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Vielfach werden Daten 'außer Haus' verarbeitet, sei dies zu Zwecken der Buchhaltung oder Lohnverrechnung, aber auch um Mailings und Postzusendungen durchzuführen. Viele Datenverarbeiter machen sich Sorgen bezüglich des Missbrauchs ihrer Daten. Grundsätzlich ist für jede Datenverwendung der Auftraggeber verantwortlich. Zieht er für bestimmte Aufgaben, die er nicht oder nicht kostengünstig genug selbst erledigen kann, Dienstleister heran, dann haftet er für deren korrektes Verhalten. Man sollte über einen Anbieter Erkundigungen einziehen, ob schon Datenschutzbeschwerden vorlagen, eventuell könnte man auch eine Erklärung einfordern, dass das Unternehmen noch in keinem Datenschutzverfahren verwickelt war. Die ARGE DATEN hat dazu ein Muster entwickelt, das als Basis genutzt werden kann. Stellen sie sicher, dass das beauftragte Unternehmen selbst den Auftrag durchführt und nicht bloß weitervermittelt Behalten sie sich vor, jederzeit, auch ohne Verdachtsmomente, die sichere Verwendung ihrer Daten kontrollieren zu dürfen Vereinbaren sie eine relativ hohe Pönale, falls nachgewiesen wird, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Die Vereinbarung hat in der Regel nur abschreckende Wirkung, da der Beweis, dass tatsächlich der Dienstleister für einen Missbrauch verantwortlich ist, oft sehr schwer zu führen ist. Benutzen sie die Adressen vertrauenswürdiger Personen um feststellen zu können, wann sie unerwünschte Zusendungen erhalten. Dieser Mechanismus funktioniert jedoch nur bedingt. Sehr viele Adressenverlage sind imstande leicht veränderte (sozusagen markierte) Namen und Anschriften zu erkennen und zu standardisieren. Kontrolladressen können dadurch herausgefiltert werden. Jedenfalls sollte eine größere Zahl von Adressen verwendet werden, etwa 100 Adressen, oder bei kleineren Mengen 1-3% der Gesamtzahl. Auch mit Kontrolldaten ist ein Missbrauch schwer zu beweisen, das Wissen um diese Daten hat jedoch meist eine abschreckende Wirkung. |
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