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Abfrage von Noten durch Universitäts-Professoren
DSGVO Art 5, 82-83
Keine Verarbeitung ohne Zweck - Geldstrafe und Schadenersatzklage drohen

Keine Verarbeitung ohne Zweck

Grundsätzlich dürfen persönliche Daten gemäß Art 5 Abs 1 lit b DSGVO nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden.

Prüfungsdaten inklusive Noten werden von den Universitäten in aller Regel zentral (z.B. über das Dekanat) verwaltet. Eine Übermittlung von Prüfungsdaten z.B. an einzelne Professoren ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Ein möglicher Grund wäre z.B. die Feststellung, ob ein bestimmter Studierender alle Antrittsberechtigungen erfüllt. Da aber auch dies meist nicht vom Prüfer selbst überprüft wird, dürfen Prüfungsdaten nicht weitergegeben werden. Es ist auch nicht gestattet, Prüfungsdaten im Zusammenhang mit dem Namen oder der Matrikelnummer am Institut einer Universität zu veröffentlichen.

Der Art 5 Abs 1 lit b DSGVO deckt auch mögliche Umgehungen ab. So könnte ein Professor den Studenten nahelegen, Prüfungsdaten selbst z.B. vor der Prüfung bekanntzugeben. Diese Daten wären dann 'freiwillig' zur Verfügung gestellt. Aber auch in diesem Fall macht das Fehlen des berechtigten Zwecks eine Datenermittlung rechtswidrig.


Geldstrafe und Schadenersatzklage drohen

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundsätze können eine Geldstrafe von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Unternehmen von bis zu 4 % des letzten weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden (Art 83 Abs 5 DSGVO). Die Datenschutzbehörde ist für die Verhängung der Geldstrafe zuständig. Weiters können betroffene Personen bei materiellen oder immateriellen Schäden Schadenersatz geltend machen (Art 82 DSGVO). Die Zivilgerichte (NICHT die Datenschutzbehörde) sind zuständig für Schadenersatzklagen.

mehr --> Welche Rechte hat ein Betroffener bei Datenschutzverletzung?
mehr --> Wann ist eine Datenverarbeitung gemäß DSGVO erlaubt?
mehr --> Zulässigkeit einer Datenverarbeitung - Beispiel Studentenkartei
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf

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