschungszwecken" auch wenn sie massenhaft erfolgen, sind auf Grund der unzureichenden Bestimmungen des TKG nicht verboten.
Im konkreten Fall wurden aber nicht nur Personen mit öffentlichen Telefonnummern angerufen, die also im Telefonbuch verzeichnet sind, sondern auch Personen, die die Geheimhaltung ihrer Telefonnummer ausdrücklich verlangen, deren Telefonnummer keine öffentlich zugängliche Information ist.
Damit ist jedoch nicht nur das TKG anzuwenden, sondern auch direkt das Datenschutzgesetz und die EU-Richtlinie Datenschutz. Diese verbieten die rechtswidrige Beschaffung und Verwendung von persönlichen Daten. Wobei als persönliche Daten alle Informationen zu verstehen sind, die einer Person zugeordnet sind oder zugeordnet werden können. Eine Telefonnummer fällt offensichtlich unter diese Definition, da sie dem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann.
Wie kommt Spectra zur Telefonnummer?
Bevor die Verschwörungstheoretiker eine allzu intensive Zusammenarbeit zwischen Telekom Austria (Telefonbetreiber), Herold (Telefonbuchherausgeber), Innenministerium (notorische Lauscher) und Marktforschungsinstitut konstruieren, sollte die einfachste Variante in Erwägung gezogen werden.
Die Marktforschungsinstitute, ebenso wie Meinungsumfrageinstitute verwenden vermehrt sogenannte Wählcomputer, die zufällige Nummern anwählen, also gar nicht das Telefonbuch benutzen. Existiert eine Nummer nicht oder hebt niemand ab, gehen dies Computer zur nächsten Nummer, erst wenn ein Anruf durch Abheben beantwortet wird, wird blitzschnell zu einem Callcenter durchgeschalten (das im Übrigen gar nicht in Österreich sein muss).
Warum ist dieses Vorgehen eine Datenschutzverletzung?
Der Kern der Datenschutzregeln ist der Schutz der Privatsphäre, Informationen über eine Person dürfen nicht dazu verwendet werden, um in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich einzudringen. Genau dies passiert jedoch, wenn Telefonnummern verwendet werden, von denen der Inhaber ausdrücklich deklariert hat, dass sie nicht allgemein zugänglich und verwendbar sind. Will jemand eine derartige Nummer benutzen, dann muss er sich vorher vergewissern, dass sein Anruf auch tatsächlich erwünscht ist, Cold Calls sind auf diese Weise nicht möglich.
Wie kann sich ein Betroffener gegen diese Datenschutzverletzung wehren?
Betroffene haben einen Unterlassungsanspruch nach §1 DSG. Wird dieser Anspruch verletzt, dann kann der Betroffene, etwa mit Hilfe eines Anwalts eine Unterlassungserklärung vom Verletzer fordern, die Anwalts-Kosten hat der Verletzer zu tragen. Verweigert der Verletzer eine derartige Unterlassungserklärung, kann sie gerichtlich durchgesetzt werden. Diese, nunmehr wesentlich höheren Kosten, hätte ebenfalls der Verletzer zu tragen.
Im Rahmen der Mitgliederbetreuung vertritt die ARGE DATEN Betroffene.
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