2001/02/19 KSV1870 kassiert für fehlerhafte Daten unzulässiges Körberlgeld
Schlampige Wirtschaftsauskünfte - Immer mehr Fehler in Bonitätsauskünften - Boomende Branche im Zwielicht - Enormer Schaden für Konsumenten und Unternehmen - Wirtschaftsministerium in der Erlassung von Qualitätskriterien für "Kreditinformationsunternehmen" säumig
Schlampige Wirtschaftsinformationsdienste
Immer öfter verursachen "Kreditinformationsunternehmen" Probleme durch fahrlässig recherchierte und weitergegebene Daten. Zuletzt mußte Herr Helmut L.(*) feststellen, daß sein nach dem Datenschutzgesetz gesetzlich verbrieftes Recht auf kostenlose Auskunft beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. 22 EUR( = 303,- ATS) wurden ihm unter dem Vorwand 'Selbstauskunft' abgeknöpft.
Pikantes Detail am Rande, die Auskunft ist offensichtlich veraltet und vermischte die Daten Herrn L's. mit namensähnlichen Firmen. Ob es sich dabei um eine längst liquidierte Fensterfabrik oder um eine noch aktive Vorarlberger GesmbH handelt, ließ sich im KSV-Chaos bisher nicht aufklären.
Die Auskunft genügte jedoch einer Wiener Bank, um einen zuerst mündlich zugesagten Wohnungssanierungskredit doch nicht zu vergeben. Egal ob diese Daten im Detail richtig sind oder nicht, 'irgendwas wird schon dran sein'.
Dr. Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Der Vorgang ist kein Einzelfall, immer wieder werden Menschen in ihrem Recht auf Teilnahme am Wirtschaftsleben durch falsche und fahrlässig erteilte Bonitätsauskünfte behindert. Zum Schaden der Wirtschaft, die dadurch seriöse Kunden verliert und zum Schaden der Betroffenen, die neben dem Ärger über falsche Informationen, zusätzlichen Aufwand haben, diese wieder korrigieren zu lassen.'
Die ARGE DATEN hält es für selbstverständlich, daß der KSV dieses unzulässige Körberlgeld raschest rückerstattet. Sobald der KSV diesen Fehler korrigiert hat, werden wir natürlich darüber berichten.'
Kein Einzelfall
Die ARGE DATEN betreut derzeit weitere Fälle, in denen "Kreditinformationsunternehmen" eine zentrale Rolle spielen.
Fall ONE:
Im ONE-Fall (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGED...) wurde Herrn Josef K.(*) ein Mobiltelefonanschluß wegen 'mangelhafter Bonität' verweigert. ONE berief sich dabei auf verschiedene Auskunfteien:
Einhellige Antwort dieser 'Unternehmen': 'Wir haben keine Bonitätsdaten zu Herrn Josef K.'
Woher hat nun ONE seine Informationen zur 'mangelhaften Bonität'? Durch Kaffeesud-Lesen? Hatte ein ONE-Mitarbeiter eine persönliche Rechnung zu begleichen? Oder wurde schlicht grob fahrlässig agiert? Wenig beruhigend für eine Branche, die angeblich mit exakten Informationen handelt.
Eine umfassende Liste von "Kreditinformationsunternehmen" siehe: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=LIST-BONITAET.
Schaden für Konsumenten und Unternehmen
Bestimmte Wirtschaftsauskunfteien nutzen die Ängste der Unternehmen vor zahlungsunfähigen Kunden gezielt aus und schüren in fahrlässiger Weise durch einseitige Berichte das Mißtrauen zwischen den Wirtschaftspartnern. Tatsächlich existieren nur wenige Risikobereiche, wie Versandhandel, die durch überzogene Warenlieferungen (Warenkredite) den Konsumenten die Möglichkeit geben ihre Wirtschaftskraft zu überfordern und dadurch in Zahlungsverzug zu kommen. Hier wären diese Risikounternehmen gefordert, selbst durch geeignetes Lieferverhalten und Zahlungsvereinbarungen sicherzustellen, daß Mißbrauch verhindert wird.
Einhaltung rechtlicher Standards muß durchgesetzt werden
Tatsächlich besteht in Österreich durch das Privatinsolvenzrecht, die Fernabsatzrichtlinie, das Konsumentenschutzgesetz und das Datenschutzgesetz ein umfassendes System, das sowohl die Rechte der Unternehmen, als auch der Konsumenten schützt. Diese Rechte werden jedoch nur mangelhaft umgesetzt.
Besonders das Wirtschaftsministerium wäre gefordert, endlich Ordnung in die dubiose Branche der Wirtschaftsauskunftdienste zu bringen und auch Qualitätskriterien für Bonitätsdaten zu erlassen. Das DSG 2000 würde dazu auch die notwendige rechtliche Grundlage bieten.
Hans G. Zeger: 'Niemand wird die Notwendigkeit bestreiten, vor Kreditbetrügern, insolventen Firmen und zahlungsunfähigen Personen zu warnen. Da jedoch dieser Bereich enorm sensibel ist, bedarf er wirkungsvoller Kontrolle und darf nicht Spielwiese der Geschäftemacherei sein. Die überwiegende Zahl der bisher am Markt agierenden Unternehmen, der sich staatstragend gebärdende Privatverein KSV 1870 eingeschlossen, haben bezüglich effizienter und rascher Aktualisierungs- und Kontrollverfahren versagt.'
Die Weigerung dieser Organisationen, veraltete Daten zu löschen oder zu aktualisieren, behindert Menschen in ihrem wirtschaftlichen Neustart und bedeutet den laufenden Rechtsbruch durch diese Organisationen.
Hans G. Zeger: 'Wir raten allen Menschen, bei denen irgendwann unter nicht näher geklärten Umständen ein Geschäft platzte, dringend Auskünfte gemäß DSG 2000 einzuholen. Diese Auskünfte sind formfrei zu beantragen und kostenlos zu erteilen. Die Auskünfte dürfen selbstverständlich vom Betroffenen beliebig verwendet, veröffentlicht oder bei anderen Stellen vorgelegt werden. Bei Verweigerung oder fehlerhafter Auskunft beraten wir gerne bzw. kann Beschwerde bei der Datenschutzkommission erhoben werden.'
Die ARGE DATEN hat zur Auskunft bei Wirtschaftsauskunftsdiensten und "Kreditinformationsunternehmen" eigene Musterbriefe entwickelt.
(*) Name geändert
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