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Wie ist der Missbrauch von Daten zu verhindern?
Vielfach werden Daten 'außer Haus' verarbeitet, sei dies zu Zwecken der Buchhaltung oder Lohnverrechnung, aber auch um Mailings und Postzusendungen durchzuführen. Viele Datenverarbeiter machen sich Sorgen bezüglich des Missbrauchs ihrer Daten.

Grundsätzlich ist für jede Datenverwendung der Auftraggeber verantwortlich. Zieht er für bestimmte Aufgaben, die er nicht oder nicht kostengünstig genug selbst erledigen kann, Dienstleister heran, dann haftet er für deren korrektes Verhalten.

Es liegt in der Regel im eigenen Interesse der Datenverarbeiter, dass mit den wertvollen Daten kein Missbrauch betrieben wird.

Die Überlassung der Daten, etwa an einen Steuerberater, wird generell unproblematisch sein, da hier verschärfte Berufspflichten sicherstellen, dass Missbrauch so weit als möglich reduziert wird.

Anders ist es bei der Abwicklung der Mailings. Druckereien oder Versandunternehmen haben oft Zugang zu den wertvollen Adressdaten. Oft bieten Adressenverlage diese Dienstleistungen auch für fremde Datenbestände an.

Die, mittels Internet übertragenen oder per CD übergebenen Daten sind rasch kopiert und viele Firmen, aber auch gemeinnützige Vereine fragen sich, ob ihr Dienstleister der Versuchung einer raschen Kopie widersteht.

Eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen kann die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung drastisch reduzieren:

(1) Auswahl eines geeigneten Dienstleisters
Man sollte über einen Anbieter Erkundigungen einziehen, ob schon Datenschutzbeschwerden vorlagen, eventuell könnte man auch eine Erklärung einfordern, dass das Unternehmen noch in keinem Datenschutzverfahren verwickelt war.

(2) Abschluß einer geeigneten Diesntleistervereinbarung
Die ARGE DATEN hat dazu ein Muster entwickelt, das als Basis genutzt werden kann.

(3) Verbot von Subunternehmern
Stellen sie sicher, dass das beauftragte Unternehmen selbst den Auftrag durchführt und nicht bloß weitervermittelt

(4) Laufende Kontrollrechte
Behalten sie sich vor, jederzeit, auch ohne Verdachtsmomente, die  sichere Verwendung ihrer Daten kontrollieren zu dürfen

(5) Pönalevereinbarung
Vereinbaren sie eine relativ hohe Pönale, falls nachgewiesen wird, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Die Vereinbarung hat in der Regel nur abschreckende Wirkung, da der Beweis, dass tatsächlich der Dienstleister für einen Missbrauch verantwortlich ist, oft sehr schwer zu führen ist.

(6) Kontrolldaten
Benutzen sie die Adressen vertrauenswürdiger Personen um feststellen zu können, wann sie unerwünschte Zusendungen erhalten. Dieser Mechanismus funktioniert jedoch nur bedingt. Sehr viele Adressenverlage sind imstande leicht veränderte (sozusagen markierte) Namen und Anschriften zu erkennen und zu standardisieren. Kontrolladressen können dadurch herausgefiltert werden. Jedenfalls sollte eine größere Zahl von Adressen verwendet werden, etwa 100 Adressen, oder bei kleineren Mengen 1-3% der Gesamtzahl. Auch mit Kontrolldaten ist ein Missbrauch schwer zu beweisen, das Wissen um diese Daten hat jedoch meist eine abschreckende Wirkung.


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