2002/08/12 Elektronischer Akt - Alles ist möglich
Was für LOTTO-Spieler eine erfreuliche Zukunftsperspektive sein mag, stellt im Rahmen der Regierungsinitiativen zur Verwaltungsvereinfachung eher eine gefährliche Drohung dar.
Unter dem Schlagwort 'elektronischer Akt', soll über mehrere Ministerien und Behörden hinweg ein elektronisches Workflow-System eingeführt werden, dass es Beamten auf 'Knopfdruck' erlaubt, komplette Akten einzusehen und zu benutzen.
Glaubt man den vollmundigen Erkl�rungen der Regierungsbetreiber, sollen dadurch Amtswege beschleunigt und Verfahren bürgerfreundlicheer werden.
Erst nach und nach sickern jedoch extrem bedenkliche Details zu diesem Projekt durch. So soll die technische Abwicklung durch eine private Firma erfolgen (im DSG2000-Jargon 'Dienstleister'). Mangels klarer Vorgaben und Ausschreibungsbedingungen sind jedoch keinerlei technische Maßnahmen vorgesehen, die das Lesen der brisanten Bürgerdaten durch die privaten Mitarbeiter des Betreibers wirksam verhindern.
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Eine massive Rechtslücke im Datenschutzgesetz macht es möglich, dass zwar laut EG-Richtlinie Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen sind, jedoch niemand zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet werden kann. Die österreichischen Datenschutzbestimmungen sehen keinerlei technische Mindeststandards für die Nutzung sensibler Daten vor. Sobald ein Dienstleister erklärt, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, hat er dem Gesetz genüge getan.'
Ob er sie tatsächlich einhält, das Schutzniveau dem Stand der Technik entspricht oder er bloß nach dem Motto 'Nach-mir-die-Sintflut' Daten verarbeitet, bleibt offen. Eben: Alles ist möglich.
Hans G. Zeger: 'Zwar bestehen rein theoretisch Kontroll- und Prüfmöglichkeiten durch die Datenschutzkommission, diese ist jedoch weder personell, noch kompetenzmäßig dazu in der Lage. Außerdem entspricht es aufgrund des knappen Personalstandes langjähriger Praxis, erst nach massiven Beschwerden und Datenschutzverletzungen aktiv zu werden.'
Bei der ARGE DATEN ist etwa ein Fall dokumentiert, der schon seit rund einem Jahr unerledigt ist und die vergleichsweise simple Prüfung eines Wirtschaftsauskunftsdienstes zur Aufgabe hätte.
Tatsächlich gibt es jedoch eine Fälle von technischen Methoden, die sicherstellen können, dass die privaten Betreiber auf keinen Fall die Dateninhalte lesen können. Selbst einfache Internet-Sevice-Provider bieten derartige technische Lösungen an.
Grundsätzliche Datenprobleme zu erwarten
Abgesehen von der fehlenden Sicherheit wirft der 'elektronische Akt' auch grundsätzliche Probleme auf.
Damit dieses System funktionieren kann, müssen Bürgerinformationen standardisiert und mittels Personenkenzeichen (der 'MeldeKennZahl') verknüpfbar gemacht werden. Damit fällt jedoch ein Eckpfeiler des bisherigen Datenschutzes. Daten, die zu verschiedenen Zwecken gesammelt wurden, konnten nur beschränkt untereinander ausgetauscht werden.
Datenabgleich, so wie in der Rasterfahndung vorgesehen, scheiterte bisher an diesen fehlenden Verknüpfungsmöglichkeiten.
Vereinfachung von Amtswegen vordringlich
Wesentlich dringlicher als die Einführung von nicht durchdachten Workflow-Lösungen ist die tatsächliche Vereinfachung von Amtswegen und die Beseitigung bürokratischer Hemmnisse.
mehr --> http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=AMTSWEG
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