2003/08/04 Innenministerium - Langsames Einlenken in der ZMR-Affäre
BMI bestätigt bisherige rechtswidrige Auskunftspraxis - Ab September soll Auskunft auf gesetzlichen Umfang beschränkt werden
BMI bestätigt bisherige rechtswidrige Auskunftspraxis
Nach unseren zahlreichen Berichten zur rechtswidrigen - zweistufigen - Online-Meldeauskunft, zuletzt am 29.7.03 (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...) lenkt offenbar das Innenministerium ein. Wie bekannt wurde, soll durch 'technische Adaptionen' bis September die Auskunft auf den gesetzlichen Umfang beschränkt werden.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'In Zukunft soll, wie im Meldegesetz vorgesehen, eine Auskunft für private Unternehmen und Organisationen nur möglich sein, wenn Vor- und Familienname, Geburtsdatum und ein weiteres Meldemerkmal bekannt gegeben werden.'
Die bisherige Praxis, nur den Namen bekannt zu geben und dann das Geburtsdatum aus einer Liste von Treffern quasi zu erraten, wird abgestellt.
Hans G. Zeger: 'Noch im Februar rühmte Dr. Kessler, BMI die Umgehung des Melderechts als besondere Serviceleistung des Innenministeran an die Wirtschaft. Wir hoffen, dass das Innenministerium nunmehr wieder zu besonderen Serviceleistungen an die Bürger zurückkehrt.'
Reduzierte Auskunftspraxis kein Erschwernis bei Rechtsverfolgung
Die künftig reduzierte Auskunftspraxis bedeutet keine Einschränkung in der Strafverfolgung oder etwa bei der Durchsetzung von Mahnklagen und berechtigten Forderungen.
Hans G. Zeger: 'Erheblich erschwert wird jedoch das Anlegen 'schwarzer Listen' unliebsamer Konsumenten. Gibt ein Konsument sein Geburtsdatum nicht freiwillig bekannt, ist eine eindeutige Identifikation seiner Person über einen längeren Zeitraum und über verschiedene Firmen und Branchen hinweg, defacto kaum möglich.'
Gänzlich verabschieden wird sich jedoch die BMI-BusinessUnit von den prognostizierten zweistelligen Zuwachsraten. Wie die ARGE DATEN schon im Februar kritisierte, waren Umsatzsteigerungen von 100% im Jahresabstand völlig unrealistisch und wären nur durch Rechtsbeugung/bruch realisierbar gewesen.
Auskunftssperre muß wieder kostenlos werden
Weiterhin unbefriedigend ist die Regelung zur Auskunftssperre. Diese ist zwar nach dem Gesetz gegenüber privaten Organisationen und personen möglich, kostet jedoch seit Beginn des jahres zumindest 19,50 EUR. Weiters muß ein berechtigtes Interesse an der Sperre glaubhaft gemacht werden.
Hans G. Zeger: "Das Meldegesetz hat keinerlei Kosten vorgesehen. Erst durch die Änderung der Gebührenordnung wurde durch die Hintertür die Meldesperre Kostenpflichtig. Es muß bezweifelt werden, dass dies der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers war. Das Recht auf Privatsphäre darf nicht zum Luxus Vermögender verkommen. Eine Auskunftssperre muß ähnlich leicht und unbürokratisch möglich sein wie derzeit die Nichteintragung in ein Telefonbuch."
Derzeit erlaubt die Formulierung "berechtigtes Interesse" ein grosses Maß an Willkür in der Beamtenentscheidung. In manchen Gemeinden reicht es, wenn jemand angibt von Unbekannten beobachtet/bedroht worden zu sein, manchmal muß eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.
Hans G. Zeger: "Im Ergebnis werden Bürger/Bürgerinnen unnötigen Bedrohungen und Schikanen ausgesetzt, ehemaligen Prositituierten oder Drogenabhängigen wird der Ausstieg aus dem Milieu erschwert, ebenso die Trennung von einem bisherigen Lebenspartner."
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